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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:27
@jaska

Das war lediglich eine rhetorische Frage.

Ich weiß, wem ich nicht glaube - auch wenn er vorgibt, Akteneinsicht zu haben.


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:28
@Blondi23
Es hat sich erneut überschnitten :)


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:29
@Blondi23
@gurkentoni

Und ich meine: Bayreuth wäre eine komplett neue Spur.. die passt nicht zum Mercedes und eigentlich zu nichts.


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:29
@jerry142
:) dachte ich mir schon.
Die Frage ist aber wichtig. Kann nie oft genug gesagt werden wie wichtig objektive Quellen sind..


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:29
@gurkentoni

Ok. Ich fühle mich eben schlecht, wenn du mir nicht glaubst^^


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:32
@Blondi23
Ach herrje ... ^^


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:32
@Blondi23
Ungerecht.. Du hast das viel besser weil "fachmännischer" erklärt ;) Aber ich habe halt Heimvorteil :D


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 18:36
@Frau.N.Zimmer

Danke. Dafür verstehst du diese Menschen dort :P:

@gurkentoni

Ja, nimm bitte Rücksicht.^^


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 21:16
@lawine
Sehr guter Artikel von Herrn Strate von Dir verlinkt.
Hieraus wird auch die Motivlage von Rechtsanwalt Euler sehr deutlich.
Dieser ist der Verteidiger von Ulvi K. und deshalb kann dieser auch nicht "neutral" oder "objektiv" etwas zu diesem Fall beitragen. Wenn etwas in der Presse von ihm kommt, dann dient das nur dem Interesse seines Mandanten. Das ist sein Auftrag und seine Aufgabe. Ihr könnt euch also eure Aufregung und die Diskussionen um Herrn Euler diesbezüglich sparen.

Hier ein Auszug aus dem Artikel:
Der Verteidiger in der Wiederaufnahme*
von Rechtsanwalt Gerhard Strate, Hamburg

Der Verteidiger, dem ein Wiederaufnahmemandat angetragen wird, sieht sich in der Praxis mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert: Im Umgang mit dem Mandanten braucht er ein gehöriges Maß an Menschenkenntnis, im Umgang mit sich selbst Gleichmut, im Umgang mit der Justiz Beharrungsvermögen. Hat er erst einmal den Entschluß gefaßt (den er sich so schwer wie möglich machen sollte), bedarf es zu seiner Umsetzung eines unbedingten Erfolgswillens. Ungestüm ist hierbei weniger gefragt, Urteilskraft und Freude am Detail umso mehr.

a) Zum Umgang mit dem Mandanten

Wer sich das eine oder andere Mal an einer Wiederaufnahme versucht hat, wird sehr schnell die Erfahrung machen, daß es in unseren Gefängnissen sehr viele Menschen gibt, die subjektiv die Überzeugung in sich tragen, zu Unrecht oder gar unschuldig verurteilt worden zu sein. Die Zuschriften, sobald auch nur eine positiv beantwortet worden ist, vermehren sich innerhalb kürzester Zeit wie eine geometrische Reihe. Es ist eine Frage der eigenen Arbeitskraft, wieviele dieser Mandatsanfragen eines inhaltlichen Eingehens fähig und wert sind. Der Anwalt – der junge zumal – sollte sich davor hüten, voreilig eine Prüfung des angetragenen Mandats in Aussicht zu stellen. Denn das Problem fast jeder Wiederaufnahme ist deren Finanzierung. Der rechtskräftig Verurteilte hat in der Regel sein gesamtes Hab und Gut verloren und die letzten liquiden Mittel bei den Anwälten gelassen, die seine Verurteilung und schließlich auch die Rechtskraft des Urteils nicht haben verhindern können. Das finanzielle Fiasko der meisten Mandanten führt letztlich dazu, daß die Wiederaufnahme für den Anwalt in der Regel ein pro-bono-Mandat ist.[1] Ein solches Mandat kann nur geführt werden, wenn andere Mandanten im Ergebnis hierfür mitbezahlen. Schon von daher ist das Wiederaufnahmemandat zwangsläufig immer etwas Exzeptionelles. Eine Vielzahl an Zusagen einer vorbereitenden Prüfung kann ein sorgfältig arbeitender Anwalt deshalb nie einhalten. Andererseits: die Menschen, mit denen er korrespondiert oder möglicherweise auch spricht, sehen in ihm ihren Hoffnungsträger, den einzigen, der verschlossene Pforten zu öffnen und die beschädigte Ehre zu retten vermag. Ein Brief, der zu helfen verspricht, mag gutgemeint sein, ist für den Adressaten jedoch mitunter verheerend, wenn die Hilfe tatsächlich nicht gewährt werden kann. Es ist schlimmer, eine Hoffnung erst zu wecken und dann zu enttäuschen, als sie von vornherein abzuweisen.

