Hallo zusammen,
wie in meinem letzten Beitrag bereits angekündigt möchte ich einige kurze Überlegungen anstellen, wie es dem Mörder gelungen sein könnte, jeweils zwei erwachsene Menschen ohne erkennbare Gegenwehr töten zu können.
@AngRa hat hierzu schon bemerkt, es könnte sein, dass der Täter durch Bekleidung und Auftreten den Habitus einer Amtsperson erzeugt und den beiden Paaren irgendeine Art ordnungswidrigen Verhaltens vorgeworfen haben könnte, weswegen die späteren Opfer eingeschüchtert waren. Ursprünglich hatte ich auch etwas in dieser Richtung vermutet - und es kann auch durchaus so gewesen sein - aber mittlerweile glaube ich, dass dazu ein gewisser Überraschungseffekt (um den Opfer keine Fluchtmöglichkeit zu bieten) und die Bedrohung mit einer (bzw. der beim zweiten Doppelmord verwendeten) Schusswaffe ausgereicht haben dürften. Der Mörder hat die Opfer dann gezwungen, zum späteren Tatort zu gehen, sie dort gefesselt und dann (den Mann vermutlich zuerst) auf unvorstellbar bestialische Weise getötet. Danach wurden sie zur späteren Fundstelle verbracht und mit Reisig abgedeckt. Ich denke, auf diesen Verlauf dürften wir uns in groben Zügen einigen können, wenn man einmal davon ausgeht, dass der Mörder nicht zusammen mit seinen Opfern in die Göhrde gekommen ist.
Nun aber zur Frage, wieso die Opfer sich nicht gewehrt haben: ich denke, hierfür gibt es zwei Gründe.
1. Die Opfer gingen davon aus, dass der Täter für seinen Überfall (so dürften sie dies zunächst interpretiert haben) "rationale" Motive hat, d.h. Geld, Wertsachen, Auto, evtl. Sex. Daher nahmen sie an, bei eigenem Wohlverhalten im Sinne des Täters größeren Schaden vermeiden zu können. An ein derart "irrationales" Motiv wie es die Verbrechen nahelegen haben sie bestimmt nicht gedacht.
2. Ein Mann allein hätte versuchen können zu fliehen oder sich zu wehren, und dies durchaus mit Aussicht auf Erfolg, aber Herr R. als auch BMK werden mit Rücksicht auf ihre Partnerinnen davon Abstand genommen haben, und als sie erkannten, welches grausige Schicksal sie erwartete, war es für eine Gegenwehr zu spät.
Für die gesamte Tathandlung vom Überfall bis zum Abdecken der Leichen würde ich mindestens eine Stunde Zeitbedarf ansetzen. Der Weg vom Überfall- zum Tatort dürfte nicht allzu lang gewesen sein, vermutlich keine 300m, aber möglicherweise hat der Mörder zwischen Fesselung und Ermordung einige Zeit verstreichen lassen, um seinen bevorstehenden Triumph zu genießen. Hinzu kommt die Zeit für die Manipulation an der/den getöteten Frau/en sowie für Auswahl der Beutestücke und ggf. Umziehen. Beim zweiten Doppelmord unterstelle ich, dass BMK nur deswegen erschossen wurde, weil die vorangegangene Strangulation nicht unmittelbar zum Tode führte. Die verwendete kleinkalibrige Tatwaffe (lt. Obduktionsbericht 6,35mm, lt. XY-Sendung 5,6mm, vielleicht auch gar nicht exakt bestimmbar) deutet für mich eher darauf hin, dass der Mörder kein Jäger war. Diese verwenden bei ihren Kurzwaffen größere Kaliber für notwendige Fangschüsse.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Mörder bei Planung, Umsetzung und auch beim Nachtatverhalten außergewöhnlich umsichtig, überlegt und kaltblütig vorgegangen ist. Und auch die Fahrzeuge der Opfer hat er genau so lange genutzt, wie dies aus seiner Sicht risikolos möglich war.
Drei Nachbemerkungen noch:
Es wird häufiger unterstellt, der Täter könnte einen Bezug zu seinen Opfern gehabt haben, da diese häufiger die Göhrde aufgesucht haben. M.E. hat diese Gewohnheit nur dazu geführt, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer zu werden, erhöht war.
Für mich ist es auch naheliegend, dass der Täter sich auch an anderen Tagen auf die Suche nach geeigneten Opfern gemacht hat, jedenfalls bis zur Entdeckung der Leichen von IW und BMK.
Im Zusammenhang mit dem Hauskauf und dem Notartermin von BMK wird ein möglicherweise mitgeführter höherer Geldbetrag thematisiert. Daran glaube ich nicht, Derartiges wäre auch bekannt geworden. Der Hauskauf könnte höchstens mittelbar im Zusammenhang mit der Tat stehen, als die sich hieraus ergebenden Umstände wie Umzug etc. es erforderlich machten, gewisse organisatorische Regelungen beim "handling" der Affäre zu treffen. Im Übrigen spricht auch das recht kurze Zeitfenster nicht gegen ein freiwilliges Stelldichein und für einen erzwungenen Trip, denn ein geschicktes Zeitmanagement gehört vermutlich (ich besitze keine diesbezüglichen Erfahrungen!) dazu, will man eine Affäre über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten.
Viele Grüße
Ludwig