Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:52Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:52Den Prozess einfach abwarten.Die Sta wird noch eine Menge mehr in der Hand haben. Am 23.1. werden dann auch die letzten Zweifler wohl blass ausschauen. -)
R.A. Schwenn kann eigentlich nur versuchen Rechtsfehler zu finden...Entlastende Gegenbeweise zur Faktenlage hat er mit Sicherheit nicht. Das zeigt eigentlich schon alles...
R.A. Schwenn kann eigentlich nur versuchen Rechtsfehler zu finden...Entlastende Gegenbeweise zur Faktenlage hat er mit Sicherheit nicht. Das zeigt eigentlich schon alles...
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:53Ich möchte die Sache mit den (widerlegten) Alibis klarstellen.
Dass H.S. kein plausibles Alibi nachweisen kann bzw. sogar nachweisbar etwas Falsches behauptet hat, kann grundsätzlich nicht gegen sie verwendet werden.
Das ist feste BGH-Rechtsprechung:
"Alibibeweis ist keine Pflicht. Sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft. Ebenso kommt der Widerlegung einer bewusst wahrheitswidrigen Einlassung nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zu, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann."
@bura
Ich sehe eher kaum Belastendes.
Dass H.S. kein plausibles Alibi nachweisen kann bzw. sogar nachweisbar etwas Falsches behauptet hat, kann grundsätzlich nicht gegen sie verwendet werden.
Das ist feste BGH-Rechtsprechung:
"Alibibeweis ist keine Pflicht. Sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft. Ebenso kommt der Widerlegung einer bewusst wahrheitswidrigen Einlassung nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zu, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann."
@bura
Ich sehe eher kaum Belastendes.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:53@ Twincam
Du warst noch nicht im Knast oder kennst jemanden, der bereits inhaftiert war. Oder?
Du warst noch nicht im Knast oder kennst jemanden, der bereits inhaftiert war. Oder?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:54@bura
bura schrieb:Die Sta wird noch eine Menge mehr in der Hand haben. Am 23.1. werden dann auch die letzten Zweifler wohl blass ausschauen. -)wir werden sehen wie weit dich deine wünsche tragen
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:55Text Buru: @zuzu..eine berechtigte Frage... eventuell gab es keine Schnittverletzungen am Tatort,sondern z.b. sind unbeabsichtigt beim Entsorgen der Tatwaffe oder Säuberung der Tatwaffe entstanden.Jap. Das ist möglich. Es liegt allerdings soweit im Bereich der Unwahrscheinlichkeiten, dass sie sich genausogut an Eurocards, Rosendornen, beim Rasieren, beim Zwiebelschneiden oder sonstwo geschnitten haben kann.
Solange ihr Blut nicht am Tatort ist, ist die ganze Schneidetheorie rein gar nichts wert. Das ist per se nicht ausdrücklich entlastend für die Angeklagte, sollte jedoch den endlosen Gammelfleischdiskussionen den Garaus machen.
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16.01.2013 um 16:56@Verbum_peto
Doch, ich kenne einen, habe ihn auch besucht. Dem ging es garnicht so schlecht da, war allerdings Freigänger. Konnte mit seinem Besuch sogar draussen herumspazieren. U-Haft ist auch nicht mit normalem Vollzug zu vergleichen.
Doch, ich kenne einen, habe ihn auch besucht. Dem ging es garnicht so schlecht da, war allerdings Freigänger. Konnte mit seinem Besuch sogar draussen herumspazieren. U-Haft ist auch nicht mit normalem Vollzug zu vergleichen.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:58@bura
Ich bin mir eigentlich sicher, dass die Zweifler dann trotzdem hier noch schreiben. Und die Beweise ernst nehmen.
Aber genauso sicher bin ich mir, dass wir im Falle einer erwiesenen Unschuld von dir und einigen anderen hier entweder nichts mehr oder nur was über ein Fehlurteil hören werden.
Ich bin mir eigentlich sicher, dass die Zweifler dann trotzdem hier noch schreiben. Und die Beweise ernst nehmen.
