Wenn sie von 04.09 bis 04.13 Uhr - diese Zeit steht ja wohl fest - in der Nähe des Nebeneingangs letztmalig telefonierte und der Zurlaubener Zeuge den Schrei schon um 04.20 Uhr gehört haben will, blieben ja nur ca sieben Minuten, in denen sich was auch immer ihr zugestoßen ist, zugetragen hat. Will man die Schreie lieber auf 04.30 Uhr verorten (manche Quellen sprechen von 04.30 Uhr, die von
@Katzenmutti verlinkte Quelle spricht von 04.20 Uhr) so sind es 17 Minuten.
Wie viele Gehminuten sind es denn vom Ort des Nebeneingangs bis zum (evtl) Absturzort?
Bei der ersten Variante (Schrei um 04.20 Uhr) müsste TG ja eigentlich schnurstracks zum Absturzort marschiert und dort auch mehr oder weniger sofort abgestürzt/runtergeschubst worden sein. Da ist die Zeitspanne doch so kurz, dass für einen Streit oder ein wie auch immer geartetes anderes Dazwischen kaum Zeit bleibt...
Bei der zweiten Variante (Schrei um 04.30 Uhr) stünde immerhin ein Zeitfenster von einer guten Viertelstunde zur Verfügung. Je nachdem, wie lange man fußläufig von A nach B braucht, wäre da schon mehr an Handlung möglich.
Wenn der Zeuge nicht nur einen oder zwei Schreie (davon ging ich bis eben aus) gehört hat, sondern da eine Frau über 15 oder 20 Minuten immer wieder/fortlaufend geschrien hat, dann begreife ich nicht, dass er nicht direkt die Polizei informierte. Vor allem, wenn die Dame "Lass mich in Ruhe" oder Ähnliches schreit. Man müsste doch auf die Idee kommen, dass da vielleicht gerade jemand vergewaltigt und/oder getötet wird...