Jamegumb schrieb:Und hast du einen lästigen Menschen wenige Tage später via Insulin ins Jenseits befördert? Ihr müsst das große Ganze betrachten.
Teil dieses "großen Ganzen" ist es aber auch, dass jemand aus meinem Umfeld zeitnah an einer Insulinvergiftung hätte sterben können und diese Recherche meinerseits dann einen Anfangsverdacht hätte begründen können.
Das kann außerdem jedes Mal passieren, wenn eine Substanz im Spiel ist auf die ich Zugriff habe.
Deswegen ist es so wichtig, dass man so etwas zwar zu den möglichen Indizien zählt, mehr aber auch nicht.
In einem Rechtsstaat darf die Frage bei sowas nicht lauten:
"Wird ein alternatives Szenario als wahrscheinlich angesehen?" sondern "Ist eine andere Erklärung möglich?"
Jamegumb schrieb:Trotzdem sei jedem geraten, der sich für solche Dinge interessiert, es so zu tun, dass keine Spuren hinterlassen werden.
Davon rate ich generell ab, wenn die eigenen Handlungen nicht in einem kriminellem Zusammenhang stehen.
Ich darf nach fast jedem Bullshit googeln und schräge Dinge interessant zu finden ist kein Verbrechen.
Warum irgendwo Daten gelöscht wurden kann da deutlich mehr Fragen aufwerfen.
Da lebe ich lieber damit, dass man mich für merkwürdig hält, ich aber jederzeit sagen kann:
"Bedient Euch an meinen Daten, ich habe nichts zu verbergen."
Anfangsverdacht ist eine Sache, aber das darf nie reichen um die Unschuldsvermutung über Bord zu werfen.