Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005
05.05.2017 um 11:51@SCMP77
Schließlich könnte die Richterin den Verhafteten nur auf freien Fuß setzen, wenn sich am Tatverdacht etwas Grundlegendes zu seinen Gunsten geändert hätte.Dies war freilich seit der Verhaftung des Mannes am 22. Dezember nicht der Fall. Verteidiger Wolf auf Anfrage gegenüber der TT: „Über die zurückliegenden Feiertage wurden ja kaum Ermittlungsschritte gesetzt.“ Auch Staatsanwalt Hansjörg Mayr bestätigte dazu, dass „die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes noch nicht abgeschlossen sind und noch kein Abschlussbericht zum Tatverdächtigen vorliegt“.
Deshalb ist meine Vermutung, dass die Sache mit der DNA auf dem Fahrrad erst zwischen erstem und zweitem Haftprüfungstermin (vier Wochen später) geklärt wurde. Und dann erst hat man sich auf die Hautschuppen auf dem Rock konzentriert, was schließlich zur Enthaftung führte. Die Hautschuppen auf dem Rock wurden medial auch erst am 31. Jänner 2014 erwähnt:
Inzwischen konnte durch die Innsbrucker Gerichtsmedizin auch das DNA-Gutachten zu den am Innenrock des Opfers aufgefundenen DNA-Spuren fertiggestellt werden. Dabei finden sich zwar Spuren des 29-Jährigen, aber auch DNA anderer männlicher Personen.Das DNA-Gutachten wird nun bei der kommenden Haftprüfung im Februar vor dem Haftrichter erörtert werden.
http://www.tt.com/panorama/7824519-91/mordfall-kammerer-anwalt--attackiert-cold-case-soku.csp
Für mich macht das so am meisten Sinn, denn ich konnte nie glauben, dass alleine die Hautschuppen unter dem Rock einen dringenden Tatverdacht rechtfertigen würden.
SCMP77 schrieb:Auch muss man davon ausgehen, dass die StA auch die Öffentlichkeit über die Gründe der Inhaftierung aufklärt. Auch hier bzgl. der DNA-Spuren am Lenker kein Wort.Ursprünglich wurde gesagt, dass die DNA von TB gefunden wurde, aber nicht, an welcher Stelle. Da könnte ich mir ermittlungstaktische Gründe vorstellen, um dem Ex-Tatverdächtigen nicht die Möglichkeit zu geben, sich eine passende Geschichte auszudenken. Im Lichte der Zeugenaussagen ist jedenfalls die DNA auf dem Rad viel relevanter als die unter dem Rock.
SCMP77 schrieb:Nur nochmal klar zu stellen, Du vermutest ja davon auszugehen, dass sich der eigentliche Vorwurf, der die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, sich sehr bald in Luft aufgelöst hat.Wie bald, ist die Frage. Der erste Haftprüfungstermin, bei dem die U-Haft verlängert wurd, war zwei Wochen nach der Festnahme. Allerdings wurden aufgrund der dazwischenliegenden Feiertage keine großen Ermittlungen unternommen. In der TT vom 7. Jänner 2014 hieß es dazu:
Schließlich könnte die Richterin den Verhafteten nur auf freien Fuß setzen, wenn sich am Tatverdacht etwas Grundlegendes zu seinen Gunsten geändert hätte.Dies war freilich seit der Verhaftung des Mannes am 22. Dezember nicht der Fall. Verteidiger Wolf auf Anfrage gegenüber der TT: „Über die zurückliegenden Feiertage wurden ja kaum Ermittlungsschritte gesetzt.“ Auch Staatsanwalt Hansjörg Mayr bestätigte dazu, dass „die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes noch nicht abgeschlossen sind und noch kein Abschlussbericht zum Tatverdächtigen vorliegt“.
Deshalb ist meine Vermutung, dass die Sache mit der DNA auf dem Fahrrad erst zwischen erstem und zweitem Haftprüfungstermin (vier Wochen später) geklärt wurde. Und dann erst hat man sich auf die Hautschuppen auf dem Rock konzentriert, was schließlich zur Enthaftung führte. Die Hautschuppen auf dem Rock wurden medial auch erst am 31. Jänner 2014 erwähnt:
Inzwischen konnte durch die Innsbrucker Gerichtsmedizin auch das DNA-Gutachten zu den am Innenrock des Opfers aufgefundenen DNA-Spuren fertiggestellt werden. Dabei finden sich zwar Spuren des 29-Jährigen, aber auch DNA anderer männlicher Personen.Das DNA-Gutachten wird nun bei der kommenden Haftprüfung im Februar vor dem Haftrichter erörtert werden.
Für mich macht das so am meisten Sinn, denn ich konnte nie glauben, dass alleine die Hautschuppen unter dem Rock einen dringenden Tatverdacht rechtfertigen würden.