Aber genauso sicher bin ich mir, dass wir im Falle einer erwiesenen Unschuld von dir und einigen anderen hier entweder nichts mehr oder nur was über ein Fehlurteil hören werden.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:00Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:02wieder pauschale Unterstellung.
Diskussionsunfähig
Diskussionsunfähig
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16.01.2013 um 17:03@lawine
Ich habe im Mordfall Mirco sehr intensiv in einem Forum mitgeschrieben, da hat auch die Schwester des Täters mitgeschrieben, leider hat man ihr entweder nicht geglaubt, oder sie wurde zerrissen.
Trotzdem war sie eine ganze Zeit dabei.
Ich habe im Mordfall Mirco sehr intensiv in einem Forum mitgeschrieben, da hat auch die Schwester des Täters mitgeschrieben, leider hat man ihr entweder nicht geglaubt, oder sie wurde zerrissen.
Trotzdem war sie eine ganze Zeit dabei.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:03jungler schrieb:sowie vertikale Blutspuren an der Türinnenseite der Haustür stammten von WS.das hatte Charline doch hier im Vorfeld auch schon gesagt!
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:04Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:08Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass der Täter im xy-film Linkshänder ist, sowie die Angeklagte für mein Dafürhalten auch. Die schnittverletzungen bei Frau Sch. sen. am Hals (Stich bis Wirbelsäule) ist auf ihrer rechten Körperseite im liegen erfolgt, was für mich auf einen Linkshänder deutet.
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16.01.2013 um 17:08@jonagold
Bzgl der "schnitttheorie". Wenn am tatort kein blut von ihr zu finden war ist ihr arztbesuch wegen des schnittes weder be- noch entlastend oder ?
jonagold schrieb:Das ist feste BGH-Rechtsprechung:da überrascht mich nun, allerdings zu ungunsten von HS. ich dachte ein falsches alibi wäre nicht belastend, quasi wie gar nichts gesagt. Nun lerne ich, dass es einen "begrenzten beweiswert für die täterschaft" darstellt. gilt das auch für die anderen lügen? Dann hätte HS vielleicht etwas zu viel gelogen auf diesem video.... .
"Alibibeweis ist keine Pflicht. Sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft. Ebenso kommt der Widerlegung einer bewusst wahrheitswidrigen Einlassung nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zu, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann.
Bzgl der "schnitttheorie". Wenn am tatort kein blut von ihr zu finden war ist ihr arztbesuch wegen des schnittes weder be- noch entlastend oder ?
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:10Übrigens ist es in xy so, dass um 19 Uhr zu Abend gegessen wurde. Also nichts mit frühem Abendessen.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:11@armleuchter
Vorsicht, die Rechtsprechung verwertet falsche Alibieinlassungen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zu Lasten des Beschuldigten / Angeklagten. Dann müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, was hier bislang nicht der Fall ist.
Momentan sehe ich bei dem Prozess nur Nebenkriegsschauplätze.
Vorsicht, die Rechtsprechung verwertet falsche Alibieinlassungen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zu Lasten des Beschuldigten / Angeklagten. Dann müssen weitere besondere Umstände hinzutreten, was hier bislang nicht der Fall ist.
Momentan sehe ich bei dem Prozess nur Nebenkriegsschauplätze.
Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 17:12@Katinka1971
xy xy xy... da war der Mörder auch ein Mann.
Was habt ihr eigentlich alle immer mit xy. Das da viele Sachen nicht der realität entsprechen sollte doch wirklich jeder mittlerweile gemerkt haben. Manchmal liegt sogar Schnee in xy Filmen, obwohl der tatzeitpunkt im Sommer war. Und nun?
xy xy xy... da war der Mörder auch ein Mann.
Was habt ihr eigentlich alle immer mit xy. Das da viele Sachen nicht der realität entsprechen sollte doch wirklich jeder mittlerweile gemerkt haben. Manchmal liegt sogar Schnee in xy Filmen, obwohl der tatzeitpunkt im Sommer war. Und nun?