@bura Ich finde die Aussagen von D. Weihser und H. Göbel gar nicht mal leichtfertig. Meines Erachtens spiegeln sie einerseits eine gewisse Hilflosigkeit der Polizei wieder, da sie auch nach so vielen Jahren (zum Zeitpunkt des ersten Interviews, auf das ich gestern Bezug nahm, waren es 7 Jahre) über keine fundierten Anhaltspunkte verfügten, mit wem sie es als Täter zu tun hatten. Andererseits werte ich die Aussage als "beruhigende Maßnahme" für die regional lebende Bevölkerung, denn es ist leichter sich damit anzufreunden, dass der Täter möglicherweise bereits tot sei, eine Haftstrafe für ein anderes Delikt verbüßt oder gar bereits in einer psychischen Klinik sitzt, als sich vorzustellen, dass der Täter seine Verbrechen jederzeit wieder verüben könnte, wenn er den Zeitpunkt für gekommen erachtet.
Ich finde es immer wieder bezeichnend, dass Menschen, die in der Göhrde leben und auch schon damals dort lebten, die Variante des Auftragsmordes in Verbindung mit der Verwechselungstat als Erklärung favorisieren, aber gleichermaßen auf die Frage, ob sie heute noch in der Göhrde spazieren gehen, in deutlich überwiegender Zahl mit einem klaren "nein" antwortet. Wäre es tatsächlich ein Auftragsmord, wäre die Tötungsabsicht erfüllt und so traurig und schaurig das alles gewesen ist, würde von der Göhrde, als Ausflugsziel für Spaziergänger, keine Gefahr mehr ausgehen.
Ich stufe die Vorstellung (Auftragsmord) der umliegend wohnhaften Bevölkerung, als Selbstschutz ein. Es hilft, sich die Geschehnisse zu "erklären", die ungeklärt sind und lenkt von der Vorstellung ab, dass der Täter seine Mordserie wieder aufnehmen könnte. Die mittlerweile lange Zeitspanne von 25 Jahren wirkt dabei unterstützend.
Ich halte den Täter nicht für "überdurchschnittlich" intelligent.
Der Täter kann die Taten geplant und dennoch über längere Zeiträume im Wald mögliche Opfer beobachtet haben. Ich bin davon überzeugt, dass die Opfer bestimmte "Schlüsselreize" auslösten, als er ihnen begegnete, die beim Täter zur Tötungsabsicht führten. Meines Erachtens erfolgte dies aber zufällig, also ohne direkten Bezug zu den Opfern.
Es gibt dort nur zwei Parktplätze im näheren Umfeld des Forsthauses Röthen. Den am Forsthaus Röthen selbst und einen weiteren etwa 0,9-1,0 km entfernt in Fahrtrichtung Himbergen, wenn man am Forsthaus Röthen der K13 folgt (oder aus umgekehrter Richtung von Himbergen kommend, wäre dies der 1. Parkplatz).
Die einzigen Zufahrtsmöglichkeiten für Fahrzeuge gehen von der K13 ab, wenn man in die Göhrde mit dem Auto versuchen würde nahe der späteren Tatorte zu gelangen. Diese Wege dürfen jedoch von motorisierten Fahrzeugen nicht befahren werden (ausgenommen Fahrzeuge des Forstbetriebes). Es wäre nicht nur ein hohes Risiko dort gesehen zu werden, es stellt auch eine Gefahr da, weil manche Wege für übliche Pkw nicht oder nur schwer befahrbar sind und man sich möglicherweise festfahren könnte.