Maria Baumer
19.07.2020 um 16:24Schneewi77chen schrieb:Ein paar Posts zuvor wurde auf die Kommentare der Mutter der Patientin aufmerksam gemacht. Auch diese hinterfragt, weshalb es nicht zu einem psychiatrischen Gutachten gekommen ist. Wenn der Angeklagte einer Begutachtung nicht zustimmt, wird für gewöhnlich zumindest ein Ferngutachten erstellt (dieses ist natürlich bei weitem nicht so belastbar). Ich hoffe, dass dieser Ansatz beim jetzigen Prozess berücksichtigt wird.Da es ein Mordprozess ist, würde ich vermuten, dass es auch diesmal ein psychiatrisches Gutachten geben wird. Allerdings habe ich bislang nichts hierzu gefunden.
Lässt er sich nicht explorieren, geht's nach Aktenlagen und der Gutachter wird dem Prozess beiwohnen.
F. verweigert psychiatrisches Gutachten
In einer engagiert und meist detailliert vorgetragenen Zusammenfassung rekapitulierte Müller die Ermittlungsergebnisse. Müller sieht bei Christian F. eine „erhebliche kriminelle Energie“. Gerade weil er sich regelmäßig an schlafenden Opfern verging, könne eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden.
Das vom Gericht verhängte Strafmaß von zwei Jahren deckt sich mit dem von Müller geforderten. Den Forderungen der Staatsanwältin, dem Angeklagten den Umgang mit Kindern zu verbieten, sobald niemand weiteres in geschlossenen Räumen anwesend ist, oder zur Prävention weiterer Straftaten eine Sexualtherapie zu absolvieren, folgte das Gericht hingegen nicht. Auflagen dieser Art seien nur auf der Grundlage eines einschlägigen psychiatrischen Gutachtens möglich gewesen. Ein solches konnte nicht erstellt werden, weil der Angeklagte sein Einverständnis dazu verweigerte, so der Vorsitzende Pfeiffer in der Urteilsbegründung.