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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mannheim, Ludwigshafen, A6 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 18:31
@modafzs
Ja, dass er bis auf Weiteres nicht mehr entsprechend in Erscheinung trat, steht in diesem Buch über Aktenzeichen XY von Ummenhofer/ Thaidigsmann im Kapitel über den Fall Akazienweg.
Dennoch seltsam, wenn er nur wg. Totschlags verurteilt wurde.

@alle: In der XY-Verfilmung des Falles Heuss-Brücke werden ja die seltsamen Beobachtungen erwähnt, die Zeugen in dieser Nacht rund um die Brücke machten. Weiss denn jemand, inwieweit eine dieser Beobachtungen dann mit dem Fall tatsächlich zu tun hatten?


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KonradTönz1 Diskussionsleiter
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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 18:35
Stimmt - da werden einige Beobachtungen erwähnt die zum Zeitpunkt der Tat angesiedelt wurden. Wobei ja nicht ganz klar ist wann die Tat geschah, insofern können das völlig unabhängige Ereignisse gewesen sein, es können sogar mehrere unabhängige Kriminalfälle parallel oder in kurzer Folge stattgefunden haben - die "Autobahnkletterer" wurden ja nie ermittelt und haben sich auch nicht gemeldet, zumindest wurde nichts bekannt.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 18:46
Zitat von modafzsmodafzs schrieb:Das nennt sich Jugendstrafrecht. Deswegen ist es sehr schnell erklärt, warum der Täter wieder auf freiem Fuß ist. Ich bin zwar nicht autorisiert, irgend etwas herauszuposaunen. Ich habe allerdings in einem Buch gelesen, dass er seit seiner Freilassung nicht mehr entsprechend in Erscheinung getreten ist, das sollte man bei aller Empörung auch mal erwähnen, ohne dass ich für den Herren irgendwelche Sympathien habe.
Jugendstrafrecht war´s wohl nicht.
http://www.200-jahre-reiff.de/sites/default/files/pdf/Komplett_0.pdf

Man hat offensichtlich kein Mordmerkmal bejahen können (obwohls der Staatsanwalt forderte) und auf Totschlag erkannt. Der Täter scheint nicht sonderlich helle gewesen zu sein, aber Bossi zu verpflichten war offensichtlich eine gute Entscheidung.

Und dann muss er, wenn er wirklich nach 10 Jahren entlassen wurde, eine sehr positive Sozialprognose bekommen haben, denn nach dem Zeitungsartikel hat er 15 Jahre bekommen.

Da wird wohl auch das Geständnis und das Ehepaar eine Rolle gespielt haben.
Zitat von HaddockHaddock schrieb:@alle: In der XY-Verfilmung des Falles Heuss-Brücke werden ja die seltsamen Beobachtungen erwähnt, die Zeugen in dieser Nacht rund um die Brücke machten. Weiss denn jemand, inwieweit eine dieser Beobachtungen dann mit dem Fall tatsächlich zu tun hatten?
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war der Mann mit dem Seil einer der Täter. Ich meine der, der sich später selbst richtete. Der Opel war auf jeden Fall von den beiden Tätern.

Was gab´s sonst noch Seltsames?


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KonradTönz1 Diskussionsleiter
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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 18:52
Ok dann wär das auch geklärt. Aber warum sind die auf der Brücke rumgeklettert???

Zu dem Fall Akazienweg: Wie konnte sich ein unterbelichteter Hilfsarbeiter (sorry, aber ich sehe keinen Anlass das anders auszudrücken) Bossi überhaupt leisten? Der stand damals zwar noch am Anfang seiner Karriere, dürfte aber schon eine gewisse Nummer gewesen sein.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:01
Seltsam waren auch noch die beiden Personen, die wohl die Fahrbahn(en) überquert haben - spricht ja aber auch einiges dafür, dass das die zwei Täter waren!? Weiss man, was da mit dem Seil gemacht wurde?

