emz schrieb:Ob sie unter der Adresse mit ihrem italienischen Pass gemeldet war, wissen wir nicht.
Wir wissen auch nicht, wer Mieter der Wohnung war - oder habe ich das überlesen?
Jedenfalls dürfte es einigermaßen schwierig gewesen sein, ihren Wohnort festzustellen.
Wenn Nachbarn sagen, sie hätten sie immer nur alleine mit Hund gesehen, besagt das nicht zwingend, ob sie allein dort lebte.
Ich würde mal davon ausgehen dass der Mieter der Lebensgefährte war (eher frage ich mich ob das wirklich der Lebensgefährte war wenn man sie immer nur alleine gesehen hat - grad bei Veranstaltungen finde ich das doch eher seltsam wenn man da immer nur alleine hingeht, ohne Partner).
Ob sie mit dem italienischen Pass dort gemeldet war wird sich sicher noch rausstellen - ich fände es aber erstaunlich wenn sie für die Anmeldung einen anderen Pass verwendet hätte.
emz schrieb:Ich gehe hierbei von Wohnungen aus, die mit Papieren, Bargeld, dem Zugriff auf Fahrzeuge usw. ausgestattet sind. Denke, diese immer bereit zu halten, hat eine Menge Geld verschlungen.
Unbewohnte Wohnungen usw. fallen am Ende aber mehr auf, oder nicht?
Zu jemandem in dessen Wohnung zu ziehen dürfte deutlich weniger auffallen - meiner Einschätzung nach, das ist ja tägliche Praxis in zigtausenden von Fällen.
emz schrieb:Ich vermag nicht zu beurteilen, wie aufwändig es ist herauszufinden, wer in einer Wohnung lebt, wenn er nicht der Mieter ist und in der Nachbarschaft unter einem falschen Namen bekannt ist. Stelle ich mir nicht so einfach vor.
Da gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) man zieht einfach zu seinem Lebensgefährten (kann der Vermieter nicht verweigern, allerdings muß es ihm mitgeteilt werden - da dürfte es aber schwierig werden zu beweisen dass es nicht der Lebensgefährte ist).
2.) es wird untervermietet, so wie in einer WG. Dafür braucht es die Erlaubnis des Vermieters, die ist aber dann normalerweise nicht personenbezogen.
Mitleser schrieb:2. Es gibt wohl einen Mieter der Wohnung, also Klette war wohl nur inoffizielle Untermieterin. Auch hier die Frage: Weiß dieser Vermieter von ihrem Vorleben?
Dafür muß sie nicht Untermieterin sein, dazu reicht Lebensgefährtin, Familienangehörige etc. zu sein. Kaum ein Vermieter wird das nachprüfen, es sei denn er möchte es partout nicht zulassen dass die Wohnung von mehreren Personen dauerhaft genutzt wird. Bei Partnerschaften und Familienangehörigen kann er es aber nicht verbieten (es muß ihm aber mitgeteilt werden). Wenn Untervermietung von vornherein erlaubt wurde weiß der Vermieter möglicherweise garnicht wer da zusätzlich zu seinem Mieter wohnt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang weniger wer der Vermieter ist und ob und was er über zusätzliche Bewohner weiß sondern viel mehr, ob und wie Klette mit dieser Adresse gemeldet war.
Heutzutage braucht man für die Anmeldung eine Vermieter-Bescheinigung. Bei einem direkten Mietverhältnis muß diese Bescheinigung vom Vermieter (im Normalfall der Wohnungseigentümer) ausgestellt werden, bei einem Untermietverhältnis ist der eigentliche Mieter dann der Vermieter und darf diese Bescheinigung ausstellen (das Einverständnis zur Untervermietung durch den eigentlichen Vermieter muß dafür aber vorliegen).
Ich frage mich in dem Zusammenhang nicht zum ersten Mal wie gut bzw. ob überhaupt die Einwohnermeldeämter die fraglichen Daten kontrollieren und überregional zur Verfügung stellen.