AdrianMonk schrieb:Es war ja heute seitens der StA gerade wieder von "neuen Zeugenaussagen" die Rede, und vielleicht ist ja genau das damit gemeint. Ein Alibi, und auch die Zurücknahme eines Alibis, ist ja schließlich im Grunde genommen eine "Zeugenaussage"...
Ja
@AdrianMonk deine Sichtweise über das Fake-Alibi & neue Zeugenaussagen wird sicher stimmen.
Aber durch den RA von TB wissen wir ja nun, der da aussagt:
"Dass ein Zimmergenosse nach dem Mord unter dem Eindruck intensivster Ermittlungen die Anwesenheit meines Mandanten erst bestätigt und nun nach sage und schreibe acht Jahren doch nicht mehr sicher sein will, wirft schon ein bezeichnendes Licht auf diese neue Zeugenaussage"Quelle:
http://www.tt.com/panorama/verbrechen/7698561-91/die-suppe-ist-wirklich-d%C3%BCnn.csp (Archiv-Version vom 09.01.2014)Generell ist in diesem Artikel die Strategie des RA mMn. deutlich zu erkennen, die Indizien gegen seinen Mandanten (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) herunterzuspielen, gleichzeitig wird schon mal an der Zuverlässigkeit des EX-Alibigebers gebastelt. Wenn der Alibigeber bei seiner ersten Aussage geblieben wäre, würde der RA wohl kaum von über 8 Jahren was daher faseln, oder?
Aber durch die Aussage des RA wissen wir nun mit 100%, dass Daniela die lezten Stunden ihres Lebens allein mit dem Tatverdächtigen war, bevor sie dann kurz danach bei den Telefonzellen ermordet wurde. Also liegt zwischen Verlassen der Wohnung und der Ermordung so ca. 15 - 20 Minuten!?
Heisst, der dringend Tatverdächtige - für den die Unschuldsvermutung gilt - hat eine sehr sehr nahe räumliche und zeitliche Nähe zu Daniela. Dies alleine ist bei jeder Person die diese Nähe zu einem Mordopfer aufweist und nachgewiesen werden kann schon mal alleine verdächtig, egal ob es Hautschuppenspur gibt oder nicht. Sie werden dadurch natürlich nicht automatisch zum Täter, geraten aber im Fokus des Verdachtes, mit dem Ableben des Opfers was zu tun zu haben.
Dazu kommt, dass er sich ein falsches Alibi besorgte oder aufweisen konnte, aber nun selbst nicht sagen kann, wo er zur Tatzeit nun genau war "ich kann mich an nix mehr erinnern"...(berichteten uns die Medien) aber das es um verflossene Beziehungen in dem Gespräch mit Daniela angeblich wohl gegangen ist, weiß er doch noch? Alles schon ein bisserl seltsam.
Und WOHER will der RA wissen, wieviel Alkohol der Verdächtige im Blut hatte? WOHER hat er die Zahl von
"von weit über zwei Promille"? Hat er irgendwo noch zwischenzeitlich bei einem Alkomat geblasen damals, oder wird hier einfach nur spekuliert und dies als Wahrheit hingestellt?
Interessant wird die Hauptverhandlung (wenn es eine geben wird) darin schon mal mehr zu erfahren.
Ja interessant wird es darin auch werden, wie dieses falsche Alibi damals überhaupt zustande gekommen ist, was der Ex-Alibigeber und Zimmerfreund bei Gericht darüber aussagen wird. Da ist es natürlich eine gute Strategie des RA gleich einmal im Vorfeld die Aussage des ZK (Zimmerkollegen) mit der Argumentation, die lange Zeit die nun vergangen ist, in Frage zu stellen.
Denn wenn der ZK vor Gericht aussagt (nur Beispiel), der Verdächtige hat ihm innständig um dieses falsche Alibi gebeten, wird es sowieso schwer für den RA des Verdächtigen. (Der Absatz ist nur eine Spekulation von mir und erhebt keinen Anspruch auf Wahrheit).
Aber da kann man sicher auch nicht vorgreifen. Denke kaum das der Verdächtige noch vor einer Hauptverhandlung frei kommt. Wie man ja gestern sah, war für den Richter die Suppe nicht zu dünn und sein Richtspruch bedeutet weiter die U-Haft. Der sieht die Sache wohl völlig anders als der RA von TB, sonst hätte er ihn nicht in U-Haft gelassen und hat wohl auch im Sinne des Staatsanwaltes (und gegen dem Sinn vom RA) entschieden. Das ist ein Faktum.
Andererseits, wenn der nun dringend Tatverdächtige unschuld ist/wäre, so hoffe ich sehr, dass sich diese seine Unschuld auch herausstellt. Gut das er bis zu einem Urteilsspruch unter dem Schutze der Unschuldsvermutung steht, und gut möglich, dass bei dem Richtspruch dann auch ein Freispruch heraus kommt, weil er unschuldig ist.
Man muss immer aufpassen, dass man jemanden nicht vorverurteilt!
Und das sollte auch hier nicht passieren, der Verdächtige muss alle Chancen haben, mit seinem Anwalt diese Anschuldigungen zu entkräften. Ich seh halt die Suppe nicht so dünn an wie der RA, denke mir, leicht wird es nicht, die Anschuldigungen und Indizien wiegen schwer. Ist aber nur meine persönliche Meinung und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit.