Maria Baumer
29.09.2020 um 20:52Memory7 schrieb:Seine heutige Aussage „Wenn man dem lieben Gott glaubt, dann kommt er dafür auch in die Hölle. Aber er kommt eben nicht dafür ins Gefängnis,“ läßt dazu interessante Rückschlüsse zu.So einen Schmarr'n sollte ein Rechtsanwalt nicht von sich geben. Überhaupt wirkte das Plädoyer (so weit wie es im Live-Ticker dargestellt wurde) dahingerotzt, desinteressiert und wenig vorteilhaft für den Angeklagten.
PurePu schrieb:Er hat seinen Job gemacht und das nicht schlecht.Das sehe ich deshalb anders. Launige Formulierungen wie "den Marktwert testen", Schüsse ins Blaue wie mit der youtube-Adresse und ein schnoddriges Auftreten nützen dem Angeklagten wenig.
Watschnbam schrieb:Ein wenig enttäuscht bin ich über das psychiatrische Gutachten.Soweit berichtet liegt der Grund natürlich in der Bereitschaft des Angeklagten, "Geheimnisse" von sich preis zu geben. Insofern ist ein solches Gutachten immer nur fragmentarisch und nicht in der Lage, ein vollständiges Bild eines Menschen zu entwickeln. Gerade in sexueller Hinsicht scheint F. gegenüber der Gutachterin eben nur das offenbart zu haben, was schon unabweisbar fest stand. Wenn dann noch eine Introvertiertheit typisch ist, dann wird über bestimmte Themen nicht gesprochen.
Die Gutachterin gibt also wieder, was ihr berichtet wird. Sie kann den Wahrheitsgehalt nicht wirklich beurteilen, so lange sie keine eindeutigen Anzeichen für Unwahrheiten hat. Und selbst dann kann sie nun mal nicht dem Angeklagten in den Kopf sehen.
Silberkaute schrieb:Die Todesursache konnte nicht geklärt werden.Insoweit haben die Plädoyers der Verteidiger natürlich schon einen Effekt: Man muss ihre alternative Variante widerlegen. Das wird das Gericht tun und am Urteil habe ich insoweit keine Zweifel. Hinsichtlich der "besondere Schwere der Schuld" allerdings schon, da überzeugen mich die Ausführungen der Verteidigung.