SherlockHumbug schrieb:Nach der ersten Vernehmung (2011) stellte sich heraus, daß P. kein Alibi hatte und falsche Angaben gemacht hat. Auf diesen Umständen läßt sich ein Anfangsverdacht begründen, der Grundlage z.B. für einen Durchsuchungsbeschluß ist.
Das weiß ich nicht. Wir kennen die genauen Zeugenaussagen nicht.
Man muss bedenken, zwischen dem Fest und der Vernehmung ist ein Zeitraum von 4 Jahren gewesen. Da sind widersprüchliche Angaben fast schon die Regel. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein fehlendes Alibi ein Grund für einen begründeten Anfangsverdacht ist. Seine Freundin hatte ihn auf diesem Fest irgendwann verlassen. Kann man nach 4 Jahren da noch eine Zeit halbwegs abschätzen?
Deine Einschätzung bzgl. des Kaes-Artikels teile ich. Er hilft uns nicht weiter und ist letztendlich Käse. Eine Beurteilung der Zeugen, welches Gewicht sie haben, kann man nicht daraus ableiten. Der Artikel dient hauptsächlich der Stimmungsmache und bringt so gut wie keine Neuigkeiten. Fast alles war vorher bekannt.
Kaes mag in einem anderen Fall sich verdient gemacht. Aber da ging es nur darum, dass die Behörden in der Sache wieder Ermittlungen aufnehmen mussten. Mit kriminologischem Geschick hatte das aber wenig zu tun.
Er hat eine Person, für den näheren Personenkreis identifizierbar gemacht und das hat mit vernünftiger Recherche nichts zu tun. Zu so etwas sollte sich ein vernünftiger Journalist nicht hergeben.
Zu diesem Zeitpunkt war gerade auch die Leiche von Tanja gefunden worden. Die Ermittler haben nun weitere Anhaltspunkte, welche den Fall weiter bringen werden. In welche Richtung, man wird sehen. Aber so ein Artikel, zu einem Zeitpunkt, wo sämtliche Aussagen, Sichtungen etc. Anhand des Auffindeortes und den dortigen weiteren Umständen neu zu bewerten sind, ist vollkommen verkehrt und auch überflüssig. Vorher war durch das allein durch das Nichtauffinden der Leiche ein Kapitaldelikt wahrscheinlich. Durch das Auffinden gelten nun diese Standardregel nicht mehr. Vielleicht kann man durch die Dummy-Versuche etwas von den Möglichkeiten (Unfall mit oder ohne Fremdeinwirkung, Suizid, Mord, Totschlag) ausschließen, vielleicht helfen da auch die weiteren Gutachten. Wenn man hier keine Fremdeinwirkung nachweisen kann, es nicht zu neuen Aussagen kommt, wird der Fall zu den Akten gelegt. Und das wäre dann auch richtig.
Die Platzierung des Artikels zu einem solchen Zeitpunkt ist eher billiger Journalismus und sollte eher nur der Neugier der Menschen befriedigen.
Kein Wunder, dass die Kaes-Artikel auf die Ablehnung des Anwalts der Familie stießen.