SpäteSühne schrieb am 14.08.2017:Wir werden warten müssen.
...oder wir nutzen die Zeit, um uns selbst noch weitere Gedanken zu machen. Das will ich nun machen und würde mich freuen, wenn daraus nochmal eine konstruktive Diskussion entstehen würde.
Zunächst einmal zu den von mir angesprochenen möglichen Wasserstellen in der Nähe der Tatorte:
A). Der "Löschteich" ist mit 90% Sicherheit zum Tatzeitpunkt nicht mit Wasser gefüllt gewesen, bzw. nicht nutzbar gewesen, um sich dort intensiv reinigen zu können. Das haben meine Recherchen nun ergeben, nachdem ich das damalige Kartenmaterial gesichtet habe. Die Kartensymbole zeigen zwar sumpfiges oder feuchtes Gelände, aber keine dauerhafte Wasserfläche. Weder zum Zeitpunkt des ersten, noch des 2. Mordes hatte es zuvor soviel geregnet, dass eine größere Wasserfläche entstanden sein konnte, die nutzbar gewesen wäre. Der Umbau zu einem provisorischen Löschteich mit größerem Wasserrückhalt erfolgte offenbar erst nach den Taten. 10% Unsicherheit bleiben daher noch bestehen, da der exakte Bautermin nicht zu ermitteln war.
B). Der Folienteich ist tatsächlich späteren Datums, da die Materialzusammensetzung der benutzten Teichfolie dies ergab. Einen Vorgängerteich hat es offenbar nicht gegeben.
Damit gab es vor Ort keine adequate Wasserstelle, an der sich der Täter nach den Bluttaten hätte reinigen können.
Dieser Punkt ist von besonderer Bedeutung, da sich die Frage stellt, wie der Täter es geschafft hatte, dass in den Opferfahrzeugen keine Blutspuren zu finden waren. Da bleiben als optionale Lösungen folgende Aspekte:
a). der Täter hat eine Schutzkleidung (Ganzkörper) getragen
b). der Täter hat sich an einem entfernteren Ort oder in seiner eigenen Wohnstätte gereinigt
Wenn a). zutreffen sollte, dann ist die Frage zu stellen, welche Art von Schutzkleidungen gab es damals?
1.) Da wären zu nennen die Labor-Schutzkleidung, die besten Schutz geboten hätte. Diese Spezialkleidung konnte man nicht überall einfach kaufen, es war eine Spezialausstattung in großen Konzernen und Forschungsinstituten, die mit chemischen, biologischen oder atomaren Stoffen umgehen mussten. Diese Spezialkleidung war sehr teuer und wurde nur an spezialisierte Fachkräfte ausgegeben. Aus diesem Umstand könnte man eine berufliche Einordung des Täters ableiten.
2). Einen guten Schutz boten auch die Berufsbekleidungen von Rettungssanitätern und Ärzten. Auch diese Schutzbekleidung war im Markt nicht frei verfügbar und nur über Umwege zu bekommen. Auch hier wäre eine berufliche Verbindung des Täters abzuleiten.
3). Es gab auch noch eine Spezialschutzkleidung bei der Bundeswehr, die jedoch unter Verschluss stand und nur gezielt und kurzfristig an Fachpersonal der Bundeswehr ausgegeben wurde. Diese Bekleidung war zudem sehr teuer und äußerst unbequem.
Wenn b). zutreffen sollte, dann ist die Frage zu stellen, wie der Täter an diesen "Waschplatz" hin gekommen ist. Da er blutverschmiert gewesen sein muss, kann nur das eigene KFZ in Frage kommen, denn in den Opferfahrzeugen fanden sich keine auch nur geringsten Blutspuren. Wenn der Täter mit dem eigenen PKW zum Waschplatz gefahren ist, dann kann dieser Waschplatz ein einsamer Teich irgendwo im Umfeld gewesen sein oder auch seine eigene Wohnstätte. Beide Varianten beinhalten Risiken, beim Teich, dass er überrascht werden könnte, bei seiner Dusche in eigener Wohnstätte, dass man ihn blutverschmiert hätte sehen können (Familienmitglieder, Nachbarn). Nach einem versteckten Teich habe ich die ganze Gegend (10 km Umkreis) abgesucht, es gibt kein geeignetes Gewässer. Bleibt nur das eigene Heim. Ein einfaches Haus mitten im Dorf kann man ausschließen, da die Gefahr von Nachbarn gesehen zu werden viel zu groß war. Das Haus muss abseits gestanden haben, ein Einzelgehöft oder in einem abgelegenen Ortsteil ohne direkte Nachbarn.
Zu bedenken ist, dass der Waschplatz nicht weit vom Tatort entfernt sein kann, denn der Täter hat nach dem 2. Mord das Opferfahrzeug noch am selben Abend abgeholt. Für lange Strecken war da keine Zeit. Der Täter wohnte dann im Umfeld der Tatorte in einer Entfernung von nicht mehr als 15 km. Denn auch auf dem Kilometerzähler des 1. Opferfahrzeugs wurden nur wenige Kilometer unbekannte Wegstrecke durch den Täter festgestellt! Der Täter wird jeweils die Opferfahrzeuge zu seiner Wohnstätte verbracht haben, um sie dort zunächst zu verstecken und ggf. reinigen zu können. Um die Fahrzeuge sicher verstecken und reinigen zu können, benötigte der Täter eine abgelegene Scheune oder 2. Garage, vermutlich auf dem Grundstück, wo er auch wohnte.
Das Täterfahrzeug hat während des 2. Mordes nicht an der Hauptverbindungsstraße zwischen Röthen und Himbergen gestanden, da ansonsten das Fahrzeug den vielen Beamten aufgefallen wäre. Es wird daher westlich der Linie Röthen-Tatorte abgestellt gewesen sein, als im Rücken der Ermittler und Besucher. Beim Verlassen des Tatortes mit dem eigenen KFZ und später auch mit dem Opferfahrzeug wird der Täter nach Westen gefahren sein, also nicht in die Arme der Ermittler. Westlich der Tatorte erreichte man über damals geeignete Waldwege und danach befestigte Straßen zunächst sehr gut die Ortschaft Boitze oder nach Nordwesten bei damals deutlich schlechterer Wegstrecke auch Neetzendorf...
Wenn also b). zutreffen sollte, dann ist der Täter im Umfeld (bis zu 15 km) der Tatorte wohnhaft gewesen oder ist es noch. Das wahrscheinlichste Gebiet, in dem er wohnte (oder noch wohnt) liegt in dem Dreieck Dahlenburg/Neetzendorf - Boitze - Bahrendorf. Ein größeres Grundstück mit Nebengebäude oder Garagen, alles nicht einsehbar von außen. Von dieser Art Grundstücke und Gebäude gibt es in der Region nur sehr wenige.
Sollte a) zutreffend sein, also die Schutzbekleidung, dann entfällt die Fahrt zum Waschplatz. Dennoch wurden die Opferfahrzeuge an einen anderen Ort verbracht, der nur etwa 15 km entfernt war von den Tatorten. Die Ausführungen zu b). bezüglich der Eingrenzung des möglichen Wohnortes des Täters bleiben daher bestehen.
Gern lese ich Eure Gedanken und fundierten Einwendungen dazu.
Meinen Gruß!