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Die Göhrde-Morde

15.830 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Hamburg, Doppelmord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Die Göhrde-Morde

Die Göhrde-Morde

21.11.2014 um 23:38
@XwendländerX

Wurde nicht ein " Schweinetreiber " erwähnt ..? Mein Schwiegersohn hat bestimmt einen - in seinem Besitz..!
Werde ihn morgen fragen , wie gross , die " Verletzung " ist , wenn er ihn mal einsetzten muss ..! 🐷


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Die Göhrde-Morde

21.11.2014 um 23:39
@Lady_Amalthea
Als Tatwerkzeug zur Herbeiführung dieser Verletzungen
wurde ein Hammer mit runder Schlagfläche vermutet..

Der Ursprung dieser 'Information' ist mir unbekannt.
Zu Templers Wissen habe ich keinerlei Wissen.
Meine Quelle war leider 'unzuverlässig'.. LL;


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Die Göhrde-Morde

21.11.2014 um 23:44
Das Überwältigen der Opfer, ohne den Einsatz einer Schusswaffe ist durchaus möglich, wen der Täter einen Vollgummischlagstock einsetzte und schon mit dem ersten Schlag die männliche Opfer schwerste Verletzungen zufügte und außer Gefecht setzte.
Der Täter hatte durch diesen Überraschungsangriff anschließend frei Hand, da die weiblichen Opfer in einem Schockzustand waren.


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 02:29
@all

Hier auf Seite ...34... v. 25.11.2013 = 22:37 Uhr von - geofindefuchs -

Interessanter - Beitrag - von geofindefuchs : Im Moment glaube ich das der Täter keine Schußwaffen benutze !

1) Armbrust - hohe Durchlagskraft , auf die Bolzenspitze kann man Patronenkugel beliebigen Kalibers
setzten um zu täuschen, wurde im Krieg frühe eingesetzt ..!

2) eine Tauerpumpe , lässt sich mit Geschick sichtlich umbauen ....!

3) Pfeil und Bogen ...!

.............................................................

Was ich denke, ist : - fallen nicht unter das Waffengesetzt ( gelten aber als Waffe ) also leicht zu beschaffen
geräuscharm / lautlos - die Bolzen / Pfeile können nach der Tat , wieder aufgesammelt werden

...........................................................................

Er beschreibt auch , wie er Nachts am Tatort war ....! 😳


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 08:05
EJZ, 22.11.2014;
Göhrde-Morde werden nicht neu aufgerollt


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 08:43
@XwendländerX

Schlechte Nachrichten für uns.........

Aber ein guter Grund für uns hier weiterzumachen.

Da ich weiß, dass du ein Verfechter des uneingeschränkten Urheberrechtes bist, verlinke ich mal den Artikel. Ich sehe das eher pragmatisch und folge dem Gerichtsentscheid, nachdem jeglicher Inhalt der im Internet frei zugänglich ist, auch verlinkt werden darf.

Bedauerlicherweise ist der Artikel aus der EJZ aber kostenpflichtig, so dass er in dem Link nur angelesen werden kann.

http://www.ejz.de/ejz_50_110784328-28-_Goehrde-Morde-werden-nicht-neu-aufgerollt.html

Sollte jemand über die Nutzungsrechte der kostenpflichtigen EJZ-Artikel verfügen und beabsichtigen ihn einzustellen: Bitte vorher rückversichern, ob die EJZ das gestattet.

Tief durchatmen...Mund abputzen...und weiter geht's.


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 08:53
@all
Zitat aus der EJZ vom 22.11.2014;
Zumal der Fall mit seinen Hinweisen auch als abgearbeitet gilt.
Was bedeutet dieser Satz rein rechtlich gesehen?
Bekommen ich, Du & Müller's Kuh Akteneinsicht?
Wie wahrscheinlich ist's, daß 'geschreddert' wird?


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 09:15
@XwendländerX

Warte mal bis @AngRa online kommt. Ich erinnere mich das sie die Fristen parat hat, nach deren Ablauf die Öffentlichkeit Einsicht in die Akten nehmen darf. Sie hat meiner Erinnerung nach schon mal darüber geschrieben.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 09:16
Nur zur Anmerkung:

'Geschreddert' wird nichts!
Nur gut und sinnvoll, dass nicht jedermann Akteneinsicht erwarten kann!


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 09:18
@all

Dann müssen wir eben auf das " Buch " von L.L. warten ....!😏


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 10:15
Dann hat sich die Untersuchung der Haare in Austria wohl auch erledigt?


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 10:18
@XwendländerX

Zunächst mal vielen Dank für den Hinweis auf den Zeitungsbericht aus dem hervorgeht, dass die Göhrde-Morde nicht neu aufgerollt werden.

@alle

Die Ermittlungen in den Göhrde-Mordfällen sind seit langem eingestellt und sie werden auch nicht neu aufgenommen, weil es keine neuen Ansatzpunkte für die Aufklärung der Morde gibt. Ich interpretiere das auch so, dass keine neuen Untersuchungen der noch vorhandenen Asservate angeordnet werden. Aus welchen Gründen auch immer. Im Raum bleibt hierbei die Haaranalyse.

