@Rick_Blaine @monstra Genau so ist es.
Ich bin zwar kein strafverteidiger, sondern im Zivilrecht beheimatet, aber man muss sich auch nochmal vor Augen führen, dass in diesem Fall die Verteidigung es auch besonders schwer hatte. Ich sehe angesichts der Indizien wenig Spielraum für eine sinnvolle Verteidigungsstrategie.
Mit dem Googeln vor der Tat und dem Kauf des Spatens entfällt bereits die Möglichkeit, sich auf eine Tat im Streit oder Affekt zu berufen. Auch das Tatmittel - sedierendes Medikament - ist eher ungeeignet, eine Tat im Affekt zu begehen.
Eine fahrlässiger Tod durch die Anwendung des Medikaments für "Sexspiele" scheidet auch aus, weil auch nach Insulin gegoogelt wurde, und dann ist da auch wieder der Spatenkauf.
Mithin bleibt als Geständnis nur zu gestehen, dass man das Opfer vorsätzlich getötet hat und zwar durch die heimliche Gabe von stark sedierenden Medikamenten oder durch einen entsprechenden Würgegriff nach Sedierung. Beides würde wohl auf das Mordmerkmal "Heimtücke" hinaus laufen.
Bleibt noch die Motivation für den Mord. Vieles spricht dafür, dass der Mord begangen wurde, um für die neue "Liebe" frei zu sein und einer beschämenden Konfrontation und Verlobungsauflösung kurz vor der Hochzeit aus dem Weg zu gehen. Es gibt noch andere denkbare Gründe, die eine Rolle gespielt haben könnten, aber die erscheinen mir auch nicht nach mildernden Umständen zu schreien, die ggf. die besondere Schwere der Schuld entfallen lassen könnten.
Was bleibt dann noch: Ein ehrlich reumütiges umfassendes Geständnis im frühen Verlauf des Ermittlungsverfahrens, in dem detailliert die Tat und Nachtathandlungen dargelegt werden, um die Ermittlungsarbeit abzukürzen und Angehörigen des Opfers (und anderen ehemaligen Opfern) die Aussage zu ersparen. Zu dem Zeitpunkt als das noch einen deutlichen Einfluss gehabt hätte, hatte man aber wohl noch die nicht völlig unberechtigte Hoffnung, dass die Indizien nicht ausreichen.