Zu den Verletzungen von Herrn K. gibt es ja auch noch einen Hinweis in der Hannoverschen Allgemeinen. Dort wurde auch berichtet dass Herr K. verstümmelt worden sein soll.Eine Verstümmelung beinhaltet den Verlust eines Körperteils.
Wikipedia: Verstümmelung Damit kann gemeint sein, dass sein Oberkiefer gefehlt hat, wie es in der MoPo berichtet worden ist, so dass es hier eine Übereinstimmung gibt was die Berichterstattung über die Verletzungen von Herrn K. anbelangt.
Sicherlich ist es nicht so einfach einen Oberkiefer zu entfernen im Gegensatz zum Unterkiefer. Über diese Problematik hatten wir, wenn ich mich recht erinnere, schon Ende letzten Jahres diskutiert. Wenn der Täter Herrn K. den Oberkiefer entfernt hat, wofür einiges spricht, dann hat er das mE nicht getan, weil er ein Oberkiefer-Fetischist ist, sondern aus einer sehr taktischen Erwägung heraus, nämlich weil im Oberkiefer eine Kugel steckte, die er nicht an der Leiche zurücklassen wollte damit über die verwendete Munition keine Spur zu ihm zurück verfolgt werden kann. Dieser Aufwand, den er betrieben hat, lässt nur den Schluss zu, dass er mit einer Waffe getötet hat, die auf ihn zugelassen worden ist.
Das Entfernen des Oberkiefers ist "technisch" sicherlich nicht ganz einfach, weil er fest verankert ist. Dass er durch Tritte so gelockert werden kann, dass Tiere ihn wegfressen konnten, halte ich eher für unwahrscheinlich. Ich gehe eher davon aus, dass der Täter ihn herausgelöst hat. Das stelle ich mir schwierig vor, vor allem wenn dieses nach einem Mord am Tatort geschieht, wo ja doch ein gewisser Druck vorhanden ist bei den Leichen in flagranti erwischt zu werden. Solche Fertigkeiten und Kenntnisse, die dazu vonnöten sind, traue ich auch am ehesten jemandem zu, der praktische medizinische Kenntnisse hat. Das deutet mE auch wieder stark in Richtung Krankenpfleger.
Ich gehe davon aus, dass auch dieser Umstand damals 1993 den Krankenpfleger belastet hat, denn gegen ihn muss einiges an belastenden Indizien vorhanden gewesen sein, denn eine Hausdurchsuchung setzt als Grundrechtseingriff einen dringenden Tatverdacht voraus, den der Krankenpfleger wohl dann durch sein wasserdichtes Alibi beseitigt hat, was er sogleich im Rahmen der Hausdurchsuchung präsentieren konnte, so dass es nicht mehr zu einer Verhaftung kam.