Das heißt natürlich nicht, dass die Akten geschreddert werden, aber die Polizei und Staatsanwaltschaft werden von sich aus keine neuen Ermittlungen mehr anordnen. Die Akten werden nur noch verwaltet. Für diese Tätigkeit reicht ein Polizeibeamter. Der wartet nun ab, ob sich noch irgendwas von außen ergibt, ob irgendwas Bedeutsames der Polizei zur Kenntnis gegeben wird. Ergeben kann sich realistischer Weise unter diesen Voraussetzungen eigentlich nur noch etwas durch ein Geständnis des Täters oder durch eine glaubhafte Zeugenaussage, die das Geständnis eines Täters zum Inhalt hat, d.h. jemand müsste sich zu einer Aussage aufraffen in dem Sinne, dass ihm Herr XYZ vor Jahren die Morde gestanden hat.

So nun zur Akteneinsicht. Ich hatte in der Vergangenheit immer mal wieder dazu etwas geschrieben.

Ich wiederhole das aber gerne nochmals.

Personen mit einem berechtigten Interesse ( also auch Leute, die wie wir ein bestimmtes Thema untersuchen und erforschen) dürfen Archivgut nach einer bestimmten Zeit nutzen, d.h. sie dürfen Akteneinsicht nehmen in den Staatsarchiven, wo die Ermittlungsakten von der zuständigen Staatsanwaltschaft nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht hin abgegeben worden sind.

Die Nutzung richtet sich im Falle der Göhrde- Ermittlungsakten, die von der StA bei dem LG Lüneburg geführt werden, nach dem niedersächsischen Archivgesetz.

Maßgeblich ist § 5 des Archivgesetzes.

Danach darf Archivgut grundsätzlich erst 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung des Schriftgutes genutzt werden, sofern keine Sperrfristen gelten. Wenn wir davon ausgehen, dass die letzte inhaltliche Bearbeitung im Jahre 2009 erfolgt ist, als die Haaruntersuchung in Auftrag gegeben werden sollte, dann ist eine Nutzung der Akten erst ab 2039 möglich.


https://www.tu-chemnitz.de/uni-archiv/info/gesetze/archgesetze/archgnieders.pdf

Etwas anderes gilt für die Nutzung durch Angehörige der Opfer. Sie dürfen meines Wissens nach auch früher Akteneinsicht nehmen. Man weiß natürlich nicht, ob sie sich das antun wollen, denn die Beschäftigung mit den Akten lässt zunächst mal nur schlimme Erinnerungen wach werden und die bittere Erkenntnis dass der Tod der Eltern ungesühnt geblieben ist.

Man kann über die Haltung der Ermittlungsbehörden, dass alles abgearbeitet sei, geteilter Meinung sein. Diese Meinung wird doch in erster Line nur durch das Vorurteil gespeist, dass die Vorgänger bei der Fallbearbeitung keine Fehler gemacht haben. Polizeibeamte sind aber auch nur Menschen. Kein Mensch ist aber ohne Fehler und daher halte ich das österreichische Cold Case Management für eine gute Sache, denn dort werden Mordfälle, die in der Vergangenheit nicht gelöst wurden, von einem neuen Team untersucht, dass mit dem alten Team in keinerlei Verbindung steht und somit mental völlig unabhängig an die Arbeit geht.


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 11:03
@AngRa
Vielen Dank für Deine (nochmals) eingestellten Infos zur 'Akteneinsicht';

@all
Heut kündigte ich meine 'Aufenthaltsgenehmigung' in der holländischen Monarchie..
Diese ausserhäusige Liaison müsste sich also nächstes Wochenende erledigt haben;


Was bleibt uns jetzt die Göhrde-Morde betreffend übrig?
Warten auf die gemeinsame Archiverstürmung in 2039?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 11:30
@AngRa
Das NArchG ist nicht nach eigener Auslegung zu nutzen, sondern es ist an seinen Zweck und Bestimmung gebunden!


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 11:36
@Dill

Führe doch mal bitte etwas näher aus, was Du mit Deinem letzten Beitrag meinst. Ich kann damit bislang überhaupt nichts anfangen.


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 12:37
Anhang: (6299 KB)@LL (sofern Du mitliest)
Ich bitte um Entschuldigung,
denn ich brauche Klarheit..

@all
Was seht ihr auf diesen beiden Bildern?


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 12:49
1. Foto.....kann eine alte Feuerstelle sein (aber nicht von 89) kann Kirrung sein sieht aber anders aus sowas, Luderplatz und Suhle schließe ich auch aus...Luderplatz wird anders angelegt und für eine Suhle fehlt das Wasser... könnte auch noch Huderplatz sein....aber auf diese Entfernung, kaum möglich eine Aussage zu treffen.




2. Foto.....links bearbeitete Holzlatte und im Hintergrund auch, sieht aus wie ein Galgen an dem jemand hängt...man müsste weiter hinter gehen und schauen, ob das ein Zaun von einer Schonung oder sonst was ist.....und feststellen was das grüne Teil ist.


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 12:57
@soisser
Ich seh auf dem zweiten Bild einen Hochsitz, welcher grün umrandet wurde mit etwas. Solche gibt es in der Göhrde massenhaft.


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 13:03
Hochsitz kann sein.....meine sehen aber anders aus...man brauch schon viel Fanta um das zu deuten und wie die dort ihre bauen entzieht sich meiner Kenntnis.
man bräuchte ein Foto aus 1 m Entfernung.


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Die Göhrde-Morde

22.11.2014 um 13:05
Als wir als Gruppe in der Göhrde waren, standen solch Ansitze reichlich umher. Die waren wie mit so grünen Kunstteppich umschlagen. Frag xWendländerx,, der war dabei


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