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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

4.961 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Juni, Studentin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

02.05.2017 um 18:26
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Der Anwalt sagte es in einem Interview: Bei Daniela Kammerer hat man einen Blutalkoholwert von 2,4 Promille festgestellt.
@nephilimfield
Sorry ja, richtig >>> es waren 2,4 Promille und nicht 2,2.
Die genaue Zahl hatte ich wohl über die lange Zeit nicht mehr so exakt in Erinnerung.
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Ich denke, dass diese Variante (Täter fuhr mit dem Rad) bereits vom LKA erarbeitet und später vom CCT übernommen wurde.
Da habe ich schon meine Zweifel, wenn es nie eine Untersuchung der Wohnung im Studentenheim (letzter nachweislicher Aufenthalt von D.K. vor dem Mord) von Seiten der Tiroler Ermittler damals gegeben hat. Deto schaut es wohl mit den ganzen Zeugenvernehmungen der Bewohnern der Studenten-Wohnung aus. Diese Umstände deuten mE. doch mehr darauf hin, dass auf diesen Umstand ( Daniela fuhr nicht selbst mit ihrem Rad zum Tatort) keinerlei  Priorität von den Tirolern Ermittlern damals gelegt wurde. Auch die Aussage des Anwaltes, dass dieser Umstand seinen Mandanten nicht auf den Kopf fallen darf, deutet schon stark darauf hin, dass diesem Gedankengang damals niemals wirklich je nachgegangen wurde.

Ich bin also davon überzeugt, dass erst die Cold-Case-Truppe diese Variante viele Jahre später selbst ausgearbeitet hat bei der Aktenaufarbeitung des Falles. Und hier es wohl zu der bekannten Misstimmung zwischen der CC und den Tirolern Ermittlern kam (was wir hier bei Allmy ja damals von einem User erfuhren).
Quelle: Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005 (Seite 165)
Der zitierte Beitrag von georg_h wurde gelöscht. Begründung: Ohne Beleg
@osttimor
Zitat von osttimorosttimor schrieb:ja sicher manche können gewisse dinge auch stark alkoholisiert, aber bei 2,4 promille ist man generell schon "im stehen fertig".
Mit dem Faktum, dass man ihr das Rad schieben musste, vom Fest weg zur Studentenwohnung hin, dieser Umstand spricht schon mMn. dafür, dass sie auch danach nicht mehr selbst von der Studentenwohnung weg mit ihrem Rad zum Tatort fahren konnte.

Ich denke, ihr Rad stand am Tatort, also ging man fix davon aus, sie kam mit ihrem eigenen Rad auch dort hin, ist erst mal recht naheliegend. Auf die Idee, dass es anders war, kamen meiner Meinung nach die Tiroler Ermittler damals gar nicht.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 08:49
@Doverex
Da es Zeugen gab, welche Daniela auf dem Rad gesehen haben und es für manche durchaus noch möglich ist, auch mit 2,2 Promille Rad zu fahren (und manchmal erwischt zu werden) kann man das alles nicht so sicher sagen. Tanja hatte ein sehr auffälligen Rock, wenn die Zeugen diesen beschreiben konnten, dürfte es kaum Bedenken gegeben haben. Warum das CC-Team auf die Idee kam, dass Daniela nicht selber gefahren sei, wissen wir nicht, wenn der Auslöser die DNA-Spuren am Lenker waren, hat sich dieser Grund mittlerweile in Luft aufgelöst.

Bei der Erzählung bzgl. dem von den Studenten geschobenen Rades hieß es nicht, dass Daniela zum Schieben nicht mehr in der Lage war, sondern nur "gentlemanlike". Kann natürlich alles bedeuten, aber es gab hier auch andere Gerüchte, dass Daniela recht trinkfest gewesen sein soll. Überhaupt dass sie mit diesem Alkoholpegel nicht nach Hause befördert wurde, stützt eher dieses Gerücht.

