Steppel schrieb:11:32 Uhr
27.07.2020
Die Sitzung wird unterbrochen. Am Mittwoch wird die Verhandlung fortgesetzt. Wann die angekündigte Erklärung der Verteidigung kommt, ist unklar.
Quelle: https://www.mittelbayerische.de/bayern-nachrichten/live-der-prozess-um-maria-baumers-tod-21705-art1917691.html (Archiv-Version vom 06.07.2020)
Was hat das denn jetzt zu bedeuten?
falstaff schrieb:Meine Vermutung ist, dass die meisten Erwartungen enttäuscht werden. Wenn ich auf etwas tippen müsste, dann am ehesten auf eine abstruse Story über einen Betäubungssexunfall. Wenn die Verteidigung wirklich mit einem Knaller den Prozess aushebeln könnten, würden sie damit nicht mehrere Prozesstage abwarten, die eindeutig gegen den Angeklagten laufen.
Es bedeutet aus meiner Sicht nur das, was dort auch steht,
@Steppel . Die Verteidigung des Angeklagten hat angekündigt, es werde eine Erklärung geben, aber nicht wann - und dieses wann bleiben offen. Es gibt schließlich keine Pflicht, angekündigte Erklärungen auch tatsächlich binnen einer bestimmten Frist (oder überhaupt!) abzugeben.
Ob das jeweils clever ist bzw. vor Gericht dem Angeklagten nutzt, ist dann eine andere Frage.
Ich wüßte nicht, wie ich tippen sollte,
@falstaff . Und sofern die Verteidigung den ultimativ entlastenden "Knaller" nicht erst jetzt oder bei der Ankündigung der Erklärung erkannte bzw. erhielt, hätten sie im Mandanteninteresse damit wohl umgehend Prozess bzw. zuvor Ermittlungen stoppen können.
Da auch von einer "Erklärung" die Rede ist verweise ich zur Einordnung mal vergleichend auf den NSU-Prozess. Die dortige Erklärung bzw. Beantwortung der Fragen durch die Hauptangeklagte Beate Z. erfolgte nicht mündlich durch die Angeklagte selbst, sondern indem ihre Anwälte die Antworten vorlasen. Wie zudem hinterher bekannt und von den Anwälten bestätigt wurde, sollen die Inhalte zwar von der Angeklagten stammen, aber die Ausformulierung sei durch die Anwälte erfolgt.
Wenn im Fall Baumer entsprechend irgendwann eine "Erklärung" durch die Anwälte verlesen wird, kann ich mir leider etwas ähnlich wenig überzeugendes vorstellen. Wie sich wohl von selbst erklärend, liest sich eine von Anwälten auf die Wahrung der Interessen ihres Mandanten durchgesehene Erklärung anders, als wenn der Mandant selbst sich in seiner Art sich (mündlich/schriftlich) äußert. Aber je weniger "Angeklagtensprech" und je mehr Juristendeutsch darin enthalten ist, desto weniger überzeugend fände ich eine solche Erklärung. Mit etwas mehr (Kopf-)Arbeit für den Anwalt sollte auch eine juristisch sichere Erklärung im "Angeklagtensprech" möglich sein.
dievo schrieb:Im ersten Telefonat zwischen dem Angeklagten selbst und einem seiner Brüder ging es darum, dass der Angeklagte eine Bescheinigung über die Verschreibung von Medikamenten an die Führerscheinstelle schicken sollte. Eines davon, das Lorazepam, habe er aber aus der Arbeit mitgenommen, so erklärte der Angeklagte seinem Bruder sein Problem am Telefon.
Quelle: https://www.wochenblatt.de/polizei/regensburg/artikel/333380/brueder-des-angeklagten-im-fall-maria-baumer-verweigern-die...
Es geht also hier nicht um die widerrechtliche Ausstellung einer Bescheinigung für den Führerschein, was ja auch mit dem Prozess eigentlich nichts zu tun hat, sondern darum, dass der TV hier zugibt, Lorezepam aus der Arbeit mitgenommen zu haben.
Immerhin hat der Angeklagte damit gegenüber seinem Bruder, der Arzt ist, die Einnahme des Lorazepam offenbart. Mich würde schon interessieren, ob dies für den Bruder neu oder bereits bekannt war. Ob der Bruder des Angeklagten dies (aus ärztlicher wie aus brüderlicher) Sicht einfach so hinnahm, oder doch etwas zum Grund der Einnahme wissen wollte, halte ich ebenfalls für interessant. Ich fände es naheliegend, dass dieser Arzt sich aus besorgter brüderlicher Sicht zu vergewissern wollen würde, ob/dass der Angeklagte hier medikemantös richtig behandelt wird.
Steppel schrieb:Dieser Ausdruck lässt daran zweifeln, dass K.F. an die Unschuld seines Bruders glaubt.
Kreuzbergerin schrieb:Deus_ex_Machin schrieb:
Loyalitätskonflikt? Was für ein Konflikt sollte denn bestehen, wenn der Angeklagte unschuldig ist?
Ein Loyalitätskonflikt könnte auch entstehen wenn CF unschuldig wäre, aber die Zeugenaussagen trotzdem belastend wären.
Der Konflikt würde dann zwischen dem Anspruch die Wahrheit zu erzählen und damit gleichzeitig den Bruder zu belasten, bestehen.
In mir erweckst das Zweifel, ob dieser Bruder des Angeklagten so genau wusste, was für nahe liegende Fragen er mit seiner - für die Wahrnehmung seines Zeugnisverweigerungsrechtes nicht erforderliche - Begründung aufwirft. Sollte er anwaltlich beraten sein, war die Beratung (oder das, was der Bruder daraus machte) dann wohl eher suboptimal.
Für mich ist es wieder eine Bestöätigung, dass wenn man nicht aussagen möchte und darf, man eben gar nichts aussagen, weil wohl viel zu viel falsch verstanden werden oder zu Fragen führen kann, die man selber so gar nicht bedachte.