@Trier Alles schön und gut, doch Deine Ausführungen sind genau wie jene von
@Jairo im hochspekulativen Bereich anzusiedeln, zumindest meiner Meinung nach. Insbesondere impliziert der erste Satz Deines Beitrages das Vorliegen einer Katalogstraftat nach §100a StPO bereits
im Vorfeld des Sommerfestes, sowie das Vorliegen eines entsprechenden, richterlichen Beschlusses.
Zu Deinem 2. Satz möchte ich anmerken, dass das (öffentlich) bekannte Geschehen imho. ein angenommenes Geschehen ist. Die Grundlagen dieser Annahme lassen im Wesentlichen, und da wiederhole ich mich zum xten Mal, den Schluss zu, dass Tanja zu den anderen in die Stadt wollte.
Ich halte es für müßig, für jede Kleinigkeit eine Quelle einzufordern, doch für Deinen letzten Satz fordere ich Dich zu einer ausführlichen Erklärung auf. Sicher
kann der letzte Anruf das Schlüsselereignis für Tanjas Schicksal gewesen sein,
muss aber nicht. Genau so gut
kann eine Frage wie z.B. "Wie, die ist nicht bei Dir?" von WG an AH richtungsweisend für sein folgendes Verhalten gewesen sein, muss aber auch nicht.
Wenn man schon die Tatsache beharrlich ignoriert, dass die Gruppe in der Stadt auf Tanja gewartet haben soll und versucht haben soll, sie telefonisch zu erreichen, sollte es doch möglich sein zu begründen, wieso man das tut. Etwas mehr als z.B. "bei XY hält man sich sowieso nicht an die Fakten", solltest Du bei Deinen auf den ersten Blick anscheinend überzeugenden Ausführungen schon beibringen können.
Wenn man schon unterstellt, dass es in dem letzten Telefonat um Beziehungsstreitigkeiten T-A-R gegangen sein
könnte, darf man auch die Möglichkeit nicht vernachlässigen, dass sich das Gespräch zugunsten der Beziehung zwischen T und A entwickelte.