Was war ist, was nicht, wissen wir nicht. Ich an Danielas Stelle hätte das Rad zumindest schiebend mitgenommen, da man als Student sonst sehr unbeweglich in einer Stadt ist, es dauert alles 3mal länger.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 11:52
Es ist definitiv möglich, mit über 2 Promille Rad zu fahren. Allerdings sollte man da schon so was wie "geübter Trinker" sein. Ob die Daniela da war- ich glaube eher nicht. Möglicherweise hat sie es versucht, wurde gesehen und hat es aufgrund Hoffnungslosigkeit bleiben lassen.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 11:53
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Warum das CC-Team auf die Idee kam, dass Daniela nicht selber gefahren sei, wissen wir nicht, wenn der Auslöser die DNA-Spuren am Lenker waren, hat sich dieser Grund mittlerweile in Luft aufgelöst.
@SCMP77
Ich sehe das schon anders, denn wenn man weiß, dass das tote Opfer 2,4 Promille Alk im Blut hatte, könnte man aus diesem Umstand schon 2005 mal heftig hinterfragen, ob sie damit überhaupt mit dem Rad selbst zum Tatort radeln konnte. Egal ob nun ihr Rad am Tatort vorhanden war oder nicht. Ich brauche dazu also überhaupt mal erst keine Fremd-DNA-Spur oder sonstiges am Rad, sondern allein diese sehr hohe Promillezahl lässt über den Umstand, sie soll selbst mit dem Rad dort hin gefahren sein, ein sehr sehr großes Fragezeichen schon allein daraus entstehen.

Mit angeblichen Zeugensichtungen ist das so einen Sache, wenn ich nur daran denke, wer nicht alles die verschwundene Madeleine McCann (Beispiel) weltweit & überall gesehen haben will, ist es darin echt kein Wunder, dass  sich auch Zeugen einfinden, die eine "radelnde Daniela" wahrgenommen haben wollen.

Ich finde es überhaupt sehr schwer (etwa für das CCM) bis fast unmöglich, dass nach so vielen Jahren danach dieser Fall gelöst wird. Nicht umsonst heißt es ja richtig, mit jedem Tag der vergeht, wird die mögliche Spur und Faktenlage immer kälter (etwa die Tatwaffe zu finden oder blutige Kleidung des Täters.... - Beispiel). Hier sind aber nicht nur Tage oder gar Monate vergangen, sondern viele viele Jahre. Das der Fall bis heute unaufgeklärt ist (und es wohl auch wahrscheinlich bleiben wird) liegt mMn an den Versäumnissen die im Jahre 2005 gemacht wurden. So wurde etwa damals nach einem besoffenen langhaarigen Blonden vor dem Bad gefahndet, der bis heute wie vom Erdboden verschluckt bleibt. Weder wurde je herausgefunden, wo dieser Blonde vorher gefeiert/getrunken hat, noch wo er danach hin verschwunden wäre. Er kam wohl aus dem "Nichts" nach Innsbruck und verschwand dann wieder im "Nichts" für immer? Trotz intensivster polizeilicher Fahndung/Befragungen konnte "der  langhaarige Blonde" nie ermittelt werden, keinerlei Spur von ihm noch vor oder nach der Tat (ausser der angeblichen Sichtung vor dem Bad).

Dies deutet mMn schon stark darauf hin, dass man 2005 von völlig falschen Voraussetzungen  und Theorien ausgegangen ist. Heute freilich wirst du (andere Leute oder ich) es nicht mehr restlos aufklären können, ob Daniela möglicherweise tatsächlich selbst mit dem Rad zum Tatort fuhr oder eben doch nicht. Ich denke aber, 2005 wäre dies sicher noch möglich gewesen. Hätte man diese Möglichkeit damals im Fokus gehabt.

Ansonsten ist eh schon alles in dem Mordfall von Daniela Kammerer hier im Forum gesagt/geschrieben worden, es wird ja auch nicht mehr weiter ermittelt, verschiedene DNA-Spuren vom Tatort/Kleidung/Rad sind in der Datenbank. Mehr gibt es im Grunde da nicht mehr zu sagen.

Beste Grüße,
Doverex


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 12:38
@Doverex

Zeugensichtungen, wo man Opfer angeblich auf der ganzen Welt sichtet, sind von vornherein mit Vorsicht zu genießen, zeitnahe gemeldete Sichtungen am Ort oder in der Nähe des Geschehens jedoch nicht.

Man kann sie per se daher keinesfalls als bedeutungslos ansehen. Hier kommt es dann entscheidend auf die Beschreibung an, welche der Zeuge liefert. Da Daniela einen farblich sehr auffälligen Rock hatte, dürften Zeugenaussagen relativ leicht überprüfbar gewesen sein. Ermittler halten sich daher auch mit der Veröffentlichung von Details - zumindest in der Anfangszeit - des Opfers zurück, damit sie Zeugenaussagen überprüfen können. Außerdem dürfte zu dieser Uhrzeit recht wenig Betrieb gewesen sein, so dass die Wahrscheinlichkeit für Verwechselungen eher gering ist. Natürlich weiß ich nicht, wie die Zeugenaussagen im einzelnen ausgefallen sind, aber diese mit anderen Sichtungen in anderen Ländern zu vergleichen, halte ich für vollkommen daneben, hier gab es leichte Überprüfungsmöglichkeiten. Wenn man einfach lapidar behauptet, da würden sich schon irgendwelche Zeugen melden, die eine radelnde Daniela gesehen hätten, verkennt die Überprüfungsmöglichkeiten solcher Zeugenaussagen.