Ich finde es ja etwas merkwürdig, dass es zu der Klärung des Falls so wenig Quellen und Informationen gibt - selbst bei XY wurde das nicht mal erwähnt...


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:08
Das kann ich Dir ehrlich nicht mehr sagen. Falls sich da erinnerungstechnisch was tut, poste ich´s

Bossi stand doch da nicht mehr am Anfang seiner Karriere. Der Mann ist 52 als Anwalt zugelassen. Bossi hat sich aber auch immer mal wieder aktiv um die Übernahme medienwirksamer oder auch sonst interessanter Fälle bemüht.

Und letztlich ist in Deutschland die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsvergütungsordnung) zum damaligen Zeitpunkt maßgeblich gewesen, so dass ein Rolf Bossi relativ nicht unbedingt teurer sein musste, als ein Wald und Wiesen-Verteidiger.

In einem der Beiträge heißt es aber auch, der Mann der den Täter zum Gestellen gebracht hat, habe die Belohnung verwendet, um den Verteidiger zu bezahlen.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:08
Doppelpost


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:08
Der Fall ist für meine Nerven einfach zu krass. Keine Ahnung, warum mir das so nahe geht. Aber zwei unschuldige Jugendliche, die ihre Beziehungsprobleme lösen wollen und dann beginnt so ein Horrorfilm.
Gewöhnlicher ist ja eine Beziehungstat.
Aber hier: einfach nur Geilheit und Mordlust und dann noch in der Kombination, dass das Mädchen sich erst die Tötung ansehen muss, dann vergewaltigt wird und selbst getötet. Klingt wie ein Kriegsverbrechen. Ein solcher Mensch muss krank sein. Das steht doch keiner durch.

Mir ist es wirkich schleierhaft, wie ein angesehener Anwalt da noch die Verteidigung übernhemen kann. Ich weiß, dass wir in einem Rechtsstaat leben und das eben Ausdruck dessen ist. Aber ich würde mein Können dann lieber für das Gute einsetzen und nicht für so einen Widerling.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:15
Zitat von phosphorphosphor schrieb:Seltsam waren auch noch die beiden Personen, die wohl die Fahrbahn(en) überquert haben - spricht ja aber auch einiges dafür, dass das die zwei Täter waren!? Weiss man, was da mit dem Seil gemacht wurde?

Ich finde es ja etwas merkwürdig, dass es zu der Klärung des Falls so wenig Quellen und Informationen gibt - selbst bei XY wurde das nicht mal erwähnt...
Ja, das waren die Beiden. Was die mit dem Seil gemacht haben, weiß ich nicht mehr. Es wurde aber erwähnt.

Naja....damals gab´s noch kein Internet. In regionalen Zeitungsarchiven wirst Du vielleicht noch was finden.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:19
Wann wurde der Fall denn geklärt bzw. wann hat der Prozess stattgefunden? Ich meine mal was von ein, zwei Jahren nach der Tat gelesen zu haben, weiss es aber nicht genau. Ohne einen genauen Zeitraum sucht man ja sonst die Nadel im Heuhaufen. Ich bin allerdings auch leider nicht aus der Gegend, nur hin und wieder dort...


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:21
Zitat von Piranha007Piranha007 schrieb:Mir ist es wirkich schleierhaft, wie ein angesehener Anwalt da noch die Verteidigung übernhemen kann. Ich weiß, dass wir in einem Rechtsstaat leben und das eben Ausdruck dessen ist. Aber ich würde mein Können dann lieber für das Gute einsetzen und nicht für so einen Widerling.
Bossi hat im Akazienmord verteidigt. Wer den überlebenden Täter im Theodor-Heuss-Brückenfall verteidigt hat, weiß ich nicht.

