jerry142 schrieb:Die Frage müsste dazu auch lauten: Geht das? Wegen Falschaussagen?
@jerry142Ulvi war und ist bzgl der Missbräuche schuldunfähig. Er wurde somit dafür nicht bestraft.
Insofern sei die Frage gestattet, was man da wiederholen möchte?
Das Gericht hat 11 Einzelfälle festgestellt und die Unterbringung angeordnet. DAS könnte man eventuell nochmal angehen.
Die Staatsanwaltschaft jedenfalls wusste von einem sicheren Anschlussverfshren noch im Dezember nichts und auch bis heute scheint es keine Meldung wert. Nur Euler hatte mal in einem Artikel angekündigt, die Unterbringung nochmal überprüfen zu lassen.
Wenn ich sagte, dass man sowas machen KANN, so meine ich aber, dass man es nicht machen MUSS. Alleine schon wegen der Opfer.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ulvi im Falle der sexuellen Übergriffe über Jahre hinweg von mehr als zwanzig Opfern, deren Eltern, Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern und sogar hochrangigen Politikern gezielt als Bauernopfer herangezogen wurde ist in meinen Augen relativ gering. Da macht es mehr Sinn, dass er einfach ein Mensch ist, der seine Triebe nicht unter Kontrolle hatte und seine Finger nicht bei sich lassen konnte. Wie das heute aussieht, weiß ich natürlich nicht. Aber der Schutz von Kindern geht für mich immer vor.