Der tragische Tod von Tanja Gräff
01.12.2016 um 21:44@FadingScreams
Ja moment, die Akte können sie ja nicht einfach schließen. Sie müssen entweder einen Unfall als erwiesen ansehen (das müssen die aber ausreichend begründen und darlegen) oder das Geschehen als Delikt einstufen und ein Verfahren eröffnen, sofern es einen Verdächtigen gibt, gegen den es entspr. Indizien/Beweise gibt. Sonst bleibt er als "ungelöst" auf Wiedervorlage. Das bedeutet dann, dass sie den Zeugen -wollten sie ihn schützen- in der Begründung für die Einstufung als Unfall herauslassen müssten. Oder irre ich mich da jetzt ?
@Dan59
Wie kommst Du darauf, dass eine "Hatz" stattgefunden hat ? Ich meine, woran machst Du die Vermutung fest ? Das mit dem Klettern über den Zaun ist Nebensache, sofern man davon ausgeht, dass sie NICHT allein oben war. Denn allein hatte sie keinen Grund zu übersteigen.
Ja moment, die Akte können sie ja nicht einfach schließen. Sie müssen entweder einen Unfall als erwiesen ansehen (das müssen die aber ausreichend begründen und darlegen) oder das Geschehen als Delikt einstufen und ein Verfahren eröffnen, sofern es einen Verdächtigen gibt, gegen den es entspr. Indizien/Beweise gibt. Sonst bleibt er als "ungelöst" auf Wiedervorlage. Das bedeutet dann, dass sie den Zeugen -wollten sie ihn schützen- in der Begründung für die Einstufung als Unfall herauslassen müssten. Oder irre ich mich da jetzt ?
@Dan59
Wie kommst Du darauf, dass eine "Hatz" stattgefunden hat ? Ich meine, woran machst Du die Vermutung fest ? Das mit dem Klettern über den Zaun ist Nebensache, sofern man davon ausgeht, dass sie NICHT allein oben war. Denn allein hatte sie keinen Grund zu übersteigen.