Es scheint eben auch nicht so zu sein, dass man auf keinen Fall bei 2,4 Promille nicht Fahrrad fahren kann.

Wir wissen nicht, warum das CCT darauf kam, dass Daniela nicht mit dem Fahrrad gefahren sein soll. Die DNA-Spur am Lenker ist die eine Möglichkeit. Wenn sie bzgl. des Alkoholspiegels darauf kam, wäre das eine Spekulation von Seiten des CCT, denn andernfalls müsste man ein Radeln für Daniela speziell ausschließen können, aber das dürfte kaum möglich sein.

Dass man beobachtet Menschen nicht findet (der Blonde vor dem Bad) ist fast in jedem Fall so. Darauf kann man in keiner Weise auf schlechte Ermittlertätigkeit schließen. Fest steht, die Tätigkeit des CCT hat dazu geführt, dass jemand unberechtigt 1,5 Monate in U-Haft war, das deutet eher auf schlechte Arbeit des CCTs hin. Der Standpunkt des CCTs wurde ja selbst hier im Forum, als einige Details zum Vorschein kamen, teilweise stark kritisiert (offensichtlich berechtigterweise). Auch sollen ja auch solche Sachen gesagt worden sein, wie "jetzt haben wir das Schwein".

Der Betroffene hat eine recht hohe Summe (22000€) per Vergleich erreicht (im stünden eigentlich nur 1000 € Haftentschädigung zu). Das lässt einfach tief blicken, dass offenbar einige Vorwürfe gegen das CCT nicht aus der Luft gegriffen waren. Bei mehr Sorgfalt hätte man die U-Haft vermutlich vermeiden können. Man sollte daher die Ansichten des CCTs daher eher skeptisch betrachten, diese haben jedenfalls schon zu begangenem Unrecht geführt.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 20:02
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das lässt einfach tief blicken, dass offenbar einige Vorwürfe gegen das CCT nicht aus der Luft gegriffen waren. Bei mehr Sorgfalt hätte man die U-Haft vermutlich vermeiden können. Man sollte daher die Ansichten des CCTs daher eher skeptisch betrachten, diese haben jedenfalls schon zu begangenem Unrecht geführt.
@SCMP77
Sorry - ich denke hier verwechselst du Äpfel mit Birnen oder kennst dich im Zuständigkeitsbereich wenig bis vielleicht garnicht darin aus? Weil ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass öster. Kriminalbeamte jemanden 5-6 Wochen in U-Haft nehmen können. Die Verantwortung dafür trägt wohl der Haft-Richter, die bei ausländischen Hauptwohnsitz eher schneller die U-Haft verhängen als in Normalfall (erst recht wenn es um ein Tötungsdelikt geht). Meine Vermutung also, die Verhängung der U-Haft vom Richter damals könnte nicht nur als Ursache die möglichen vorgebrachten "Beweismittel" der Kriminalbeamten gewesen sein, sondern als mögliche Hauptursache der ausländische Wohnsitz des ehemals zu unrecht Verdächtigen.

Ein etwaiges Verfahren gegen das CCM hat mit diesem nun erfolgten Entschädigungsverfahren schon mal gar nichts zu tun (mMn), mir ist auch Null bekannt darüber, dass es gegen das CCM irgendwelche Verfahren überhaupt nur ansatzweise gab. Wurde zwar damals auch angekündigt oder angedacht vom RA, dürfte sich aber total im Sand verlaufen haben?

Aber ich denke, @Rick_Blaine könnte uns da besser drüber aufklären, ob nun bei diesem erfolgten Entschädigungsverfahren (22.000Euro) möglicherweise das CCM gleich mitverurteilt wurde und am Pranger stand (wie nun in deiner obigen Post suggeriert wird) oder das eine mit dem anderen gar nix zu tun hat?

Beste Grüße,
Doverex


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 21:05
@Doverex
Es gab hier schon damals heftige Diskussionen, wo Du eines besseren belehrt worden bist.

Ein Haftrichter kann nur das betrachten, was ihm vorgelegt wird.