Der Fall ist schon übel. Mich hat das damals auch ziemlich mitgenommen, weil es wirklich absolut unberechenbar ist. Hier war -ähnlich wie im Akazienfall- nur das Aussehen eines der Opfer Auslöser. Die waren einfach zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.
Vielleicht deswegen. Es kann jeden treffen, die Opfer hätten mit keiner Handlung der Lage zuvorkommen können.
Zitat von phosphorphosphor schrieb:Wann wurde der Fall denn geklärt bzw. wann hat der Prozess stattgefunden? Ich meine mal was von ein, zwei Jahren nach der Tat gelesen zu haben, weiss es aber nicht genau. Ohne einen genauen Zeitraum sucht man ja sonst die Nadel im Heuhaufen. Ich bin allerdings auch leider nicht aus der Gegend, nur hin und wieder dort...
Im Internet steht 1982. Das müsste passen.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:23
@LivingElvis
Wo finde ich etwas zum Akazienmord?


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:35
http://www.200-jahre-reiff.de/sites/default/files/pdf/Komplett_0.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=4EiI5Hg6lzE

http://rufmichan24.de/index.php?title=Akazienweg


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:48
@LivingElvis
Vielen Dank!


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KonradTönz1 Diskussionsleiter
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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:48
Diese beiden Fälle gehören für mich zum Schlimmsten was auf XY je zu sehen war. Zum Glück wurden sie wenigstens geklärt, wenn auch zum Teil mit unbefriedigenden Ergebnissen.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 19:53
@Piranha007
Gern


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 20:00
@KonradTönz1
Ja, da wird einem wirklich übel. Das Schlimme daran ist, dass einem mit solchen Beispielen erst klar wird, zu was Menschen fähig sein können. Dinge, auf die ich im Traum nicht käme. Und das schürt auch Angst. Wirklich tragisch, vor allem für die Opfer und die hinterbliebenen Familienangehörigen in beiden Fällen.


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KonradTönz1 Diskussionsleiter
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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 20:04
Beim Strafmaß für den Akazienwegmörders wurde der Schwerpunkt viel zu sehr auf Resozialisierung gesetzt und dabei der Bestrafungsaspekt vernachlässigt.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 20:13
Ich weiß, ich bin heute Madame Off-Topic. Lieber Wicht, bitte mecker nicht wieder mit mir!
Aber genau das verstehe ich nicht. Gerade im Akazienweg...hallo? Wenn der die zwei Frauen so derbe abgemetzelt hat, dann möchte ich den nicht mehr auf der Straße wissen. Also klar, Menschen ändern sich und bei dem Yogalehrer aus Hamburg (vorhin gepostet) glaube ich das sogar, weil er sein Wesen verändert hat. Aber der hat seine Opfer auch nicht mit Messer und Gabeln bearbeitet. Das ist doch eine krasse Abartigkeit. Die hat man doch in sich oder man hat sie nicht in sich. Wenn jemand so austickt, nur weil er abgewiesen wird, nun, da tickt doch ganz generell was nicht richtig.
Und in diesem Fall hier, nun, da ist es doch ähnlich. Der hat einfach mal alles auf den bereits toten Täter abgeschoben und stand dann gut da. Aber selbst wenn der nur Gehilfe gewesen wäre, bei so einer Tat ist alleine das doch schon abartig genug.
Wirklich, ich bin niemand, die fordert, dass alle weggesperrt werden sollten. Jeder hat eine zweite Chance verdient, wenn er wirklich kein Risiko mehr für die Gesellschaft darstellt. Aber nur weil jemand sich zehn Jahre im Knast verstellt und dann raus darf und erst dann wieder mit der Gesellschaft konfrontiert wird, nun, da wird mir Angst und Bange.


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Mord an 2 Jugendlichen an der Theodor Heuss Brücke

02.12.2012 um 20:41
@KonradTönz1
Das kann man so nicht unbedingt sagen.

Mord und Totschlag grenzen sich ja nicht -wie landläufig angenommen wird- durch den Vorsatz voneinander ab, sondern durch die sogenannten Mordmerkmale.

Die sind:

Subjektiv:
- Habgier
- Mordlust
- Befriedigung des Geschlechtstriebes
- sonstige niedere Beweggründe
- Verdeckung/ Ermöglichen einer anderen Straftat

Objektiv:
- heimtückisch
- grausam
- Benutzung von gemeingefährlichen Mitteln.

