Mord an 11 Jähriger
29.07.2012 um 13:44@Mantrailer
@DieGraefin
Das das JA keinen anzeigen darf ist doch schon in sich widersprüchlich.
Jeder Bundesbürger der von geplanten strafbaren Handlungen erfährt und nicht anzeigt macht sich unter Umständen strafbar.(§ 138 StGB) Bei bereits ausgeführte Straftaten jedoch nicht.
Das Jugendamt das doch eigentlich zum Schutz vom Kindern eingerichtet wurde muss wie in diesem Fall ( Kinderpornographie) die Augen zudrücken.
Wo ist die Grenze zu ziehen um preventiv wie hier einer straftat vorzubeugen.Welcher Betreuer/Psychologe kann schon im Vorfeld abschätzen ob die Bombe nicht schon tickt.
Im § 138 & 140 StGB hat man doch glatt Kinderpornographie und die Sexualdelikte an Kindern vergessen.
Wenn man weiß das in § 138 abs.4 z.B. Geld und Wertpapierfälschungen gemeldet werden müssen scheinen Delikte mit/an Kinder wohl nebensächlich zu sein. Haben unsere Kinder keine Lobby,oder immer erst wenn etwas passiert ist wie in diesem Fall.
@DieGraefin
Das das JA keinen anzeigen darf ist doch schon in sich widersprüchlich.
Jeder Bundesbürger der von geplanten strafbaren Handlungen erfährt und nicht anzeigt macht sich unter Umständen strafbar.(§ 138 StGB) Bei bereits ausgeführte Straftaten jedoch nicht.
Das Jugendamt das doch eigentlich zum Schutz vom Kindern eingerichtet wurde muss wie in diesem Fall ( Kinderpornographie) die Augen zudrücken.
Wo ist die Grenze zu ziehen um preventiv wie hier einer straftat vorzubeugen.Welcher Betreuer/Psychologe kann schon im Vorfeld abschätzen ob die Bombe nicht schon tickt.
Im § 138 & 140 StGB hat man doch glatt Kinderpornographie und die Sexualdelikte an Kindern vergessen.
Wenn man weiß das in § 138 abs.4 z.B. Geld und Wertpapierfälschungen gemeldet werden müssen scheinen Delikte mit/an Kinder wohl nebensächlich zu sein. Haben unsere Kinder keine Lobby,oder immer erst wenn etwas passiert ist wie in diesem Fall.