Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
21.01.2013 um 10:03WS hat einen Bruder und eine Schwester
HS hat einen Bruder
HS hat einen Bruder
Verbum_peto schrieb:Wenn die Abhörprotokolle zum Beweis einer Tatsache dienen sollen, müssen sie in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Entweder durch seitenlanges Vorlesen oder durch das sog. Selbstleseverfahren, dh alle Prozessbeteiligten geben zu Protokoll, die Seiten gelesen zu habenWäre schade, wenn es so wäre....
Verbum_peto schrieb:Leider gibt es bislang keine unumstößlichen Beweise, sondern nur Indizien.warum leider ;)