@LivingElvis Kannst du in meiner Erklärung von heute Nachmittag nachlesen:
Der Fall Tanja Gräffgestern um 16:09
Meine Sichtweise auf den Fall, nach den Erkenntnissen von gestern, ist wie folgt:
1. Suizid schließe ich zwischenzeitlich nahezu aus, weil die Verletzungsmuster (lebendiger Sturz) auf Abwehr-/Schutzhaltungen/Bewegungen/Reflexe hinweisen. Weiter wird diese These von einem für einen Suizid suboptimalen Absturzpunkt bekräftigt.
2. Unfall: kommt in Frage, für mich allerdings nur in Begleitung einer/mehreren Person/en (da TG - und da wähle ich die Worte von Hr. Böhm - keine Veranlassung hatte sich nach dem Fest hinter dem Schutzzaun aufzuhalten. Grund dort oben zB alleine auf der Bank zu sein vielleicht schon, jedoch in der heiklen Gefahrenzone keineswegs. Sollte es zu einem unabsichtlichen Absturz gekommen sein, gibt es aus meiner Sicht also in jedem Fall Mitwisser. Was ja eben auch diverse Posts in Foren oder sonstige Hinweise/Gerüchte von im Baum hängenden TG erklären würde.
Eine für mich plausible Erklärung wie es zu einem solchen Unfall in Verbindung mit den bekannten Verletzungsmustern gekommen sein kann, ist die folgende:
TG ist mit Begleiter auf dem Chillplateau, als sie den Druck verspürt Wasser lassen zu müssen. Den Weg zurück in den Wald erachtet sie aus welchen Gründen auch immer als dafür ungeeignet. Sie wählt durch das eingeschränkte Gefahrenbewusstsein einen Gang nach Osten, vielleicht wollte sie über den Zaun gelangen um sich auf der anderen Seite eine geeignete Stelle zum Wasserlassen zu finden. Soweit kam es nicht. Auf dem Weg zum Zaun rutsch sie im Morgentau aus, in dem Moment wäre ihre rechte Körperhälfte dem Tal zugewendet, also die linksseitigen Verletzungen erklärbar.
3. Tötungsdelikt:
halte ich weiterhin für möglich:
3.1 allerdings nicht in lebendigem Zustand von TG: weil eine solche Szene nicht ohne Gegenwehr erfolgt wäre (sie war ja belegbar nicht gefesselt, ein Schubsen von hinten passt weder zum Absturzort noch zu den Verletzungsmustern) und der Täter sich damit an der vermeintlichen Absturzstelle einem hohen Risiko ausgesetzt hätte selbst zu stürzen. Wäre der Absturzort nach den Sturzanalysen dem Chillplateau zuzuschreiben gewesen, würde ich diese Variante nicht ausschließen. So aber schon.
3.2 Bleibt also noch nach meinem Ermessen der Sturz/Abwurf einer bereits toten oder zumindest bewusstlosen TG. Diese Variante erhält aus meiner Sicht eine gleichhohe Wahrscheinlichkeit, wie der Unfall aus Punkt 1.
Denn, alle aufgetretenen Verletzungsmuster hätten auch bei einem unlebendigen Körper auftreten können. Bis zur gestrigen PK war das für mich aufgrund der fehlenden Schädelverletzung nahezu ausgeschlossen. Nur das kräftigste Argument für eine solche Möglichkeit (Keine Kopfverletzung trotz Bewusslosigkeit/Tod) lieferte Urban gestern mit der Eiche nach bereits 24m selbst: ein Ast von dieser Eiche hatte zu direkten Bruch mehrerer Halswirbel geführt, also ist doch evident, dass der Schädel nichts abbekommen hat, weil die vollständige Lageenergie des fallenden Körpers bereits nach 24 Metern an genau zwei zentralen Punkten abgefangen wurde. An dem zerschmetterten nicht auffindbaren Rückenwirbel und den Halswirbeln. Nur so könnte der Schädel unverletzt bleiben. Dass beim langsamen Runterfallen auf den finalen Fundort während der Verwesung der Schädel heil blieb, ist dann ebenfalls plausibel.
Diese Variante des Abwurfs einer unlebendigen TG wäre mit den Füßen voran erstens beim avisierten Absturzpunkt fast vom Zaun aus möglich und zweitens könnte mE ebenfalls zu den vorhandenen Verletzungsmustern führen.
Damit wären alle Spekulationen zum eigentlichen Tathergang und Motiv wieder offen.
Da meine Ausführungen jetzt doch etwas länger geworden sind, hier noch mal in der Zusammenfassung meine möglichen Fallvarianten:
Entweder Unfall ohne Fremdbeteiligung aber mit Zeuge/ Mitwisser oder
Tötungsdelikt mit Abwurf einer unlebendigen TG.