@Kitz_BambiIch kann schon nachvollziehen, was Du mit dem Hinweis ausdrücken wolltest, dass Herr W. nur in Anwesenheit seines Anwalts Polizeibesuch empfing. Außerdem soll er auch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben. Das ist alles sein gutes Recht und das will ihm auch niemand absprechen. Allerdings bleibt bei einem solchen Verhalten eben auch der Eindruck zurück, dass er sich nicht von einem Verdacht entlastet hat und die Gedanken kreisen darum, warum er es wohl nicht getan hat. Solche Überlegungen müssen erlaubt sein, auch wenn jemand Rechte in Anspruch nimmt.
@BoccerIch finde es interessant, dass Herr W. einen kleinen Lieferwagen hatte. Allerdings habe ich bei Lieferwagen immer die Vorstellung, dass auf dem Fahrzeug Eigenwerbung angebracht ist, also der namentliche Hinweis auf die Bäckerei. Das muss nicht so sein, ist aber oft der Fall. Ist da Näheres zu bekannt?
@evoluzzerDas war nochmals ein wichtiger Hinweis, dass es bei der Variante Verwechslungsmord am ersten Paar ( error in persona) entscheidend darauf ankommt, dass der Täter das heimliche Paar in der Göhrde wähnte und nicht darauf, ob sie tatsächlich dort waren. Ich kann mir im Rahmen einer Verwechslungstat gut vorstellen, dass aus blinder Wut sogleich massive Gewalt gegen den Mann angewendet wurde,( der vielleicht zunächst für den Täter nur von hinten zu sehen war), die dann nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte, so dass auch die Frau als Zeugin einer schweren Straftat beseitigt werden musste. Laute Beschimpfungen, die einen Hinweis auf die Person des Mörders und sein Motiv enthalten haben, kann ich mir auch gut vorstellen. So in dem Sinne " Du alter H...... jetzt habe ich Dich erwischt, jetzt bist Du dran! Jetzt ist endgültig Schluss mit lustig"