regenbogen1 schrieb:Im Fall Schemner,der 2013 verhandelt wurde,hat man zumindest sämtliche abgehörtenTelefonate abgespielt.Warum also nicht auch WhatsApp verlesen?
Ging es im Schemmer-Verfahren um sexuelle Belästigung, Stalking, wenn du dies als Begründung anführst?
Wurden diese Nachrichten im damaligen Verfahren wegen Körperveletzung denn nicht schon ausführlich gewürdigt?
Dort hatten sie bestimmt ihre Berechtigung. Aber hier geht es um Maria.
Y6708 schrieb:Wer immer nur seine Opfer betäuben muß um an,s Ziel zu kommen , braucht auch keine Bewährungsstrafe. Solche Kranke Menschen gehören sofort in die Psychatrie eingesperrt.
Das hast du vor drei Tagen auch schon geschrieben:
Y6708 schrieb:Wenn der Beschuldigte Chr. F. seine Opfer jedesmal betäuben muss bis er an sein Ziel kommt, dann ist das derart Krank und solche Täter gehörten sich eigentlich sofort in die Psychatrie eingesperrt.
Es bringt nichts, Thesen aufzustellen, die der Gesetzeslage und dem gesprochenen Urteil widersprechen.
Ob der Angeklagte krank ist (womöglich schuldunfähig), ob eine Einweisung in eine Psychiatrie angeraten sein könnte, dazu wird es ein Gutachten geben und die Richter werden hierzu ihr Urteil fällen. Aber
sofort läuft da gar nichts.
Vinni schrieb:Vielleicht ist er aber auch weiter gegangen, er kannte sie und ihre Krankheitsgeschichte, es wäre denkbar, dass er versucht hat Ängste zu triggern um im nächsten Moment mit geöffneten Armen dazustehen.
Könnte schon noch interessant und relevant werden.
Eigentlich sollte doch das, was damals zwischen dem Angeklagten und der Zeugin vorgefallen ist, abgefrühstückt sein.
emz schrieb am 07.07.2020:Ich empfehle diesen bereits von mir verlinkten Artikel:
https://www.regensburg-digital.de/bewaehrungsstrafe-gegen-den-ehemaligen-domspatzen-christian-f-steht-bevor/27112016/ (Archiv-Version vom 21.09.2020)
Die Ermittler der Soko waren beim Prozess dabei. Sollte man da tatsächlich noch irgendwelche bedeutsamen und bislang unbekannte Aussagen von Frau S. zu erwarten haben?
Wird Frau S. tatsächlich als Zeugin geladen, dann könnte ich mir eventuell vorstellen, dass Haizmann seine bereits vorgetragene These, sein Mandant sei homosexuell, untermauern möchte.