Ermittler haben nicht nur nach belastenden auch nach ENTLASTENDEN Gründen zu suchen. Die Ermittler hätten entsprechende Gutachten, ob die DNA-Spuren überhaupt eine ausreichende Relevanz hatten schon im Vorfeld beauftragen müssen. Das wurde komplett versäumt und musste von dem RA des Betroffenen nachgeholt werden. Hier liegt ein schwerer Fehler des CCT vor, den man nicht dem Haftrichter anlasten darf. Zumindest tragen die Ermittler bzw. StA eine schwere Mitschuld. Der Haftrichter hat bei der Haftprüfung auch noch nicht den tiefen Einblick in die Aktren (das erfolgt erst im Hauptverfahren), er muss sich auf das verlassen können, was ihm die StA vorträgt.

Und wenn Ermittler/StA vorschnell zupacken (in der Regel erfolgt erst nachträglich Haftprüfung) dann ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen. Hier fehlte es von Anfang an an die notwendige Sorgfalt, hier besteht eher der Eindruck, dass ein Täter gefunden werden musste. Und die fehlende Sorgfalt ist ganz klar dem CCT anzulasten, nur an zweiter Stelle evtl. dem Haftprüfungsrichter.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 21:15
PS.:

Ohne ausreichende Beweise spielt der Hauptwohnsitz auch keine Rolle. Schließlich wurde er, nachdem das Gutachten aus München vorlag, zeitnah entlassen. Außerdem gibt es ein Auslieferungsabkommen zwischen Australien und Österreich:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002312


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

03.05.2017 um 23:21
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Es gab hier schon damals heftige Diskussionen, wo Du eines besseren belehrt worden bist.
Oh ich lasse mich sehr gerne belehren!
Du behauptest also, dass dieses Entschädigungsverfahren und die nunmehrige Zahlung von den 22.000 Euro wie ein Schuldspruch gegenüber dem CCM gleichkommt?

Ich melde da nur meine leisen Zweifel an mit einem milden Lächeln!

Deine Meinung die du über die Kriminalisten der Bundespolizeidirektion hast, dürfte rüber gekommen sein ;) Auch der, der einen Haftbefehl unterschreibt, hat im Grunde nicht die Verantwortung dafür (wieso unterschreibt der überhaupt???) sondern die pösen Kriminalpolizisten.

Wenn sich das alles so verhalten tut, wie du es mir erklärst & belehrst, wäre es doch besser, man schafft es überhaupt ab, dass ein Richter einen Haftbefehl je unterschreiben muss, ist dann eh völlig sinnlos und unnedich!


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 00:25
@Doverex
Der Vergleich ist einen Entschädigung, welche durch die Fehler des Staates erfolgt sind. Hier leistet der Staat insgesamt eine Entschädigung für alle seine Dienststellen. Hier werden natürlich nicht die Mitglieder des CCT einzeln verurteilt, es ist ein quasi eine "Strafe" für den Staat insgesamt, da er seine Dienststellen nicht ausreichend kontrolliert hat.

Parallel gibt es natürlich die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber es wäre recht naiv anzunehmen, dass dabei etwas raus kommt. Eine Krähe ...


Also Du meinst offenbar, dass sich dass CCT nicht im geringsten darum scheren muss, ob die DNA-Spuren überhaupt ausreichend belastbar sind?

Klar, die nachfolgenden Stellen sind auch dazu da, solche Fehler zu erkennen, auch die haben versagt. Aber das Versagen der nachfolgenden Stellen bedeutet nicht, dass damit das CCT aus dem Schneider ist.

Oder würdest Du sagen, dass dass CCT in allem richtig gehandelt hat? Ich glaube selbst Du wirst das nicht behaupten wollen.

Klar hat nach so einer langen Zeit es schwer den Fall zu lösen. Aber daher muss dass CCT noch umsichtiger vorgehen, da nach einer solch langen Zeit es auch für einen Verdächtigen immer schwerer wird, die Beschuldigung auszuräumen, da die Erinnerung von Zeugen immer schlechter werden bzw. auch verfälscht sein können.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 05:54
Zitat von DoverexDoverex schrieb:Aber ich denke, @Rick_Blaine könnte uns da besser drüber aufklären, ob nun bei diesem erfolgten Entschädigungsverfahren (22.000Euro) möglicherweise das CCM gleich mitverurteilt wurde und am Pranger stand (wie nun in deiner obigen Post suggeriert wird) oder das eine mit dem anderen gar nix zu tun hat?
Es wird natürlich die Gesamtschau der Dinge bewertet: ob hier ein rechtswidriger Entzug der Freiheit vorgelegen hat oder nicht. Zum eigentlichen Thema habe ich damals schon Kritik an dem Vorgehen der Polizei und Staatsanwaltschaft geübt.

