Kitri schrieb:Oder Täter / Mitwisser, der vom wahren Verbringungsort ablenken wollte.
Das kann ich mir nicht vorstellen, es gibt so viele Orte dort, wo sie verbuddelt sein könnte, wieso sollte ein Mitwisser von diesen vielen Orten ablenken?
Ich könnt mir eine Erpressung vorstellen. Wenn der Täter vllt. manche Gelder nicht bezahlt, wird mit den Anrufen darauf hingewiesen, dass man immernoch den Mund aufmachen könnte. Oder ein x beliebiger Mebsch, der von diesem Ort ausgeht und möchte, dass man dort sucht. Sagt er, er vermutet es, hat das Gefühl, wird nicht gegraben - Gefühle haben ja manche. Wenn einer anonym sagt, der Täter hat es mir gesagt, dort liegt sie, dann wird gegraben.
Kitri schrieb:Das Gespräch zu veröffentlichen würde der Zusage widersprechen, dass die damals gegebenen Hinweise anonym und vertraulich behandelt werden. In Zukunft würde sich dann jeder Hinweisgeber zweimal überlegen, ob er so ein Angebot nutzt, wenn er damit rechnen muss, dass irgendwann doch zB seine Stimme veröffentlicht wird.
Das ist schon etwas heikel. Bloss könnte man sagen, dass lediglich über das BKMS System die Hinweise anonym sind und ihnen deshalb in so einem Fall nachgegangen wird. Es ist so viel Zeit vergangen seither, ich finde, man solllte denjenigen nicht noch schützen, wenn er solchen unnützen Infos gibt. Man sollte bei AZXY die Stimme abspielen (aufgezeichnet wird immer bei Notrufnummern) und das BKMS System wieder aktivieren. Oder das BKMS aktivieren und darauf hinweisen, sollte nichts konkreteres kommen, man die Stimme veröffentlichen würde. Derjenige hat sich ja noch nicht mal die Mühe gemacht, sich übers BKMS zu melden. Da fragt man sich schon zu welchem Zweck der Anruf diente.
Kitri schrieb:Nicht zuletzt wer wirklich was weiß oder eine maßgebliche Beobachtung gemacht hat, könnte dadurch selbst in Gefahr geraten.
Das ist so... Wenn es nur jemanden geben würde. Dann wäre es bei einem Hinweis klar, aber erst Recht denke ich, dann wäre er sicherer gewesen übers BMKS oder viel mehr noch, gar nichts zu sagen. Ich vermute, die Anrufe dienen einem eigenen Zweck und derjenige soll es mitbekommen. Er soll wissen, dass derjenige angerufen hat.