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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 15:45
Zitat von atencionatencion schrieb:Nur nochmal zur Klarstellung: HS hat die Tat zuerst bestritten (stand in der Presse) und dann geschwiegen. Sicher auf Anraten des Anwalts. Das scheint, unschuldig oder nicht, gaengige Praxis zu sein und sagt also so erstmal nichts ueber Schuld oder Unschuld aus.
Stimmt sicher, aber wenn es wie folgt geschrieben wird:
Zitat von valadonvaladon schrieb:Den Ermittlern gegenüber äußere sie sich nicht.
hinterlässt das halt einen Beigeschmack.

Warum sollte ein Anwalt einer Unschuldigen den Mund verbieten? Die kann sich doch nicht in Widersprüche verwickeln, das kann man nur wenn man irgendwo nicht die Wahrheit gesagt hat, oder?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 15:46
Zitat von atencionatencion schrieb:Bei dem Rundgang in Horchheim sollen jetzt erneut Hinweise rund um die Verdächtige und ihren vermutlichen Weg zum Tatort und vom Tatort weg gesammelt werden. Wurde sie unterwegs gesehen? Hat jemand ihr Auto gesehen?
Sollte man vielleicht doch noch nach Alternativen zu dem Parkplatz mit den Glascontainern suchen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 15:52
@Katinka1971
Das wäre immer das schlauste. Aber wie bereits von anderen Usern erwähnt, jeder will erklären. Nur kennt auch jeder das es dann schon nach drei Wochen mit dem "Erklären" klemmt. Und dann heißt es: Der Beschuldigte hat sich in Widersprüche verstrickt. Würde man als Test dem vernehmendem Kommissar identische Fragen zu einem Sachverhalt der die gleiche Zeit zurück liegt stellen, stände dann da: Er hat sich in Widersprüche verstrickt.
Dieses gilt auch für Zeugenaussagen die erst 10 Monate später kommen. Wie schon angemerkt, warum erst dann, was stimmt davon noch? Wenn ich eine alte Aussage so plastisch untermauere, das Ganze rund ist, glaubt sie mir jeder. Stimmen muß sie trotzdem nicht.

@shirleyholmes
Zitat von shirleyholmesshirleyholmes schrieb:Warum sollte ein Anwalt einer Unschuldigen den Mund verbieten? Die kann sich doch nicht in Widersprüche verwickeln, das kann man nur wenn man irgendwo nicht die Wahrheit gesagt hat, ode
Ich hoffe für dich, daß du nie in die Lage der Beschuldigten kommst.

servus derweil


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 15:54
@a l l
Der Beitrag von "Erbsenzaehlerin" vom 02.07.2012 um 18:21 Uhr

"hallo zusammen,
ich verfolge euch hier schon eine ganze weile..gerade weil mir die Familie H&B Sch. persöhnlich bekannt sind.
Laut aussage B.S ist Rike aus der U-haft entlassen worden, aus mangels beweisen !!
Lieben Gruss
die Erbsenzählerin"

Möchte nach dem heutigen Aertikel in der RZ gerne wissen, wieso Erbsenzaehlerin" dazu kommt, solch einer Aussage vom Hören sagen zu glauben ?

Diese Frage an die Verfasserin gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es seit dem 2.7.12 nirgendwo einen Artikel in der RZ / Bild / etc . , geschweige denn eine Presseerklärung von der Polizei dazu gegeben hat ?

Nunmehr haben wir mit dem heutigen Artikel aus der RZ genau das GEGENTEIL bewiesen , nämlich dass die Henrike Schemmer immer noch In der Karthause in Koblenz (Untersuchungshaft JVA) einsitzt und wir alle nun eines besseren belehrt wurden!

An die Mittäter Theorie habe ich noch nie geglaubt. Aber dass es Mitwisser gibt, das halte ich für sehr wahrscheinlich! Und GENAU DAS ist es, was die Soko derzeit noch "Rest" ermittelt , um den Sack gegen die mutmaßliche Doppelmörderin Henrike Schemmer zuzumachen !

Es gibt im OLG Bezirk Koblenz einen Spruch, der sinngemaess lautet: " Wer Straftaten begehen will, sollte einen großen Bogen um den OLG Bezirk Koblenz machen." Hier gilt LEX Koblenz !

Dem ist nichts hinzuzufuegen ! Die Realität der Koblenzer Judikatur der großen Strafkammern hat dies mindestens in den letzten 15 Jahren eindrucksvoll bestätigt !

Gleiches gilt für die Koblenzer Kripo ! Bsp: siehe Ermittlungen gegen Herrn Stein aus Cochem - Zell, der im Jahr 2000 nach erfolgloser Revision vor dem BGH das Koblenzer Strafurteil wegen Anstiftung zum Mord an dessen Ehefrau , die am 22.12.1998 vom Zwillingsbruder seiner Geliebten ( Frau Winter) mit einem Skalpell, bzw. ähnlich scharfen Werkzeug in ihrem eigenen Haus die Kehle durchgeschnitten bekam.