Jeder Anwalt, der sich an eine Wiederaufnahme heranwagt, sollte deshalb als erstes überprüfen, ob überhaupt sein finanzieller und zeitlicher Spielraum ausreichend ist, um ein solches Mandat neben den laufenden Geschäften betreiben zu können. Wenn er dies meint bejahen zu können, ist Bescheidung angesagt: Lieber ein Mandat ganz als zehn Mandate halb führen.

Wie die Auswahl treffen? Zunächst muß sich jeder Verteidiger klar sein, daß unser Rechtsstaat zwar viele Mängel hat, im Ergebnis jedoch überwiegend die Richtigen trifft, auch wenn die Urteile mitunter lückenhaft, manchmal auch schludrig begründet sind und das Strafmaß gelegentlich überzogen ist. Jede andere Einschätzung wäre fatal: eine Strafjustiz, die zur Hälfte Unschuldige in die Gefängnisse schickt, gibt es nur unter den Bedingungen des Staatsterrorismus. Die Wiederaufnahme hat ihr Feld allein in dem minimalen Prozentbereich, in welchem Dummheit, Vorurteil und Hochmut sich schicksalsträchtig vermischen. Der mag immer noch groß genug sein; dennoch sollte sich der Verteidiger bei der Lektüre der Mandatsbitten eine kräftige Portion Skepsis reservieren. Jeder entwickelt hier mit der Zeit sein eigenes Herangehen: Es gibt Zuschriften, in denen das liebevolle Aneinander handschriftlicher Zeilen über zwanzig Seiten hinweg (häufig ohne Heftrand) den sicheren Eindruck vermittelt, daß ihnen weitere vierzig Seiten folgen werden, sobald der Anwalt in seiner Antwort auch nur eine geringe Regung des Interesses offenbart. Es gibt die pompösen Offerten, in welchen die Ruhmseligkeit des Advokaten schmeichelnd angesprochen wird: man habe von ihm schon viel gehört und er sei der einzige, der es packen könne. Die Honorarfrage wird fleißig ausgespart oder mit dem Hinweis auf glänzende Einnahmen aus zweifelsohne schnell abzuschließenden Exklusivverträgen im Medienbereich überspielt. Derartige Zuschriften sollten zwar gelesen, aber nur selten zum Anlaß weiteren Eingehens genommen werden. Unschuld – und darum allein geht es – trägt sich in der Regel auch „unschuldig“ vor: sachlich, manchmal gepaart mit Bitterkeit, aber immer mit Klarheit.

Unschuld? In der Praxis des normalen Strafverfahrens hat der Strafverteidiger seinen Beruf verfehlt und seine Rolle mit der des Richters verwechselt, wenn es ihm um mehr ginge als um die Abwehr des staatlichen Strafanspruchs. Dessen Abwehr ist moralisch und professionell stets schon dann gerechtfertigt, wenn die Beweise den Schuldvorwurf nicht tragen. In der Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens verkehren sich die Rollen (auch die der Justiz – hierzu weiter unten): Ein Strafverteidiger, der nach gründlichem Studium der Akten und gewissenhafter Befragung des Mandanten nicht von dessen Unschuld überzeugt ist, jedenfalls von einem nachhaltigen „Unschuldsverdacht“ getragen wird, sollte von jeder weiteren Aktivität ablassen.

