Der Fall Nelli Graf
14.10.2012 um 15:36Ganz andere Anstalt, sagt aber unter Punkt 3. 13 was zu Fahrzeugen.
''Es ist Ihnen nicht gestattet, Fahrzeuge auf dem Anstaltsgelände zu parken.''
goadude schrieb:Vor kurzer Zeit hatte ich einen Sacherhaltdas verstehe ich jetzt nicht, bist du Zeuge? Wohnst du da? Oder bist ein Polizist, der das Auto angehalten hat? Wie kommt man an so einen Sachverhalt?
das ist ein Täter mit seiner Leiche 400 km gefahren um sie in seinem Heimatort abzulgen
Comtesse schrieb:Wir alle haben Nelli nicht persönlich gekannt, und trotzdem ist sie auch in unseren Gedanken seit fast einem Jahr ständig präsent.Danke, für deinen Beitrag von heute morgen 9:46. Ich wollte heute hier nichts schreiben, eigentlich gar nichts mehr, ob mancher Beiträge hier, aber dein Beitrag wollte ich unterschreiben. Ausdrücklich!