Freilich, in der Theorie soll der Haftrichter das alles überschauen und dann eine verantwortliche Entscheidung treffen. In der Praxis ist das freilich unmöglich.

In einem solchen Verfahren um Entschädigung könnte es also verschiedene Ansatzpunkte geben:

1. Dem Richter kann man vorwerfen, seinen Job nicht getan zu haben und einfach unterschrieben zu haben, ohne die Beweise zu prüfen, die ihm vorgelegt wurden (rubberstamping)

2. Der Staatsanwaltschaft kann man vorwerfen, die Beweise nicht ordnungsgemäss zu prüfen, die die Polizei ihr vorgelegt hat, oder eine grob fahrlässig (oder gar vorsätzliche) juristische Falschbewertung der Beweise vorgenommen zu haben

3. Der Polizei kann man vorwerfen, dass sie Beweise nicht ausreichend geprüft hat, nicht ausreichend nach entlastenden Indizien gesucht hat, vorliegende Beweise fahrlässig oder gar vorsätzlich fehlinterpretiert hat oder gar gefälscht hat usw usw.

Was hier nun vorgelegen hat, weiss ich nicht, aber meistens ist es eine Kombination aus 1 und 2, manchmal auch 3. Von daher ist ein wenig müssig, nun über die spezifische Verantwortung zu spekulieren, ob nur Polizei oder auch Staatsanwalt oder auch der Richter verantwortlich sind. Fazit ist: der gesamte Apparat hat hier versagt.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 07:59
@Rick_Blaine
Danke für die informative Antwort!

Ein gutes Beispiel dafür ist ja der Fall Julia Kührer.
Deshalb weil hier auch die selbe Cold-Case beteiligt war.

Als man die Leiche von Jullia im Erdkeller des nun später Verurteilten fand,
wurde dieser damals vom zuständigen Richter nicht in U-Haft genommen. obwohl der StA und die Ermittler
ihn unter dringenden Mordverdacht stellten.

Das zeigt ja auch auf, dass diese Entscheidung eigentlich immer unabhängig vom Richter allein fallen sollte (sicher theoretisch).

Das aber Haft-Richter bei ausländischen Wohnsitz eher zu U-Haft neigen bei solchen Delikten, ist unter den meisten Rechtsanwälten auch bekannt und eine ungeschriebene Tendenz.  

Mein Gedankengang dazu ist also, dass der ausländische Wohnsitz damals zur Verhängung der U-Haft eine tragende Rolle mit einnahm. Sicher nicht allein, doch man kann schon auch hinterfragen, wäre der im Fall Julia K. auch weiter frei herumgelaufen, wenn er einen ausländischen Wohnsitz gehabt hätte?

Das hat vielleicht auch damit zu tun, dass eben die Gefahr, dass ein Tatverdächtiger der seinen Wohnsitz im Ausland hat höchst wahrscheinlich wieder abreist und das Land verlassen wird und es nie so sicher ist (Auslieferungsabkommen hin oder her), dass man seiner wieder habhaft wird. Man ist auf einmal auf Fremd.- oder Dritthilfe angewiesen und der Ausgang ist immer ungewiss, dass hat aber kein Land wirklich gerne.

Mein Ansatzpunkt und Überlegung wäre also der/die, dass ein Verdächtiger bei dieser dünnen "Beweislage" im Fall D.K. mit einem Wohnsitz in Österreich wohl kaum in U-Haft gekommen wäre. Egal was die Ermittler oder der StA vom zuständigen Richter wollen.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 09:09
Zitat von DoverexDoverex schrieb:Mein Ansatzpunkt und Überlegung wäre also der/die, dass ein Verdächtiger bei dieser dünnen "Beweislage" im Fall D.K. mit einem Wohnsitz in Österreich wohl kaum in U-Haft gekommen wäre. Egal was die Ermittler oder der StA vom zuständigen Richter wollen.
Ist aber keine Entschuldigung dafür, dass manim Vorfeld ein Fachmann nicht beauftragt hat die DNA-Spuren darauf zu untersuchen, ob diese Spuren überhaut relevant sind. Besonders schwerwiegend kommt noch hinzu, dass  es am Rock auch noch von zwei Unbekannten DNA-Spuren gefunden wurden. Hier wäre der Rat eines Fachmanns schon zwingend gewesen.

