Mittelscheitel schrieb:Es sopllte schlicht ersmal, sobald jemand verhaftetet wird, erst,al ne Informationssperre verhängt werden und nicht schon innerhalb von 24 Stunden ne Pressekonferenz...egal, wie sehr die Lutz und Journalisten nach Informationen giert,. Sicherlich hat die Öffenlichjeit ein Recht, Infos zu kriegen...muss aber doch nicht immer sofort sein !
Ich gehe noch weiter. Wieso sollte die Öffentlichkeit überhaupt Infos von dem/der Täter*in bekommen? Also ich bin bei Beteiligten für maximal 2 Infos und auch nur im die Bevölkerung zu "beruhigen". Einmal, dass sie eine*n Tatverdächtige*n haben, keine weiteren Infos darüber. Und dann noch eine weitere Info, wenn es irgendwannmal zu einer Veurteilung kam, das also die Tat aufgeklärt wurde. Fertig. Das reicht aus. Das einzige wozu sonst Infos gut sind, wenn irgendwas am Prozess nicht ganz koscher ist. Aber da gibt es ja finde ich so schon genügend Beteiligte und zweitens kann es ja Infos über das Verfahren an sich geben, nur eben keine weiteren über die Beteiligten.
Ob die Öffentlichkeit ein richtiges Recht hat, Infos zu bekommen, vermag ich nicht zu beurteilen, ich bin kein Jurist. Wäre mal interessant, zu wissen, ob es das wirklich gibt. Aber mindestens der Schutz der eigenen Persönlichkeit müsste eigentlich jede*n (vermeintliche*n) Täter*in davor schützen, persönliche Informationen über sich in den Medien zu sehen.