Auch wenn die Diskussion zu H.E. (im Buch Thorsten E.) schon ein wenig zurückliegt, möchte ich trotzdem nochmal drauf eingehen, da es hier wohl einige Missverständnisse gegeben hatte zu dem Urteil gegen H.E.
Dieser H.E. wurde im Februar 2013 wegen Vergewaltigung seiner 3-jährigen Tochter, des Beischlaf mit Verwandten (logisch, da er seine Tochter vergewaltigte) und des Besitzes und Verbreitens von dokumentierter Kindervergewaltigung - unter anderem von seiner eigenen 3-jährigen Tochter - an Kindern im Alter ab 2 Jahren zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt - wie der werte Herr Richter auf so eine milde Strafe kommen konnte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Quelle:
http://hallespektrum.de/meldungen/polizeimeldungen/eigene-tochter-missbraucht-6-jahre-haft-fuer-kinderschaender/30346/ (Archiv-Version vom 12.06.2013)Zu diesem Prozess waren bayerische Polizeibeamte angereist, da sie unter anderem gegen H.E. wegen des dringenden Tatverdachts des Missbrauchs an der Tochter seines Bruder/Onkels ermitteln. In diesem Fall gibt es aber noch kein Urteil, da es ja auch anscheinend noch keine Anklage gibt. Nur soviel dazu.
Quelle: Buch "Der Fall Peggy" (und diverse überprüfbare Quellen im Internet)