@senia:
Ich weiß nicht genau was Du meinst.
Wenn hier ein Verbrachen begangen wurde, dann hat der Täter das Opfer nicht weit getragen.
Wo die Zeugen die Szene beobachtet haben, steht ja eindeutig fest. D. h. man kann die Recherche auf die dort angrenzenden Häuser beschränken.
Das sind maximal 10 Häuser.
Eigentümerdaten lassen sich absolut mühelos nachvollziehen (Grundbuch)
Mieterdaten sind kein Problem
Angestellte in den dort befindlichen Läden sind kein Problem
Hausmeister sind kein Problem
Außerdem sollte man die Kinder der Eigentümer unter die Lupe nehmen --> Kein Problem
all diese Daten zum Tatzeitpunkt sind für die Polizei absolut problemlos heruaszufiltern. Diese Personen auf Verbindungen zur Universität Trier hin zu überprüfen würde ich für sehr sinnvoll halten.
aber wie gesagt, das ist sehr banal gedacht.