@vielefragen Nein, fuer die Ermittlung von Brandursachen bin ich nicht qualifiziert. Trotzdem, wie man es auch dreht und wendet hat es nach Beginn der Verjuengungsarbeiten einen Waldbrand gegeben, 1000 Quadratmeter, unterhalb des roten Felsens. Breit ist der Wald dort nicht, und das wuerde in etwa auf 100 mal 10 Meter Brandflaeche herauslaufen, oder vielleicht noch etwas mehr gestaucht.
April ist halt auch keine so gute Zeit fuer einen Waldbrand, im Sommer ist der Boden trockener, und Laub und Gras fangen schnell Feuer.
Klar breitet sich ein Waldbrand schneller in Windrichtung aus. Aber das muesste ein potenzieller Brandstifter erst einmal wissen, oder realisieren, und er wuerde dabei schon sowieso ziemlich unter Stress gestanden haben.
Es waere auf jeden Fall extrem dumm gewesen, die Fundstelle selbst anzuzuenden. Denn dann haette man erstens doch ziemlich wahrscheinlich gefolgert, dass es sich um eine Verdeckungstat handelt. Und darueberhinaus haette man dann etwas, wofuer man ihn verurteilen koennte. Bei einem Absturz liegt die Beweislast erst mal bei der Anklage, d.h. sie muessten ihm nachweisen, dass es kein Unfall war, und unterlassene Hilfeleistung ist nun einmal verjaehrt. Fuer eine Brandstiftung im April koennte er hinter Gitter kommen.
An der Fundstelle selbst koennte man ihn vielleicht auch sehen. Das Haus B74 hat heute Videoueberwachung. Ich weiss nicht, wie viel der Auffahrt zum Nachbarhaus mit drauf ist, aber es ist auf jeden Fall abschreckend. Und wenn er oben von der Absturzstelle einen Molotovcocktail ueber den Zaun geworfen haette, waere es doch sehr aufgefallen, denn den koennte die Polizei nachweisen.
Ich haette den Wald unterhalb des roten Felsens angezuendet, in einiger Entfernung, sodass keine klare Verbindung besteht, und dazu noch in einem Bereich, in dem ich nicht gesehen wuerde.