"EIN FOTO DER VERMISSTEN, DAS IN DER ZELLE DES PÄDOPHILEN HING, BRACHTE DIE KRIPO AUF DIE RICHTIGE SPUR."
Quelle :
http://www.bild.de/regional/leipzig/mord/an-peggy-kinderschaender-haengte-sich-ihr-foto-in-die-zelle-32255244.bild.htmlAha , das ist nun also die RICHTIGE Spur ..... und erst das in der Zelle aufgehängte Photo brachte die Kripo darauf......
Na, dann hatte er ja "Glück", kein Kennedyphoto an der Wand zu haben ! ...
"Doch als Holger E. in die JVA Raßnitz verlegt wird, schlagen die Justizbeamten Alarm, ziehen das verdächtige Foto ein.
Im folgenden Missbrauchsprozess wurde Holger E. .... "
( selbe Quelle )
Also hatte er das Bild schon vor dem Missbrauchsprozess in der Zelle und die Kripo war schon vor seinem Prozess ( klingt, als wäre das U-Haft Zeit gewesen ) durch das aufgehängte Photo auf der "richtigen Spur" ....
Seine Bemerkung bezgl. Peggys Verbleib am Prozesstag hingegen , war - in Kombination mit dem aufgehängten Photo als "richtige Spur" nicht heiss genug , als dass man nicht trotzdem bei R.E. in Hof und Keller grub und zwar unterstrichen durch die Aussage, mn wäre sich SICHER , den Ablageort von Peggy dort zu finden ?
Für mich klingt das alles sehr konfus.
Also entweder wird hier mit sehr schlechtem Journalismus gearbeitet ( im Übrigen , kann es sich hier vom Alter her nicht um seine Mutter, sondern allenfalls um seine Grossmutter handeln, denn sonst wäre seine Mutter bei seiner Geburt 37 Jahre alt und damit sicher keine sehr junge Mutter gewesen ..... " Die Mutter des Mordverdächtigen Dorothea E. (66) zu BILD: „Im Roten Ochsen durfte er das Bild hängen lassen, niemand hat sich beschwert." Quelle wie oben ) , oder "man" denkt , "man" könne die Bevölkerung verschaukeln.
Ich bleibe dabei : Teil II im " wir verhindern die Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens " !
@Waidmann Ich bin geneigt mit Dir um die unsichtbaren Mokassins des letzten Mohinkaners zu wetten , dass es ( gegebenefalls ) in einer Ablehnung heissen wird " ausserdem habe die Ausermittlung sonstiger in Frage kommender Verdächtigen zu keinem Ergebnis geführt , das einen anderen Schluss als die Schuld von U.K. zulassen würde. "
@Scipper Ja klar würde er nach dem damals gültigen Jugenstrafrecht verurteilt werden , aber rechne doch mal hoch : der Missbrauchsfall den er bereits absitzt , dazu ( wäre dann Verhandlung 2 ) der neu zugegebene Missbrauchsfall plus ( für den Fall er gäbe einen Missbrauch und Mord n Peggy zu , Verhandlung 3 ) Höchstjugenstrafe für Mord vor 2012 , 10 Jahre ... Jetzt ist er 29 ...... Der Frischeste wäre er in diesem Fall bei seiner Entlassung definitiv nicht mehr .
Und wenn er einen Missbrauch , möglicherweise zusätzlich einen Mord an Peggy jetzt VOR Verhandlung 2 zugeben würde , käme ihm das bei Verhandlung 2 bezgl. der Strafhöhe und einer möglichen Verwahrung auch nicht gerade entgegen, denn dann wüsste man ja in Verhandlung 2 ( und bei dem Missbrauch an der Tochter seines Bruderonkels griff wohl kein Jugenstrafrecht mehr ) bereits , dass er zu allem bereit ist um seine Triebe zu befriedigen.