Dafür gibt es einfache und deshalb gute Gründe. Ein Wiederaufnahmegesuch verlangt stets eine Vielzahl von Recherchen. Nicht jede Fährte, die verfolgt wird, führt zum Ziel: Zeugen sind verstorben oder verweigern sich, Spuren sind verwischt oder lassen sich nicht mehr untersuchen, Akten sind vernichtet oder verschwunden, laienhaft aufgestellte Hypothesen lösen sich nach sachverständiger Beratung in nichts auf. Ein Verteidiger kann aus all diesen Sackgassen und Irrpfaden nur dann auf den Weg der Erkenntnis zurückgelangen, wenn er von der Grundüberzeugung geleitet ist, tatsächlich fündig zu werden, und von der inneren Zuversicht angetrieben wird, nach der Plage vieler vergeblicher Anläufe endlich das Beweisstück in der Hand halten zu können, das dem anzugreifenden Urteil den Garaus bereitet. Allein das einer inneren Gewißheit nahekommende Gespür dafür, daß der Verurteilte unschuldig sei, schafft für alle Mühen ein Motiv.

Dies möge nicht mißverstanden werden. Nicht die persönliche Sympathie für den Mandanten und der fahle Glaube an seine Unschuldsbeteuerungen sind die Basis erfolgreicher Ermittlungstätigkeit, sondern allein eine Unschuldsannahme, die sich aus einer intellektuellen Durchdringung des Stoffes nährt. Sie mag begleitet sein von menschlichen Erfahrungen und gelegentlich auch bekräftigt werden durch irrationale Regungen. Entscheidend ist jedoch, daß die Zweifel an der Tragfähigkeit des Urteils und die starke Vermutung eines Justizirrtums eine verstandesmäßige Grundlage haben; weiterhin muß der Mandant in der persönlichen Konfrontation mit seinem Verteidiger den fortbestehenden Verdachtsmomenten schlüssig und konstant entgegengetreten sein. Dies setzt eine Befragung durch den Verteidiger voraus, die nicht von einem Vertrauensvorschuß für den Mandanten geprägt ist, sondern eher vom Gegenteil: je mehr Mißtrauen gegen den Mandanten in der Anfangsphase des Mandats, desto größer die Erfolgschancen in der Endphase. In der Wiederaufnahme bewährt sich nur der Anwalt als guter Verteidiger, der in dem besseren Staatsanwalt sein Spiegelbild sieht.


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 21:30
@Schimpanski
Zitat von SchimpanskiSchimpanski schrieb: je mehr Mißtrauen gegen den Mandanten in der Anfangsphase des Mandats, desto größer die Erfolgschancen in der Endphase
Hm...


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 21:36
@jaska
...interessant, nicht wahr?


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 21:39
@Schimpanski
Sehr interessant. Kluger Text. Kluger Mann.


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 21:43
Um noch mal auf die Dialekte zurückzukommen im Berliner Raum unterscheidet sich das "berlinern" im Wedding nicht von dem "berlinern" in Kreuzberg, könnta globen!


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 21:50
Gerhard Strate: "In der Praxis des Wiederaufnahmeverfahrens verkehren sich die Rollen, auch die der Justiz".

...so wird vielleicht auch das Treiben und Handeln der Staatsanwaltschaft zur Zeit etwas deutlicher und verständlicher. ( Die Staatsanwaltschaft muss nun das ursprüngliche Urteil gegen Ulvi K. verteidigen, und die Verteidigung klagt dagegen an.)


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Peggy Knobloch

10.01.2014 um 22:54
@Themis

Nein, aber es gab Unterschiede zwischen dem Westen und Osten Berlins, die sich jetzt aber nahezu angeglichen haben. Da kannste Jift druff nehmen.