Hier ist fahrlässigerweise Zeit verloren gegangen, ohne die - bei einer vernünftigen Betrachtung der Beweislage - dann vermutlich nie zu einer Untersuchungshaft geführt hätte.
Zitat von DoverexDoverex schrieb:Das zeigt ja auch auf, dass diese Entscheidung eigentlich immer unabhängig vom Richter allein fallen sollte (sicher theoretisch).
Das bedeutet, dass U-Haft nicht gerichtlich überprüft werden soll? Und das machst Du mit einem einzigen Fall fest?

Das wären dann sogar Menschenrechtsverletzungen. Naja ich glaube unsere Rechtsvorstellungen klaffen da weit auseinander, da sind Universen zwischen.

Schönen Tag noch.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 09:21
Ich gehe davon aus, dass es nicht die Hautschuppen unter dem Rock waren, die TB die U-Haft eingebracht haben. Das müsste schon Laien klar sein, dass die keinen Tatverdacht rechtfertigen, erst recht dem CCT. Ich denke daher, dass die DNA-Spuren auf dem Rad ausschlaggebend für die U-Haft waren. Erst als sich während der weiteren Ermittlungen herausgestellt hat, dass TB das Rad nachweislich geschoben hatte, musste man von dieser DNA-Spur abrücken, weil sie ja "berechtigt" war. Daraufhin hat sich das CCT in seiner "Not" auf die Hautschuppen unter dem Rock konzentriert. Zu Unrecht, wie wir wissen. Soweit meine Theorie zu den unsäglichen DNA-Spuren.

Bezüglich einer "zu Fuß gehenden Daniela" möchte ich darauf hinweisen, dass es dafür Zeugen gibt, die übrigens auch einen hinter ihr fahrenden Radfahrer gesehen haben. Dass Daniela zu Fuß unterwegs war, stützt sich also nicht auf ihren Alkoholkonsum, sondern auf Zeugenaussagen. Da ich aber nicht glaube, dass solche Aussagen erst acht Jahre nach dem Mord gemacht wurden, denke ich eben, dass dieser Ablauf auch vom LKA unter Pupp schon in Betracht gezogen wurde.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 09:35
@nephilimfield
Nein, das nehme ich nicht an, denn DIESE Sache hätte binnen weniger Tage dann geklärt werden können. Georg_H war ja offensichtlich Entlastungs-Zeuge. Erst zu dem zweiten Haftprüfungstermin, als das Gutachterergebnis aus München vorlag, erfolgte die Freilassung.

Auch muss man davon ausgehen, dass die StA auch die Öffentlichkeit über die Gründe der Inhaftierung aufklärt. Auch hier bzgl. der DNA-Spuren am Lenker kein Wort. Das lässt eher vermuten, dass die StA selber von der Fußgänger-Daniela nicht wirklich überzeugt war.

Bzgl. der Zeugenaussage: Es gab beide Seiten. Welche davon relevant ist, wer wirklich die bessere Beschreibung geliefert hat, wissen wir nicht. Ich denke kaum, dass ursprüngliche Team so mit der Sache überfordert war, dass sie nur eine fahrradfahrende Daniela sehen konnten. Ich könnte mir eher vorstellen, dass es für dass CCT der letzte Strohhalm war.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 13:56
@nephilimfield
Nur nochmal klar zu stellen, Du vermutest ja davon auszugehen, dass sich der eigentliche Vorwurf, der die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, sich sehr bald in Luft aufgelöst hat.

Das ist natürlich möglich (würde ich auch annehmen), aber dann wäre automatisch der Haftgrund entfallen, denn von diesem Zeitpunkt an kann kein dringender Tatverdacht mehr vorgelegen haben.

Das würde aber dann bedeuten dass sich der StA und das CCT sich der Freiheitsberaubung ohne Grund schuldig gemacht hat, das wäre dann als nichts anderes als kriminell zu bezeichnen, was ein deutlich schwerwiegender Vorwurf wäre, als nur fahrlässig gearbeitet zu haben. Klar können sie sich dann in ihrer "Not" doof gestellt haben, aber mit einer vernünftigen Ermittlung hätte das dann schon gar lange nichts mehr zu tun gehabt.

Ich persönlich will nicht so weit gehen StA oder CCT als kriminell zu betrachten, da man dies nicht nachweisen kann. Dann müssen diese sich aber zumindest grob fahrlässige Fehler vorwerfen lassen, das wäre auch deutlich harmloser.

