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Der Beitrag von "Erbsenzaehlerin" vom 02.07.2012 um 18:21 Uhr
"hallo zusammen,
ich verfolge euch hier schon eine ganze weile..gerade weil mir die Familie H&B Sch. persöhnlich bekannt sind.
Laut aussage B.S ist Rike aus der U-haft entlassen worden, aus mangels beweisen !!
Lieben Gruss
die Erbsenzählerin"
Möchte nach dem heutigen Aertikel in der RZ gerne wissen, wieso Erbsenzaehlerin" dazu kommt, solch einer Aussage vom Hören sagen zu glauben ?
Diese Frage an die Verfasserin gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es seit dem 2.7.12 nirgendwo einen Artikel in der RZ / Bild / etc . , geschweige denn eine Presseerklärung von der Polizei dazu gegeben hat ?
Nunmehr haben wir mit dem heutigen Artikel aus der RZ genau das GEGENTEIL bewiesen , nämlich dass die Henrike Schemmer immer noch In der Karthause in Koblenz (Untersuchungshaft JVA) einsitzt und wir alle nun eines besseren belehrt wurden!
An die Mittäter Theorie habe ich noch nie geglaubt. Aber dass es Mitwisser gibt, das halte ich für sehr wahrscheinlich! Und GENAU DAS ist es, was die Soko derzeit noch "Rest" ermittelt , um den Sack gegen die mutmaßliche Doppelmörderin Henrike Schemmer zuzumachen !
Es gibt im OLG Bezirk Koblenz einen Spruch, der sinngemaess lautet: " Wer Straftaten begehen will, sollte einen großen Bogen um den OLG Bezirk Koblenz machen." Hier gilt LEX Koblenz !
Dem ist nichts hinzuzufuegen ! Die Realität der Koblenzer Judikatur der großen Strafkammern hat dies mindestens in den letzten 15 Jahren eindrucksvoll bestätigt !
Gleiches gilt für die Koblenzer Kripo ! Bsp: siehe Ermittlungen gegen Herrn Stein aus Cochem - Zell, der im Jahr 2000 nach erfolgloser Revision vor dem BGH das Koblenzer Strafurteil wegen Anstiftung zum Mord an dessen Ehefrau , die am 22.12.1998 vom Zwillingsbruder seiner Geliebten ( Frau Winter) mit einem Skalpell, bzw. ähnlich scharfen Werkzeug in ihrem eigenen Haus die Kehle durchgeschnitten bekam.
Auch hier hatte die Kripo KEINE Beweise, aber erdrückende Indizien gegen Herrn Stein gesammelt. Diese waren von einer Qualität, die zumindest für eine rechtskraeftige Verurteilung wegen Anstiftung zu Mord mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (im Strafurteil) gereicht hat.
Ich glaube, dass auch hier Herr KHK Lauxen oder sein Kollege KHK Jonen der erste war, der Herrn Stein damals zum Tatgeschehen befragt hatte. Das sind keine Anfänger sondern Profis !