Auch hier hatte die Kripo KEINE Beweise, aber erdrückende Indizien gegen Herrn Stein gesammelt. Diese waren von einer Qualität, die zumindest für eine rechtskraeftige Verurteilung wegen Anstiftung zu Mord mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (im Strafurteil) gereicht hat.

Ich glaube, dass auch hier Herr KHK Lauxen oder sein Kollege KHK Jonen der erste war, der Herrn Stein damals zum Tatgeschehen befragt hatte. Das sind keine Anfänger sondern Profis !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 16:00
@DolusDirectus
Sehr sinnvoll ?, was willst du uns damit sagen? Das die Erbsenzählerin ein Troll war stand bereits 10 Minuten nach ihrem Post fest.

Ich könnte jetzt 10 Seiten negatives über Koblenzer Fälle und Ermittlungen bringen. Aber wozu? Das ist hier nicht das Thema.
Wirst du für positive Reklame für die Koblenzer bezahlt? Oder erhoffst du dir, dann mehr Infos zu bekommen. Oder der Hofberichterstatter zu werden? ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 16:02
@bayernwastl
Ich kann Dich beruhigen Wasti ! Nichts von alledem. Ich weiß nur wie " die Koblenzer" drauf sind !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 16:02
@bayernwastl

Ich glaube nicht, dass die Verhaftung nur aufgrund einer späten oder abgeänderten Zeugenaussage vorgenommen wurde - eher daran, dass bestimmte tatrelevante Spuren erst ausgewertet werden konnten - evtl. wurde deshalb ein bestimmter Personenkreis erneut befragt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 16:04
@tayo
Könnte alles gewesen sein. Der Punkt ist aber, - der Zeuge hat sich "angedient" - das nach 10 Monaten. Das stinkt mir.

servus


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 16:57
Robert80,

das kannst du vergessen !

BW hat noch nie eine vernünftige Antwort auf eine Frage gegeben.

Wir sind für ihn eh nur unterbelichtet und den Aufwand nicht wert uns ernst zu nehmen.
Er ist natürlich der einzige der den Durchblick hat,andert aber nichts an der Tatsache ,daß seine Phantastereien ohne Wahrheitsgehalt und Sustanz sind.
Aber wahrscheinlich ist er hier,weil keiner mit ihm spielen will.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:11
Servus (die Schimanski Nr)
Ich schreibe die Festnahme der Frau Sch. jun gegen 12.30h mal so zusammen, wie sie sich vor Ort zugetragen haben dürfte. Kleine Abweichungen sind sicher vorhanden da jeder anders beobachtet und wertet. (verschiedene wesentliche Angaben in Klammern, dasselbe mit Anmerkungen)

Frau Sch. hat noch etwas eingekauft. Dabei begleitet sie ihre Tochter. Es ist warm, also ist man luftig angezogen. Drei PKW mit Blaulicht (ob alles drei Streifenwagen waren ist nicht sicher) kommen angefahren, Mutter und Tochter werden getrennt. Die Mutter ruft der Tochter zu, „Ruf Papa an, daß der den Anwalt benachrichtigt.“ Einer der Beamten sagt darauf: „Es würde mich schon wundern, wenn er einen erreicht - die arbeiten nämlich nicht vor 15 Uhr.“ (Somit wurde bewußt der Anwalt heraus gehalten, die Thesen hier mit Pfingsten passen also) Die Tochter blieb vor Ort in einem Streifenwagen, bis zwei andere Fahrzeuge eintrafen, um sie zur Vernehmung mitzunehmen. Sie, die Tochter wurde an diesem Tag fast 5 Stunden verhört, ohne Anrufmöglichkeit, ohne Essen. Sie hat fast nur geweint - egal! Die Beamten gaben an, für sie wäre dieses Mädchen Erwachsen gewesen. 17 oder 18 mache keinen Unterschied! Der Herr Sch. jun hatte vorher schon durch seinen damaligen Anwalt festgelegt, daß seine minderjährigen Kinder nicht allein verhört werden dürfen. (was sicher jedes Elternpaar auch so gemacht hätte) Herr Sch. jun glaubte seine Tochter bei ihrer Mutter und wurde von der Verhaftung erst unterrichtet, als die Polizei die Kleine zurück gebracht hat. Also etwa 18-18.30h

Jedem Beschuldigten in unserem Land, der festgenommen wird, wird der Haftbefehl (Unterbringungshaftbefehl nach § 112 Abs.3 STPO) zwecks Kenntnisnahme vorgelegt. Er umfaßt i.d.R 4 Blätter. /In dem Ermittlungsverfahren gegen xyz wird die Untersuchungshaft angeordnet/. Dort wird ausgeführt, wessen die Person dringend verdächtig ist. Frau Sch. jun hatte aber keine Lesebrille dabei. Die auch nicht geholt wurde. Was nutzt ihr also die Durchschrift des Haftbefehl, wenn sie ihn nicht richtig lesen kann? Das sie dann in ihrer „luftigen“ Aufmachung mit nach Koblenz kommt, ohne Bekleidung, Toilettenartikel, usw. was angebrachter gewesen wäre, wundert das dann? Mich nicht.