Aber vielleicht hast Du mit Deiner Vermutung recht, denn könnte man auch den Vergleich leicht verstehen.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 16:14
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Ich gehe davon aus, dass es nicht die Hautschuppen unter dem Rock waren, die TB die U-Haft eingebracht haben. Das müsste schon Laien klar sein, dass die keinen Tatverdacht rechtfertigen, erst recht dem CCT. Ich denke daher, dass die DNA-Spuren auf dem Rad ausschlaggebend für die U-Haft waren.
@nephilimfield
Ich finde es schwer, nun sich an einem Punkt festzuhalten, der möglicherweise an der unberechtigen U-Haft schuld gewesen sein soll. Dazu fehlt uns einfach der Einblick in die Akten.
Ich denke ja auch, dass die DNA-Spur unter dem Rock dies nicht allein sein kann.
Es soll ja dazu noch der Zimmergenosse mit dem Alibi umgefallen sein.
In diesem Moment stand der ehemals Verdächtige dann zusätzlich auch ohne Alibi zur Tatzeit da.
Eben dazu die DNA-Spur auf dem Rad, als Draufgabe unglücklicherweise auch noch den Wohnsitz im Ausland. Vielleicht das "Sahnehäubchen" was dem zuständigen Richter damals zur Weihnachtszeit  die U-Haft verhängen lies?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das bedeutet, dass U-Haft nicht gerichtlich überprüft werden soll? Und das machst Du mit einem einzigen Fall fest?
Ich mache gar nichts an einem einzigen Fall fest, sondern es ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Richter die U-haft verhängt und dafür mit seiner Unterschrift verantwortlich ist und nicht die Ermittler oder der Staatsanwalt. Könnte man den Ermittlern oder Staatsanwalt etwa Beweisfälschung vorwerfen, würde dies sicher in einen komplett anderen Verfahren verhandelt und untersucht, dieses Haftentschädigungsverfahren und dessen Ausgang nun, gibt überhaupt keinen Aufschluß darüber, dass deine Unterstellungen gegenüber dem Staatsanwalt oder dem CCM richtig oder falsch wären.

Die Hauptverantwortung trägt immer der, der unterschreibt und somit mit dieser seiner Unterschrift die U-Haft besiegelt. Deine Ausführungen und Belehrungen dazu wären dann so, wenn ich einen Kredit unterschreibe und dann die Raten nicht mehr zahlen kann, im Grunde ja gar nix dafür kann. Doch mit meiner Unterschrift ist meine Verantwortung besiegelt und nicht etwa von denen, die da gar nie unterschrieben haben oder dürfen (wie du es hier über Ermittler und Staatsanwalt zu suggerieren versuchst).  

Bei deiner Ansicht wäre ich ja mit meiner Unterschrift beim Kredit fein raus, ich glaube nur, dass diese deine Ansicht großer Unsinn ist.

Dazu kommt noch, dass du ohne jeden Beweis oder Fakt niederträchtige Bewegungsgründe den Cold-Case-Ermittlern unterstellst:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:hier besteht eher der Eindruck, dass ein Täter gefunden werden musste.
Das ist schon ein starkes Stück, obwohl du mit hoher Wahrscheinlichkeit niemanden von den Kriminalbeamten persönlich irgenwie nur kennst, unterstellst du hier gleich einer Gruppe von Menschen als wäre es ihnen im Grunde völlig gleich und egal, ob nun ein Unschuldiger 20-25 Jahre im Gefängnis sitzt, Hauptsache man hat einen Täter? Im Grunde würde jeder Polizist mit so einer Einstellung zum Beruf sofort und fristlos entlassen werden, dass ist dir hoffentlich schon klar mit solchen üblen Unterstellungen?

Ich mag Menschen nicht, die ohne jeden Beweis irgendwelche Unterstellungen in den Raum streuen, wie du weiter oben ausführst:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das würde aber dann bedeuten dass sich der StA und das CCT sich der Freiheitsberaubung ohne Grund schuldig gemacht hat, das wäre dann als nichts anderes als kriminell zu bezeichnen, was ein deutlich schwerwiegender Vorwurf wäre, als nur fahrlässig gearbeitet zu haben.
Ich würde an deiner Stelle eher aufpassen mit solchen unhaltbaren und meiner Meinung nach auch sehr niederträchtigen Vorwürfen, wir sind hier nicht in einem rechtsfreien Raum! Da du wohl mit keinerlei Beweise für solche Vorwürfe aufwarten kannst, bewegst du dich da auf sehr dünnen Eis.

Beste Grüße,
Doverex


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 17:16
@Doverex Gutachten aus
Fest steht, als im 2. Haftprüfungstermin, als das Gutachten aus München vorlag, wurde er aus der U-Haft unterlassen. Der zeitliche Zusammenhang ist hier mehr als offfensichtlich.

