@stanmarshstanmarsh schrieb:Warum muss man andere Meinungen zu diesen Themen lächerliche ziehen?
Verstehe deine Anmerkung nicht?? Wo ziehe ich hier wen ins Lächerliche? Das ist denke ich deine persönliche Interpretation meines Posts, aber keineswegs zog ich hier jdn. ins Lächerliche. Nur könnte es doch bei den Bildern auch zu einer Umkehr der bisher eingeschlagenen Richtung kommen o. ist das deiner Meinung nach nicht möglich? Entschuldige bitte, wenn ich deinen Stolz verletzte.
Dieses postete ich neulich zur Absturzstelle:
Kriminalfälle / von Nutzer2015 am 14.09.2015
http://www.sueddeutsche.de/panorama/trier-tanja-graeff-keine-hinweise-auf-gewaltsamen-tod-1.2558300Doch da sind noch die Sturzexperimente der Polizei. Diese haben ergeben, dass die Studentin wohl nicht von einer Art "natürlicher Aussichtsplattform" gestürzt ist, wie zunächst angenommen. Wahrscheinlicher ist eine Absturzstelle direkt über dem Tatort - außerhalb des etwa 1,20 Meter hohen Geländers.
• An dieser Stelle, sagt Rechtsmediziner Urban, könne man nicht stehen, ohne abzurutschen. Hätte jemand die junge Frau von dort gestoßen, wäre er vermutlich mit abgestürzt.
https://www.allmystery.de/themen/km78957-2774
Das eingestellte Bild v. @stefan33 nutze ich, um o.g. Aussage gerecht zu werden. Es käme der Vermutung einiger User SEHR nahe, dass T.G. aufgrund einer Gefahrensituation am Zaun den 1,20 m hohen Zaun überwinden musste. - Wir sehen in Vergößerung in Photo Editor eine mögliche Annahme, dass sich T.G. aufgrund ihrer Kenntnisse beim Klettern nach rechts in Richtung Aussichtshöhle wagte. - Wenn die größere Wahrscheinlichkeit der Absturzstelle die Senkrechte Fallhöhe war, sehen wir 2 Büsche links + rechts. Durch diese wäre T.G. abgerutscht. - Ich kann mir eine Gefahrensituation mit T.G. Entscheidung sehr gut vorstellen. Sie kam möglicherweise das 1. Mal in ihrem Leben in eine solche Gefahrensituation, die eine panische Entscheidung über den Zaun sehr wahrscheinlich rechtfertigen könnte. Ein "freiwilliges" Szenario wie "Chillen" kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. - Einer solchen Entscheidung würde ich als Frau dann nachkommen können, wenn ein sexuelles Motiv eines Übergriffes vorlag, dem T.G. durch das Überwinden des Zaunes auswich. - Um weiter aus der für sie empfundenen Gefahrenzone wegzukommen, dürfte T.G. sich entschieden haben, den Weg nach rechts sehr langsam zu gehen, da sie im vollen Bewusstsein ihrer Kräfte wusste, dass sie sich in höchster Gefahr befand. Der Versuch, einerseits v. einem möglichen Angreifer zu entfernen + gleichzeitig sich an einen sicheren gedachten Ort zu begeben, um sich rechts an einem Gebüsch sicher festhalten zu können, um dann einen Anruf bspw. bei der Kripo zu tätigen, scheiterte. Sie rutschte ab, war dermaßen geschockt, dass sie nicht schreien konnte + dann war alles zu spät….
… Ein Stoßen kann demnach nicht in Betracht gezogen werden, da T.G. sich v. einem wahrscheinlichen Angreifer entfernte u. der Untersuchung des GM entspricht. - Somit sehr praktisch + logisch nachvollziehbar erklärt, warum der GM einen Stoß nicht nachvollziehen konnte, da es keinen gab. - Ein sexuelles Motiv der Nötigung mit Todesfolge käme mE. dem WARUM sehr nahe. WIE T.G. dorthin kam, könnte aufgrund der nicht vorhandenen Spurenlage die "freiwillige" Verbringung mit einem Auto als sehr wahrscheinlich werden lassen. Auch dies käme der Aussage v. Herrn Soulier gleich, der relativ früh v. einer Verbringung mit einem Auto sprach (s. von mir eingestellte Videos letzte Woche).
Wenn man nämlich v. der angezeigten Absturzstelle anhand der Bilder v.
@DEFacTo ausgeht, müsste T.G. ja förmlich einen riesen Bogen bis zum Baum geflogen sein?