Herbstkind schrieb:Ich glaube, dabei geht es auch eher nicht um den Täter selbst. Ich denke, man appelliert da eher an Mitwisser.
Nochmal: Den Tatbestand "Mitwisserschaft" gibt es nicht. Hier kann also auch nichts verjähren.
Selbst wenn der Täter einem Bekannten Katrins Leiche gezeigt hätte, bestünde für Letzteren
keine Anzeigepflicht, da die Tat, zu diesem Zeitpunkt, nicht mehr abzuwenden war.
Ein reiner Mitwisser, also jemand, der im Nachhinein von der Tat erfahren hat und in keinster Weise daran beteiligt war, hätte dennoch jederzeit die Möglichkeit gehabt (ja sogar
anonym) sein Wissen preiszugeben.
Wie
@MettMax schon sagte, auch evtl. Mitwisser hatten 20 Jahre Zeit sich zu bewegen und es ist genau nichts geschehen. Etwaige Gründe dafür sind mir da wiederum ziemlich wurscht und mag ich hier jetzt auch gar nicht groß diskutieren.