Wenn davon eines bejaht wird, dann ist es Mord, wenn nicht Totschlag. Gerade bei Mord lässt der Gesetzgeber keinen Spielraum, bei zeitigen Freiheitsstrafe hingegen schon. Deswegen wird das natürlich genau geprüft.
Prinzipiell ist der Mord so etwas wie eine Qualifikation zum Totschlag. (Sieht die Rechtsprechung anders, ist aber für das Verständnis einfacher)

Wir lassen besondere Milderungsgründe mal außer Acht. Zum einen wissen wir nichts davon, zum andern ist ja genaugenommen das Fehlen eines Mordmerkmals schon ein Milderungsgrund. Dann wird quasi auf Totschlag "gemildert".

Nun Habgier, Ermöglichungsabsicht, Heimtücke und gemeingefährliche Mittel sind Quatsch. Wir prüfen den Rest:

Mordlust:
Diese wird bejaht, wenn die Tötung des Opfers einziger Zweck der Handlung ist, insbesondere wenn die Freude an der Vernichtung des Lebens im Vordergrund steht. Hier ging es dem Täter aber kaum um die Freude an der Vernichtung der beiden Leben. Mordlust fällt raus.

Befriedigung des Geschlechtstriebs:
Dabei muss der Tötungsakt als solches sexuelle Befriedigung verschaffen oder aber die Tötung muss dazu dienen, dass sich der Täter an der Leiche befriedigt. (In meinen Augen mehr eine Ermöglichungsabsicht, aber so sehen es nunmal die Damen und Herren mit der herrschenden Meinung)
Die Tötung war hier aber nicht auf die sexuelle Befriedigung gerichtet. Vielmehr wollte der Täter Renate Spinner ja als "Freundin" gewinnen. Erst als er abgewiesen wurde, entschloss er sich offenbar zunächst ihre Mutter und dann sie zu töten. Zwar ejakulierte er bei der Tat, aber er verging sich nicht an den Leichen. Er vergewaltigte die Frauen im Gegenteil ja vorher. Die Tötung war also nicht vorrangig sexuell motiviert.

sonstige niedere Beweggründe:
Das sind solche die auf unterster sittlicher Stufe stehen. Darunter fällt Rachsucht oder verschmähte Liebe. Das könnte man hier durchaus bejahen.

Verdeckungsabsicht:
Liegt vor, wenn der Täter sich durch die Tötung der Strafverfolgung entziehen will. Hätte er das gewollt, wäre er nach der Tötung der Irma Spinner geflohen.

grausam:
Dazu benötigt der Täter eine gefühllose, unbarmherzige Gesinnung, durch die er seinem Opfer Schmerzen und Qualen körperlicher oder seelischer Art beibringt, die in Stärke und Dauer über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Das legt die Rechtsprechung sehr restriktiv aus, da natürlich sonst quasi alles, was nicht schnell und sanft tötet darunter zusammengefasst werden könnte. Hier sieht es mehr nach einem Gewaltexzess aus, der aber nicht darauf hindeutet, dass es dem Täter um die Zufügung schwerster Qualen bei der Mutter ging. Bei Renate Spinner kann man dies meines Erachtens im Hinblick auf das Binden an die bereits brutal vergewaltigte und getötete Mutter bejahen. Allerdings war es offenbar zunächst Plan des Täters, Renate zum Schwimmbad zu zerren, so dass auch hier die gefühllose unbarmherzige Gesinnung vom Gericht vermutlich nicht angenommen wird.

Wenn also Bossi jetzt noch die sonstigen niederen Beweggründe, die für sich genommen als Quasi-Auffangtatbestand schon das schwächste Mordmerkmal sind, irgendwie wegargumentieren konnte, fehlt es -ganz ohne Resozialisierung- am Mordmerkmal und es ist ein Totschlag, der eben nur noch 15 Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht.

Wenn er denn, wie hier vermutet, des Totschlags verurteilt wurde.


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