@pinkman Über Schuld oder Unschuld des Ulvi kann und hat nur ein Gericht zu befinden. Denn wir leben in einem Rechtsstaat. Im Falle des Ulvi hat das Landgericht Hof bereits sein Urteil gesprochen. Der BGH hat das Urteil bestätigt und das BVG hat die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, weil die Beschwerde per Fax ein paar Minuten zu spät einging. Diese Panne mit dem Fax-Gerät ist sehr bedauerlich.
Also bleibt nur die Möglichkeit einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen, sofern man denn meint oder glaubt oder denkt, dass der Ulvi den angeblichen Mord nicht begangen hat. Man könnte natürlich auch sagen: "Was geht es uns an, denn wir haben nichts mit dem Ulvi zu tun."
So einfach solte man es sich aber nicht machen, denn immerhin leben wir in einem Rechtsstaat und es ist durchaus im Interesse aller Bürger, dass nach Recht und Gesetz verfahren wird und dass die Gerechtigkeit nicht daran scheitern sollte, weil ein Faxgerät leider nicht richtig funktioniert hat !!!
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Dazu als Zitat ein Text aus einem Forum, der die Panne mit dem Faxgeärt betrifft:
Hallo,
folgendes ist passiert. Ein Anwalt, der von einer Bürgerinitiative
beauftragt wurde, legt Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil über Ulvi K.
(lebenslänglich wegen Mordes an Peggy verurteilt) ein, das Fax kommt jedoch
wegen technischer Probleme nicht an, beim nächsten Versuch ist die Frist
abgelaufen. Nun weist das Bundesverfassungsgericht den Antrag aus formalen
Gründen zurück.
Was kann man tun? Es kann doch in einem Rechtsstaat nicht sein, dass ein
wahrscheinlich unschuldig Verurteilter keine Chance bekommt, nur weil der
Anwalt eine Frist verpasst.
Die Bürgerinitiative plant inzwischen vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu gehen. Wie sind Eurer Meinung nach die Erfolgsaussichten.
http://de.soc.recht.strafrecht.narkive.com/z3sUZdWV/anwalt-verpasst-frist-fur-verfassungsbeschwerde
Der genauere Sachverhalt mit dem Fachgerät ist bei den Entscheidungen des BVG nachzulesen. !!!