Maria Baumer
07.07.2020 um 19:30@Schneewi77chen
Es könnte auch passieren, dass die Verteidigung, Nebenklage oder Staatsanwaltschaft zum Ende der Beweisaufnahme noch Anträge auf Zeugenvernehmungen stellen. Das ist nichts Besonderes. Ich habe auch schon erlebt, dass die Verhandlung unterbrochen wurde, um eine Zeugin kurzfristig vorzuladen. Wenn dies möglich ist, um einen gewissen Sachverhalt klären zu können, ist das nicht unüblich.
Wenn der Vorsitzende die Aussage der Käuferin des Autos der MB für unwichtig hält, kann auch passieren, dass sie gar nicht mehr aussagt. Das denke ich allerdings nicht.
Es könnte auch passieren, dass die Verteidigung, Nebenklage oder Staatsanwaltschaft zum Ende der Beweisaufnahme noch Anträge auf Zeugenvernehmungen stellen. Das ist nichts Besonderes. Ich habe auch schon erlebt, dass die Verhandlung unterbrochen wurde, um eine Zeugin kurzfristig vorzuladen. Wenn dies möglich ist, um einen gewissen Sachverhalt klären zu können, ist das nicht unüblich.
Wenn der Vorsitzende die Aussage der Käuferin des Autos der MB für unwichtig hält, kann auch passieren, dass sie gar nicht mehr aussagt. Das denke ich allerdings nicht.