Hallo zusammen!
Haddock am 12.01.2013 um 08:30:
Die drei Zeugen sprachen allerdings von GEGEN 21.40 Uhr, was noch
einen kleinen Spielraum lassen würde.
Ja, die Formulierung "gegen [...] Uhr" bedeutet gewöhnlich "kurz vor"
und in jedem Fall "nicht später als", aber s.u. Wesentlich erscheint
hier jedoch das Zeit
fenster von 21.35 Uhr bis 21.42 Uhr zu
sein: Hätten die Zeugen die Frau im Weinberg vor 21.35 Uhr schreien
hören, hätte es nicht Anja sein können oder sie wäre definitiv nicht
mit der Straßenbahn gekommen, obwohl sie um 21.31 Uhr noch an der
Haltestelle "Kursaal" gesehen wurde; eine Zeit nach 21.42 Uhr hingegen
würde Raum für die Mutmaßung eröffnen, daß Anja durch den Weinberg
gegangen ist, weil sie zuvor an der Oberen Ziegelei den Bus verpaßt
hat. Damit wäre sie allein auf dem Weg gewesen und hätte den Tätern
dort zufällig begegnen können, weshalb man wiederum nicht derart
beharrlich an der Hypothese festhalten könnte, daß sie mindestens
einen von ihnen hinreichend gut gekannt hat. Nebenbei wäre sie dann
wohl ebenso nicht mit der Straßenbahn gekommen, denn mit dieser hätte
sie den Bus problemlos erreichen können. M.a.W.: Eine Unsicherheit von
nur wenigen Minuten bezüglich der Angabe von 21.40 Uhr würde völlig
andere Fragen aufwerfen; solche Fragen sind aber m.W.n. nie gestellt
worden.
Haddock am 12.01.2013 um 08:30:
Das mit der Uhr, auf die Frau MV just in diesem Moment blickte, war
beim Xy-Film und mehrere Zeitungsautoren haben es dann uebernommen.
SZ/2005-10-29, SZ/2007-03-27 und SZ/2011-01-06 - alle aus der Feder
desselben Autors - sind neben Richert/2012 die einzigen Artikel aus
der mir bekannten Berichterstattung, die
nach Ausstrahlung des
XY-Beitrags geschrieben wurden
und das Schreien der Frau im
Weinberg erwähnen. Zu letzterem enthalten alle vier Quellen mehr
Informationen als der XY-Beitrag, so daß sie zumindest nicht nur von
diesem Inhalte übernommen haben können. Vermutlich ist SZ/2005-10-29
die Quelle für die beiden anderen Artikel und das Buch, da dieser
Bericht laut begleitender Erklärung neu recherchiert wurde.
Haddock am 12.01.2013 um 08:30:
Wäre möglich, dass das auch ein Kniff des Regisseurs war und Frau MV
sich doch nicht auf die Minute sicher war.
Einem XY-Beitrag würde ich hinsichtlich relevanter Details eine
entsprechend hohe Genauigkeit zuschreiben, und die Frage, wann die
Frau im Weinberg geschrieen hat, ist sehr relevant. Würden an der
Angabe von 21.40 Uhr Zweifel bestehen, wäre diese Zeit im XY-Beitrag
demnach nicht mit solcher Deutlichkeit hervorgehoben worden: Die
Zeugin
weiß, daß es
genau 21.40 Uhr war. Daher sollte
diese Angabe als ziemlich genau und ziemlich gut gesichert gelten.
Burgunder am 12.01.2013 um 11:44:
[...] der Schrei müsste eigentlich 21.38-21.42 gewesen sein. Uhren
können ja auch mal falsch gestellt sein.
Um einen solchen Fehler zu eliminieren, würde es ausreichen, sich die
betreffende Uhr zeigen zu lassen und festzustellen, um wieviel sie
falsch geht. Dadurch bekäme man die fragliche Uhrzeit bis auf den
Ablesefehler genau, typischerweise also eine Minute. Wie oben
dargelegt, würde bereits ein Fehler von nur drei Minuten einen völlig
anderen Hergang zulassen als denjenigen, von dem man bislang stets
ausgegangen ist.
Grüße
Positronium