Der Richter fragt weiter nach. Kam es in einem Vorgespräch zur Frage? Der Zeuge verneint. Er könne sich nicht erinnern, dass er das ins Gespräch gebracht habe. Soweit er wisse, auch nicht der andere Beamte. Staatsanwalt Rauscher ergänzt, dass Suchen auf YouPorn am 28.7.13 beim Angeklagten festgestellt wurden. Verteidiger Haizmann erläutert nochmals den Hintergrund für die Frage nach der Homosexualität.
Quelle:
https://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/live-der-prozess-um-maria-baumers-tod-21705-art1917691.html (Archiv-Version vom 06.07.2020)Was war denn das?
Jetzt kam das Thema Homosexualität also tatsächlich nochmal auf den Tisch - aber anders als erwartet.
Der Verteidiger beschuldigt die Ermittler, den Angeklagten "Homosexualität" als Motiv unterstellt zu haben, die wollen davon aber nichts mehr wissen?
Ich verstehe den Sinn hinter diesem Geplänkel nicht. Kann mir jemand helfen? Welchen Vorteil hätte es für die Verteidigung, wenn die Ermittler dem Angeklagten dieses Motiv unterstellt hätten? Dass sich dieses Motiv besonders leicht widerlegen ließe? Und wenn ja, welche Relevanz hätte das, wo die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich doch eher von einem anderen Motiv ausgeht?
Auf mich wirkt das ein bisschen unausgegoren und ich kann nicht erkennen, was sich die Verteidigung davon verspricht.