Meine persönliche Meinung zu diesem Vorgang: Wem es scheiß egal ist, ob jemand dem Gesetz nach Jugendlicher oder Erwachsener ist, dem liegt auch sonst nicht viel an der Einhaltung von Gesetzestexten. Wie ja zu sehen war.

(damit ist meine Wortwahl „Schimanski Nr“ zutreffend und die Harener/Meppener waren mit dabei)

@beha
ich hatte schon mal gefragt, ob du noch etwas anderes außer Hetze und OT kannst?
servus derweil
wastl


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:20
erledigt fehler ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:26
Hallo.

Hier ging es ja in den letzten Tagen rund.

Woher hast du, wastl, deine Infos hinsichtlich der Festnahme? Warst du dabei oder ist das so irgendwo nachprüfbar veröffentlicht? Woher kennst du die Verfügung von BS hinsichtlich irgendwelcher Vernehmungen seiner Kinder?

Viele von den hier schreibenden Foristen waren offensichtlich noch nie vor Gericht. Weder als Angeklagter noch als Betroffener (zB wegen zu schnellen Fahrens).

Anders kann ich mir manche Kommentare nicht erklären.

Nur wer ein schlechtes Gewissen hat, hat einen unwahrscheinlichen Redebedarf. Klar, er hat ein schlechtes Gewissen und möchte daher dieses entlasten und zwar durch reden.

Kann man immer wieder feststellen. Manche reden sich dabei um Kopf und Kragen.

Am besten ist der schweigende Angeklagte zu verteidigen.

Dies hängt mit dem Tatbestandsaufbau zusammen.

Jemand wird nur bestraft, wenn er den objektiven Tatbestand (Tb) und den subjektiven Tb erfüllt, dabei rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.

Objektiv ist der Tatbestand erfüllt, wenn ich (zB) jemanden töte.

Wenn ich dieses gewollt habe und auch wusste, dass ich es mache, habe ich auch den subjektiven Tb erfüllt. Ein Autofahrer, der bei einem Unfall jemanden tötet, wollte dies im Zweifel nicht. Er wird daher nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes bestraft, sondern allenfalls wegen fahrlässiger Tötung.

Die Tat ist rechtswidrig, wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Der bekannteste Rechtfertigungsgrund ist Notwehr. Wenn ich also in Notwehr töte, werde ich nicht bestraft.

Schulhaft handele ich, wenn keine schuldausschließungsgründe greifen. Ein solcher Grund ist zB bei Geisteskranken gegeben, die das Ausmaß ihrer Handlung nicht überblicken können.

Und wenn es um die subjektive Seite geht, dann ist es bei einem schweigenden Angeklagten schwer, hier irgendwelche Feststellungen zu treffen.

Daher gilt auch hier: schweigen ist Gold.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:39
@Verbum_peto
Wer vernünftig fragt, der bekommt auch vernünftige Antworten. Natürlich war ich nicht dabei, ich kenne das Dorf / Kleinstadt nicht. Ich habe die Zeugen Aussagen dazu verglichen und das wahrscheinliche/übereinstimmende davon zusammen geschrieben.
Wenn ich die Betroffenen nicht fragen will, weil z.B "Horch und Kuck" in der Leitung hängt, oder weil ich keine Angehörigen zur Sache direkt befragen will, dann gibt es immer Wissende im Ort. Die muß man nur finden.

servus derweil


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:49
@bayernwastl


Sry, aber langsam schmükst Du aber zuviel aus. Woher willst Du bitte schön wissen, dass sie ihre Lesebrille nicht dabei hatte?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:55
BW OT sind hier nur die unqualifizierten Unterstellungen und wenn du an vernünftigen diskussionen interessiert wärst,dann hättest du schon vor langer Zeit zugeben müssen,daß deine angeblichen "Kenntnisse" auch nur zusammengereimt sind,anstatt den Eindruck zu erwecken du hättest dem Kommissar beim Verhör das Händchen gehalten.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:56
Wie sagte ein Zeitgenosse ? .

Der Bayer ist der Übegang vom Östereicher zum Menschen !


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:58
@beha
Weil ich mich nie auf nur eine Quelle verlasse. Und wenn zwei oder drei einen identischen Sachverhalt schildern, dann gibt es wenig Grund das anzuzweifeln.

Dein letzter Post zeigt, das du es nicht besser kannst und willst. Nur Provo um Langeweile totzuschlagen, das ist sehr arm!

servus derweil wastl


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 17:58
Das sind keine Anfänger sondern Profis !

@bayernwastl
.....im Gegensatz zu Dir :)

@beha
Schmunzel :)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 18:04
@bayernwastl
Verhaftung um 12.30 Uhr ?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

05.07.2012 um 18:06
Ja müssen's die Kinder net in die Schul?


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