Maria Baumer
27.09.2020 um 10:24@MissWexford
Vielleicht waren ihr so manche angesprochenen Themen auch zu persönlich, um sie in der Öffentlichkeit veröffentlicht zu sehen und sich womöglich Rückfragen der Verteidigung stellen zu müssen, so wie es der Patientin seinerzeit im Prozess erging.
So wie ich es verstanden habe, hängt die Verurteilung des Angeklagten keinesfalls von ihrer Aussage ab. Warum man nun meint, diese Zeugin am Schluss noch vorführen zu müssen ...
Vielleicht waren ihr so manche angesprochenen Themen auch zu persönlich, um sie in der Öffentlichkeit veröffentlicht zu sehen und sich womöglich Rückfragen der Verteidigung stellen zu müssen, so wie es der Patientin seinerzeit im Prozess erging.
So wie ich es verstanden habe, hängt die Verurteilung des Angeklagten keinesfalls von ihrer Aussage ab. Warum man nun meint, diese Zeugin am Schluss noch vorführen zu müssen ...