Mois schrieb:Wenn man die Unterschiede zwischen den Vergehen mal simpel darstellt:
- Mord obliegt stets niederen Beweggründen, sprich Zweck, Heimtücke, Skruppellosigkeit etc.
- Totschlag ist in dem Sinne auch ein Mord, juristisch wird jedoch unterschieden weil bspw. eine seelische Misshandlung vorliegt, oder eine schwere emotionale Lage vorhanden ist. Beispielsweise wenn der Täter stark provoziert oder erniedrigt wurde & daraufhin in Tötungsabsicht handelt, den Mord an sich aber nicht geplant hat oder einen (bspw. finanziellen) Nutzen aus seiner Tötung zieht.
- Körperverletzung mit Todesfolge zieht meines Wissens nach dann, wenn zwei Menschen sich bspw. laut streiten und eine der beteiligten Personen die andere unbedacht schubst und diese blöd fällt & verstirbt. Nur ein simples Beispiel, welches mir gerade in den Kopf kommt.
Nicht ganz
:)Ich versuche es mal deutlich zu machen:
Ein Mensch ist tot, ein anderer hat ihn getötet. Juristisch kommen in Deutschland (in Österreich ist das schon ganz anders) folgende Tatbestände in Frage:
1. Totschlag
Entscheidend ist hier, dass der Täter das Opfer töten wollte. Nicht nur verletzen, erschrecken oder sonst was, sondern er wollte den Tod. Das nennt man Vorsatz. Dieser kann Tage oder Jahre vor der Tat gefasst werden, oder gerade erst Sekunden vor der Tat, er kann sogar durch "billigendes Inkaufnehmen" gefasst werden.
Ein paar Beispiele:
Toni und Oskar haben schon seit Menschengedenken Streit miteinander, sie können sich einfach nicht riechen, ohne dass man einen konkreten Grund nennen kann. Eines Tages sagt Toni zu Oskar: "Mir reicht's. Dich mach ich kalt. Morgen bist Du dran." Oskar antwortet: "Ach ja, du Angeber? Na gut, morgen um 2 auf dem Sportplatz, werden doch mal sehen, wer hier wen kaltmacht!" Die beiden treffen sich am nächsten Tag um 2 auf dem Sportplatz, gehen mit markerschütterndem Kriegsgeschrei aufeinander los und Toni schlägt den Oskar tot.
Das ist ein klassischer Totschlag: niedrige Beweggründe sind nicht zu erkennen, Heimtücke gab es auch keine, denn Oskar wusste, was Toni wollte. Und Toni wollte den Tod Oskars.
Es gibt noch eine Sondervariante des Totschlags, den aus dem Affekt heraus. Ein Beispiel:
Tim kommt nach der Arbeit nach Hause und findet seine Frau Zenzi mit Ottokar im Bett. Er schreit: "Du Schwein, dich bring ich um!", ergreift das neben ihm liegende Küchenmesser und rammt es dem Ottokar ins Herz. Hier ein Totschlag im Affekt, weil Tim so von Ottokar provoziert wurde.
2) Mord
Hier muss ebenfalls Vorsatz vorliegen, dass heisst der Täter muss den Tod des Opfers wollen. Aber es müssen zusätzlich noch "Mordmerkmale" vorliegen, zum Beispiel "Heimtücke," was als "Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers" definiert wird.
Tusnelda kann Ophelia nicht ausstehen, sie will sie unbedingt "umlegen," weil Ophelia immer bessere Noten hat, hübscher ist, mehr Freunde hat usw.
Am Samstag geht Ophelia zu einem Spaziergang in den englischen Garten und freut sich an Sonne, den Leuten, der Isar usw. Hinter einem Baum steht Tusnelda mit dem Dolch im Gewande. Als Ophelia an dem Baum vorbeigeht sticht Tusnelda sie von hinten nieder und tötet sie. Das ist Mord mit Heimtücke. Ihr seht hier den Unterschied zum Zweikampf zwischen Oskar und Toni oben.
Eine mögliche Sondervariante ist der Vorsatz der billigenden Inkaufnahme des Todes, dolus eventualis. Bisher hatten wir immer, dass die Täter den Tod des Opfers wollten. Hier etwas anders:
Tina kann Ophelia nicht ausstehen, seit diese vor 5 Jahren ihr den Mann weggeschnappt hat. Sie hat Rache geschworen und will Ophelia umbringen. Ophelia ist Pilotin und am Sonntag hat Ottilie, eine Touristin aus Landshut, einen Rundflug mit Ophelia gebucht. Tina weiss das und manipuliert das Flugzeug so, dass es nach 10 Minuten Flug abstürzen muss und Ophelia dabei sterben wird. Tina freut sich darauf.
Dass Ottilie beim Absturz ebenfalls sterben wird, weiss Tina, aber sie will es nicht, es ist ihr einfach egal. Wie es der Zufall will, kann Ophelia das Flugzeug noch notlanden und sie überlebt schwerverletzt. Ottilie aber leider nicht, die stirbt. Damit liegt ein Mord vor, auch wenn Tina den Tod der Ottilie nicht wollte. Sie nahm ihn aber in Kauf.
So, jetzt kommen wir zu den Fällen, in welchen der Tod nicht gewollt wurde, aber leider doch eintrat.
Theodor und Ottokar sind beide schreckliche Angeber. Immer fordert Theodor den anderen heraus, heute auch wieder: am Nachmittag stehen sich beide auf der Theresienwiese gegenüber und kündigen dem anderen heftige Prügel an. Sie gehen aufeinander los und die Fäuste fliegen. Theodor will den Ottokar grün und blau schlagen, um danach, so wie immer, mit ihm abends ein Mass Bier zu trinken. Heute aber trifft er den Ottokar mit der Faust so unglücklich am Kopf, dass dieser eine Gehirnblutung erleidet und er daran stirbt. Theodor ist zutiefst erschüttert.
Theodor hat weder Mord noch Totschlag verübt. Er wollte auf keinen Fall den Tod, hat ihn auch nicht in Kauf genommen. Er wollte nur eine Tracht Prügel verabreichen. Er hat eine Körperverletzung begangen, allerdings eine, deren Folge der Tod eines Menschen war: KV mit Todesfolge. Diese kann genau wie ein Totschlag bestraft werden.
Schliesslich noch die "fährlässige Tötung:" Melusine und Elfriede stehen am Rand der vielbefahrenen Fürstenrieder Allee im Regen und wollen so schnell wie möglich den Bus nach Hause besteigen. Gerade als der Bus die Haltestelle anfährt drängelt und schubst Melusine die Elfriede, weil sie unbedingt die erste sein will, um vielleicht noch einen der wenigen Sitzplätze zu ergattern. Dabei fällt Elfriede genau vor den Reifen des Busses, der sie nun zermalmt.
Melusine wollte weder Elfriede verletzen noch töten. Sie hätte aber, sagt das Gesetz, erkennen müssen, dass durch ihr Schubsen das Risiko bestand, dass Elfriede vor den Bus fällt und dementsprechend nicht schubsen dürfen. Weil Elfriede tot ist, hat Melusine eine fahrlässige Tötung begangen.