@DeanMartini 1.) Die Aufklärungsquote bei Mord allgemein ist sehr hoch, was unter anderem damit zusammenhängt, dass es meist Beziehungstaten sind und der Täter aus dem näheren Umfeld des Opfers stammt.
Das hat aber nicht unbedingt was mit der "Aufklärungsgeschwindigkeit" zu tun. Warum es hier so lange dauerte, können wir nur spekulieren. Ich habe da die Toll-Collect-Hypothese
2.) Werden sie. Allerdings ist ja das Fehlen eines Alibis nicht zwingend ein hinreichender oder gar dringender Tatverdacht. Man gibt an, im Wohnzimmer ein Buch gelesen zu haben, während die Kids in ihren Zimmern waren. Vielleicht auch bei Freunden? Auch darüber kann man nur spekulieren.
Das Problem der Verkehrsüberwachungssysteme ist das, dass die Daten nicht verwendet werden dürfen. Das führt mich auch zu der Toll-Collect-Hypothese. Sollte also Frau S. nicht gerade geblitzt worden sein, gibts da nichts verwertbares. Die Bänder der Tank- und Rastanlagen werden gemeinhin am Tage drauf -so nichts vorgefallen ist- wieder überspielt. Und ein Fahrt morgens im Berufsverkehr? Na, die Frau S. wird noch beim Bäcker gewesen sein. Muss einem nicht verdächtig vorkommen. Aber genau den Zeugen, dem das verdächtig vorgekommen sein könnte, sucht die Polizei ja jetzt.
3.) Sehe ich genauso. Imo ein Ablenkungsmanöver (Toll-Collect-Hypothese)
4.) Auch hier volle Zustimmung
5.) Die alte Kiste muss nicht zwingend in einer Vertragswerkstatt repariert werden, die alles im Scheckheft einträgt. Außerdem sind Wartungsintervalle irgendwas um die 15.000km. Da fallen 700km nun wirklich nicht auf.
Zur Toll-Collect-Hypothese:
Ich denke, dass hier widerrechtlich Daten des Mautsystems genutzt wird. Per Vertrag ist Toll Collect eigentlich gezwungen, Daten nicht-mautrelevanter Fahrzeuge zu löschen und die Polizei darf diese selsbt für schwerste Verbrechen nicht nutzten. Das heißt eine Nutzung dieser Daten wäre ein doppelter Skandal.
Gewöhnlich ist das nähere Umfeld der Opfer zunächst mal unter Tatverdacht. Ich vermute das man hier entweder relativ frühzeitig einen Tatverdacht gegen die Familie hatte, diesen aber nicht begründen konnte oder in der Ermittlung überhaupt keine konkreten Anhaltspunkte hatte. Dies könnte dann zu einer widerrechtlichen Nutzung der widerrechtlich gespeicherten Toll-Collect-Daten geführt haben.
Nun könnte es so sein, dass man neben diesen Daten nichts hatte, was einen Tatverdacht gegen die Frau erhärtete und man dadurch keine begründbare Spur ins Emsland hatte. Dadurch könnte die Show mit den Mantrailern ins Leben gerufen worden sein.
Wäre dem so, hätte die Polizei nun folgende Situation - sie hat einen dringenden Tatverdacht, den sie aber aufgrund der widerrechtlich erlangten Daten nicht offiziell begründen kann. Man weiß zwar, dass Frau S. ihren BMW nutzte, kann dies aber nicht offiziell beweisen. Deswegen nun die Suche nach Zeugen.
Da die Mantrailer lediglich den Weg Richtung Emsland begründbar (wenn auch weit hergeholt) "belegen" können, nicht aber das Fahrzeug, kann man sich offiziell nicht auf den BMW der Frau S. festlegen und schiebt so quasi die Verleihversion nach.
So würde es in meinen Augen plausibel. Anders kann ich mir das nicht erklären.