Zu diesem Zeitpunkt dürfte er auch nicht wieder ein Alibi gehabt haben, folglich kann auch das fehlende Alibi nicht ursächlich für die U-Haft verantwortlich gewesen sein. In einem Rechtsstaat braucht man auch kein Alibi aufweisen, es muss die Tat nachgewiesen werden.

Du hast ja schon weiter oben festgestellt, dass es für die CCT nun nach so langer Zeit kaum möglich wäre, den Fall zu lösen.

Das ist richtig, aber auch weil Zeugenaussagen immer kritischer werden.

Hier ein Artikel, der die Problematik deutlich aufzeigt.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-140750217.html

Es wird eben für die Aufklärung schwieriger, auch dass durch falsche Erinnerungen unschuldige Menschen in Verdacht geraten, wird immer wahrscheinlicher.

Und wenn Du meinst, dass meine Vorwürfe niederträchtig wären, steht Dir immer der "Melden"-Button zur Verfügung. Ich denke, dass das aber mit der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Ich denke aber, dass die Fehler, welche dem Österreichischen Staat unterlaufen sind (es ist vollkommen egal, wer nun eine Unterschrift leistet, darüber zu streiten ist Erbsenzählerei, Du hast ja weiter oben in dem Beitrag von @Rick_Blaine gelesen, dass in der Praxis eine verantwortliche Entscheidung von Seiten des Richters gar nicht möglich ist, er muss sich eben auf die Arbeit des CCTs und der StA verlassen), hier durchaus einen solche Sichtweise begründen können. Wie gesagt, dass überhaupt erst die Verteidigung ein solches Gutachten in Auftrag geben musste, zeigt für mich schwere Versäumnisse. Wenn die Ansicht von @nephilimfield zuträfe, dass in ihrer "Not" nun plötzlich die Spuren unterm Rock genutzt wurden, weil die Sache mit der DNA am Lenker mittlerweile aufgeklärt wurde (was auch schnell aufzuklären gewesen wäre) dann wären diese Vorwürfe sicherlich berechtigt.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

04.05.2017 um 17:30
PS: Du selber hast ja hier auch schon Vermutungen aufgestellt, die nichts mit der Frage des dringenden Tatverdacht etwas zu tun hat. Folglich bezweifelst Du selber, dass hier nicht nur Gründe des Tatverdacht maßgebend waren. Wenn aber kein dringender tatverdacht mehr vorliegt, muss derjenige entlassen werden, auch wenn er im Ausland wohnt.


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Mordfall Daniela Kammerer - Innsbruck 2005

05.05.2017 um 08:12
@Doverex
Richtig, ein Wohnsitz im Ausland ist natürlich ein Teilgrund, U-Haft zu verhängen. Die U-Haft soll ja unter anderem sicherstellen, dass der Beschuldigte zum Prozess anwesend ist, und ein Wohnsitz im Ausland begründet immer eine gewisse Fluchtgefahr.

Dennoch hat @SCMP77 hier freilich auch Recht: wenn kein Tatverdacht mehr vorhanden ist, ist der Wohnsitz völlig egal, denn ohne Tatverdacht kein Grund zur U-Haft.

Nur liest sich das alles im juristischen Lehrbuch so einfach, in der realen Welt ist es das aber selten. Und wie richtig erkannt wurde, der Richter, dem in der Praxis für die Entscheidung vielleicht 30 Minuten zur Verfügung stehen, wird sich immer auf die Darstellung der Staatsanwaltschaft verlassen müssen, genau wie diese sich auf die Ermittlungen der Polizei verlassen muss: kein Richter kann auf eigene Faust einfach noch mal die gleichen Ermittlungen wie die Polizei anstellen um sicherzustellen, dass diese nichts falsch gemacht hat. Alles, was der Richtier kann ist seinen gesunden Menschenverstand, den er hoffentlich noch hat, bemühen und da, wo ihm dieser signalisiert, dass die Darstellung der Staatsanwaltschaft merkwürdig klingt, nachhaken. Ansonsten ist es in der Praxis Aufgabe des Strafverteidigers, die Darstellung der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen. Und auch hier ergibt sich die gleiche Schieflage: nahezu kein Beschuldigter hat die Mittel, seinem Verteidiger Ermittlungen der gleichen Art und des gleichen Umfangs zu ermöglichen, wie sie der Apparat der Polizei ermöglicht.

Das ist die Realität. Um so wichtiger ist eben, eine integre Polizei zu haben.


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