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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.02.2014 um 16:50
@jerry142
Aber die frage um die es geht war ja, ob es tatsächlich ein anschlussverfahren wegen der Missbräuche gibt. In wie fern könnte das geheimes Akten- wissen sein?


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 16:51
@Redjune

Stimmt.

Schade, dass ich dich nicht mehr per PN anschreiben kann, weil auf versteckt gegangen bist.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 17:00
@Redjune

Grundsätzlich weiß ich von einem "Anschlussverfahren" nichts.

Die Frage müsste dazu auch lauten: Geht das? Wegen Falschaussagen? Da gibt es doch sowas wie Verjährung. Und einige der Zeugen waren gar nicht strafmündig.

Meine Aussage betraf das "geheime Wissen der GR" allgemein. Ich habe keine Ahnung, wie viele Nebenkriegsschauplätze man aufziehen will, weil man meint, man könne geeignete Grundlagen dafür heranziehen.

Hauptsache, die kommen da nicht durcheinander. Falsche Verdächtigungen wären auch strafbar gem. § 164 StGB.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 17:39
Zitat von jerry142jerry142 schrieb: Falsche Verdächtigungen wären auch strafbar gem. § 164 StGB.
Welche falschen Verdächtigungen?


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 17:53
@Blondi23

Konjunktiv.

Wenn ich auf fb mitlese, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich da Leute auf einem Kreuzzug befinden.

Gerechtigkeit für Ulvi...


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:04
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Konjunktiv.
Habe ich bemerkt =) Ich wollte nur wissen, wie du darauf kommst. Aber dies hast du ja hiermit:
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Wenn ich auf fb mitlese, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich da Leute auf einem Kreuzzug befinden.

Gerechtigkeit für Ulvi...
erklärt.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:07
Anschlussverfahren bedeutet doch, dass mögliche zivilrechtliche Klagen gegen den Täter (also von den Opfern) schon im Strafverfahren geltend zu machen. Ich verstehe das somit so (ich bitte um Verbesserung, denn ich habe keine Ahnung diesbezüglich), dass dies bedeutet, dass Opfer von Ulvi klagen könnten, um ihre Rechte durchzusetzen (Entschädigung oder so) oder aber Ulvi wäre Opfer (aber von wem?) und würde Ansprüche geltend machen wollen. Hat da denn wer geklagt?


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:08
@Tussinelda

Wir wissen auch nur das, was Redjune von Facebook zitiert hat.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:10
@Blondi23
aber weiß hier jemand (der mehr Ahnung hat als ich), was ein Anschlussverfahren wirklich bedeutet?
Wortbedeutung:
deutsches Strafprozessrecht: in den – geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen
http://www.wortbedeutung.info/Anschlussverfahren/


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:11
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Hat da denn wer geklagt?
Bin ja auch nur auf diese Frage eingegangen.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:13
@Tussinelda
Ich hab das so verstanden : Ein Verfahren im Anschluss an das WAV, in diesem Verfahren will man einen Freispruch wegen der Missbräuche. Ich halte es für ein Gerücht weil Ulvi ja nicht schuldig gesprochen wurde.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:14
@Frau.N.Zimmer
dann wäre es aber kein "Anschlussverfahren", sondern ein anschliessendes, weiteres Verfahren :ask:


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:17
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Die Frage müsste dazu auch lauten: Geht das? Wegen Falschaussagen?
@jerry142
Ulvi war und ist bzgl der Missbräuche schuldunfähig. Er wurde somit dafür nicht bestraft.
Insofern sei die Frage gestattet, was man da wiederholen möchte?
Das Gericht hat 11 Einzelfälle festgestellt und die Unterbringung angeordnet. DAS könnte man eventuell nochmal angehen.
Die Staatsanwaltschaft jedenfalls wusste von einem sicheren Anschlussverfshren noch im Dezember nichts und auch bis heute scheint es keine Meldung wert. Nur Euler hatte mal in einem Artikel angekündigt, die Unterbringung nochmal überprüfen zu lassen.

Wenn ich sagte, dass man sowas machen KANN, so meine ich aber, dass man es nicht machen MUSS. Alleine schon wegen der Opfer.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ulvi im Falle der sexuellen Übergriffe über Jahre hinweg von mehr als zwanzig Opfern, deren Eltern, Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern und sogar hochrangigen Politikern gezielt als Bauernopfer herangezogen wurde ist in meinen Augen relativ gering. Da macht es mehr Sinn, dass er einfach ein Mensch ist, der seine Triebe nicht unter Kontrolle hatte und seine Finger nicht bei sich lassen konnte. Wie das heute aussieht, weiß ich natürlich nicht. Aber der Schutz von Kindern geht für mich immer vor.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:19
@Tussinelda
Keine Ahnung, ich hab es als Verfahren im Anschluss verstanden... hier soll es aber um angebliche Falschaussagen der Opfer gehen. Falschaussagen deswegen weil Ulvi ja nach Aussagen der Unterstützer keine Missbräuche begangen hat - alles nur Verschwörung, meint man wohl.
Verschwörung in 11 Fällen.


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:20
@Tussinelda
Das kann durchaus ein Problem des richtigen "wordings" sein, wir sind ja alles keine Experten ;)


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 18:40
Anschlussverfahren
S. Adhäsionsverfahren.

Adhäsionsverfahren

Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten die Möglichkeit, gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenden Schaden bereits im Strafprozess geltend zu machen, §§ 403 ff. Strafprozessordnung (StPO). Sollte der Angeklagte verurteilt werden, so kann das Gericht dem Schadensersatzantrag im Strafurteil stattgeben. Die Entscheidung steht einem zivilprozessualen Urteil gleich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anspruch noch nicht anderweitig gerichtlich anhängig gemacht wurde. Gibt der Richter dem Antrag nicht statt, so kann der Verletzte seinen Antrag noch in einem Zivilprozess geltend machen. Daher steht ihm auch kein Rechtsmittel gegen diese Ablehnung zu.
Quelle: http://www.anwaltssuche.de/aws/adhaesionsverfahren_8220.lex


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 23:02
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:ich hab es als Verfahren im Anschluss verstanden... hier soll es aber um angebliche Falschaussagen der Opfer gehen.
Das wird wohl auch so richtig sein, @Frauenzimmer.
Und es ist auch wohl richtig, dass es hier dann um etwaige Falschaussagen der "Opfer" geht.
Das ist m.E. auch gut so.
Nur so kann man evtl. negativen Äußerungen Widerstand leisten, oder?


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 23:03
@JoniBoni
Wer klagt da gegen Senkung weshalb? Ist die Klage schon eingereicht? Quellen?


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 23:04
@jaska:
Senkung?
Wat meinst´n damit?


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Peggy Knobloch

13.02.2014 um 23:06
... ich bezog mich auf Frauenzimmer´s Posting ...
da brauch ich keine Quellen angeben :O)


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