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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:11
@bayernwastl80

Moment, langsam für mich .

Wenn er ZUERST wegen Missbrauch dort untergebracht wurde und DANN seine Haftstrafe antrat , kann nach einem Freispruch nicht wieder zurückgeschwenkt werden aud "untergebracht wegen Missbrauch" , zumal er für die Missbrauchsfälle als nicht schuldfähig befunden wurde.
Wenn man ihn aufgrund der Missbrauchsfälle auch nach Freispruch nicht rauslassen würde, käme das einer Sicherungsverwahrung gleich und davon war bisher nie die Rede.

Besondere Schwere der Schuld ist sicher nicht festgestellt worden.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:17
@maikäferchen
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb:Wenn er ZUERST wegen Missbrauch dort untergebracht wurde und DANN seine Haftstrafe antrat , kann nach einem Freispruch nicht wieder zurückgeschwenkt werden aud "untergebracht wegen Missbrauch" , zumal er für die Missbrauchsfälle als nicht schuldfähig befunden wurde.
Wenn man ihn aufgrund der Missbrauchsfälle auch nach Freispruch nicht rauslassen würde, käme das einer Sicherungsverwahrung gleich und davon war bisher nie die Rede.
Er bleibt ganz einfach aus dem Grund in der Psychiatrie, dass man die Kinder vor ihm schützen möchte. Ob und wann er die Psychiatrie verlassen kann, entcheiden Gutachten. Und da ist es wurscht, ob er schuldfähig oder nicht schuldfähig ist. Es geht ganz alleine nur um den Schutz der Öffentlichkeit. Nicht mehr und nicht weniger. Aber es ist FAKT, dass er seine Haftstrafe wegen Mord dort absitzt. Nach 15 Jahren hat er die Möglichkeit, eine Entlassung auf Bewährung prüfen zu lassen - das würde sich dann NUR auf die Haftstrafe beziehen. Sagt jedoch ein Gutachten aus, dass von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht, dann bleibt er drin, selbst wenn die Haftstrafe nach 15 Jahren erlassen würde.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:20
@bayernwastl80
Einer von uns beiden täuscht sich und wenn ich es bin, dann sitze ich seit Jahren meiner Täuschung auf.

Nichts desto Trotz entspräche dieser Vorgang einer Sicherungsverwahrung und die muss auch als solche im Urteil ausgesprochen werden und davon hab ich nie etwas mitbekommen.

Jetzt wälz ich morgen nochmal alle Quellen durch.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:22
@maikäferchen
Lies dir mal den Fall Mollath durch. Der ist wegen noch viel weniger in der Psychiatrie - sogar in der gleichten wie Ulvi; die Beiden kennen sich. Das hat mit Sicherungsverwahrung nichts zu tun. Das hat mit Eigen- und Fremdschutz zu tun.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:23
@bayernwastl80
ich bin mir da nicht sicher... ich glaube, dass er seine Haftstrafe in der Klinik nicht absitzen kann. Es heisst doch immer in den Berichten, er hätte noch keinen Tag seiner Haftstrafe abgesessen... / er hätte die Strafe noch nicht angetreten.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:23
@Heike75

SO kenne ich das auch aus allen Berichten.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:24
@Heike75
Davon habe ich in keinem Bericht etwas gelesen. Aber ich suche jetzt mal das Urteil raus - bzw. das was die Medien damals schrieben.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:26
Hier habe ich etwas gefunden - dank Dr. Google ;)
Ulvi Kulaç sitzt seine Strafe im Bezirkskrankenhaus Bayreuth ab.
Quelle: Wikipedia: Mordfall Peggy Knobloch#Verfahren gegen Ulvi Kula.C3.A7


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:27
@bayernwastl80
Momentan werde nicht die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes vollstreckt.

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-polizeieinsatz-lichtenberg-102.html


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:30
@Heike75
Dann stimmt entweder die Aussage bei br.de oder bei wikipedia nicht. Aber ich schaue mal, was ich noch so finde.

Ich denke eher, dass der Herr Staatsanwalt Schmalz eine Begründung brauchte. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:32
Bei wiki kann jeder alles schreiben @bayernwastl80 , auch dass Gras lila ist, lass uns mal lieber andere Quellen suc^hen.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:33
@maikäferchen
Naja die Medien sind da aber meistens auch nicht besser ;)


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:33
Auch keine Leiche. 2004 wurde der geistig behinderte Gastwirtssohn Ulvi Kulac als Mörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die hat er noch nicht angetreten, er sitzt wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie in Bayreuth.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-nun-sind-die-rechtsmediziner-am-zug-1.1659088


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:38
@Heike75

Danke Dir.

