@Stahlmann Einen Unfall halte ich mittlerweile auch für am Wahrscheinlichsten.
Mir stellt sich die Frage, ob dem Geschehen doch noch eine Tätlichkeit (wildes Streiten, Bedrängen, Verfolgen etc.) vorausgegangen ist.
Und hier wäre dann zu bewerten, ob und in wieweit das überhaupt dann "Tötungsabsicht" gelten kann.
Ich denke, es gibt einfach bis jetzt keinerlei Beweise, die das juristisch ansatzweise untermauern könnten.
Selbst geschriebene SMS, in denen gestritten oder gar gedroht wurde, haben wohl vor Gericht keinen großen Bestand. Sofern man so etwas überhaupt finden wird.