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Peggy Knobloch

11.01.2014 um 00:11
Zitat von gurkentonigurkentoni schrieb:Wie hört sich denn ein Bayreuther Dialekt an??
iiiech sooch amol suu: des hörst einfoch raus, aus dem ganzn annan Gschmarri :O)

A Sachse würd` soogn:

nüüüüü, ei fa pibsch - deee Dialekt is eenfoch zu brobleeematisch :O)


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Peggy Knobloch

11.01.2014 um 04:53
@Redjune

schrieb:

Aber der Täter hätte - falls dem so war - die Leiche innerhalb der zeit zwischen der Sichtung durch den Wanderer und dem Eintreffen der Polizei eine Leiche spurlos verschwinden lassen müssen
..............................................................

Der Mann, der die Leiche gesehen hat, konnte doch den Ort genau benennen. Hätte dort eine Leiche gelegen, hätten doch Leichenspürhunde angeschlagen. Wurden die von der Polizei nicht eingesetzt?

Leichenhunde sind in der Lage Flächen zu identifizieren auf denen eine Leiche gelegen hat.


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Peggy Knobloch

11.01.2014 um 06:32
@Schimpanski

Das ist mir auch bewusst. Klappern gehört zum Handwerk und Interviews spielen richtig Geld in die Kasse.
Was ich äußerst befremdlich fand und finde sind Aussagen wie: Man hätte ihm zugetragen das Kind Peggy neigte dazu fremden Männern die Hose aufmachen zu wollen u.ä.
Mag ja sein dass man ihm dies "zugetragen" hat aber so etwas ungeprüft an die Presse zu geben halte ich für eine Beleidigung und Verhöhnung des Opfers und man weist dem Opfer zumindest unterschwellig eine Mitschuld daran zu missbraucht worden zu sein.
Auch wenn sich der Leser bei dem Satz eigentlich denken kann, dass sowas Unfug ist, denn dafür bräuchte es Zeugen, fremde Männer die das bestätigen.
Sorry, ist mein persönlicher Eindruck, sieht vllt. jeder anders aber MIR geht da jedes Verständnis verloren.


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Peggy Knobloch

11.01.2014 um 06:49
@Frau.N.Zimmer
So seh ich das auch. Und wenn jeden Tag ne andere Sau durchs Dorf getrieben wird dann riecht das nach Ablenkungsmanöver und danach, dass Zweifel gestreut werden sollen.
Wenn zu diesem Zeitpunkt keine eindeutige und wiederkehrende Argumentationskette da ist, die seinen Mandanten auch in der Öffentlichkeit entlastet, dann wirkt das zumindest planlos.
Aber andererseits hätten ein paar wenige Argumente, die immer gleich bleiben, sicher nicht dieses Medienecho zur Folge.
Insofern ist das wahrscheinlich wirklich bewusstes Klappern.
Die Türkeispur oder die Stoffladenepisode sind da noch harmlos, die schaden nicht wirklich, im Zweifel beschäftigen sie halt Medien und Ermittler. Aber Alles, was gegen das Opfer oder sonst gegen eindeutig bekannte Personen geht kann ich nicht nachvollziehen.


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Peggy Knobloch

11.01.2014 um 11:55
@Frau.N.Zimmer
Man hätte ihm zugetragen das Kind Peggy neigte dazu fremden Männern die Hose aufmachen zu wollen u.ä.
... so etwas ungeprüft an die Presse zu geben halte ich für eine Beleidigung und Verhöhnung des Opfers und man weist dem Opfer zumindest unterschwellig eine Mitschuld daran zu missbraucht worden zu sein.
Ja, das ist unerhört was RA Euler da von sich gab. Peggy, das Opfer einer Straftat kann sich nicht (mehr) wehren, man darf aber nicht vergessen, dass die Mutter Peggys Nebenklägerin ist und ihr wird es mit solch Gelaber wahnsinnig schwer gemacht.
Das ist es, was die Diskussion bestimmen könnte, anstatt sich über Dialekte, über deren Erkennbarkeit usw auszutauschen.


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