@bayernwastl80

Vielleicht kannst Du mal die Tage schaun, was das Urteil dazu hergibt.
Meiner Erinnerung nach SOLL Ulvi K. die Haftstrafe in der Psychatrie verbüssen, aber bisher hat diese "Frist" noch nicht begonnen, sondern er sitzt dort noch immer wegen der Missbrauchsfälle.
Und wenn das so ist, dann bin ich wieder bei dem Punkt, dass er dort bis zum St.Nimmerleinstag bleibt , wenn es "beliebt", denn dann kann man den Haftbeginn deeehnen.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:38
@maikäferchen
@Heike75
Das Landgericht Hof hatte den geistig zurückgebliebenen Kulac im April wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=12072&f=nachrichten_vor~gericht_20050228-13311mjx&p=1


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:42
Obwohl es ansonsten keine Indizien für die Täterschaft des Beschuldigten gab, hielt ihn Richter Georg Hornig für schuldig und verurteilte ihn am 30. April 2004 wegen Mordes zu lebenslanger Haft und ordnete zugleich seine erneute Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth an.

http://www.dieterwunderlich.de/fall-Peggy-Ulvi.htm


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:44
@bayernwastl80

In dem Bericht den Du gepostet hast steht : AUSSERDEM

In dem den ich gepostet habe steht ERNEUTE UNTERBRINGUNG

Beides "schwammig" formuliert.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:53
@maikäferchen
@Heike75
Ausschlaggebend ist § 63 StGB in Verbindung mit §67 Abs. 4 und 5 StGB

In §63 StGB heißt es:

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/63.html

In §67 Abs. 4 und 5 StGB heißt es weiter:

(4) Wird die Maßregel ganz oder zum Teil vor der Strafe vollzogen, so wird die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet, bis zwei Drittel der Strafe erledigt sind.

(5) Wird die Maßregel vor der Strafe oder vor einem Rest der Strafe vollzogen, so kann das Gericht die Vollstreckung des Strafrestes unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 zur Bewährung aussetzen, wenn die Hälfte der Strafe erledigt ist. Wird der Strafrest nicht ausgesetzt, so wird der Vollzug der Maßregel fortgesetzt; das Gericht kann jedoch den Vollzug der Strafe anordnen, wenn Umstände in der Person des Verurteilten es angezeigt erscheinen lassen.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/67.html

Die Zeit in der Psychiatrie kann und wird auf die Haftstrafe angerechnet. Es ist also unerheblich, was Medien schreiben. Fakt ist, dass Ulvi wegen Mord verurteilt und seine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wurde. Das ist eine Maßregel. Diese Masßregel - also diese Zeit in der er sich in der Maßregel befindet - wird auf die Haftstrafe zum Teil oder kann auch ganz auf die Haftstrafe angerechnet werden, wenn die Maßregel vor der Haftstrafe erfolgt.l


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 07:16
Ich habe es so verstanden das Ulvi in der Psychatrie ist wegen eben dem Mißbrauch von Kindern. Seine Haftstrafe hat er noch nicht angetretten. Sie kann ihm aber z.T. auf die Jahre in der Psychatrie angerechnet werden. LivingElvis hatte dazu mal etwas geschrieben.
Ich denke auch das man seine Unterbringung in der Psychatrie nicht mit "sitzen" vergleichen kann. Dort hat er eine vernünftige Fürsorge, es wird ihm etwas beigebracht, er wird gefördert und betreut. Was bitte ist so verkehrt daran?
Soll er wieder den lieben langen Tag durch Lichtenberg und Umgebung stromern? Sich in diversen Kneipen mit Bier die Zeit vertreiben? Sich von der netten Bevölkerung zum Dorfdeppen machen lassen? und nicht zu letzt wieder vor Kindern die Hosen runter lassen oder noch schlimmeres?
Ganz offensichtlich ist Ulvi immer noch nicht so weit das man ihn ruhigen Gewissens einen normalen Lebenslauf, bzw. eine normale Sexualität zutraut. Das sollte doch mal zu denken geben bevor man von lebenslanger Sicherungsverwahrung und all dem redet.
Dort wo er jetzt ist, wird ihm geholfen. Lichtenberg und sein Umfeld haben ihm meiner Meinung nach eher geschadet.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 07:31
@mac61713
Du hast Recht, Lichtenberg ist keine gute Alternative.Aber zwischen einer forensischen Psychatrie (oder ist er da nicht mehr?) und einer betreuten Unterbringung gibt es schon noch ein Paar Unterschiede...


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