@brennanbrennan schrieb: Da weder P. und schon gar nicht seine Freundin zum Zeitpunkt des Verschwindens von TG im Fokus der Ermittlungen standen, müssten doch von allen Personen(nicht nur den Festbesuchern), die auf dem FH-Fest waren und ein Handy hatten, die Daten vorhanden sein und gesagt werden können, wo sich diese in etwa aufgehalten haben. Oder?
Ein Zeuge ist schon im Fokus der Ermittlungen (fast jeder Verdächtige ist anfangs Zeuge, deshalb schaut sich die Kripo Zeugen bei KD genau so gründlich an
;) )und wenn ihm direkter Umgang mit dem Opfer des angenommenen Kapitaldelikts nachgesagt wird, dürfte kein Richter einen Einwand haben, den Zugriff auf dessen Mobilfunkdaten zu genehmigen.
Wenn aber zur Identifikation eines Unbekannten tausendfach solche und andere Daten de-anonymisiert werden, könnte bzw. sollte das durchaus ein Problem sein. Zumindest nach dem Gesetz. Wie es praktisch ist, ist was anderes.
Rein technisch dürfte es auch aufwendiger sein, als es scheint, da gerade junge Autofahrer oft nicht Halter sind und die länderübergreifende Aspekt (F-Be-Lux)kommt noch dazu.
Der erwähnte Unterschied zwischen registrierter Person und tatsächlichem Benutzer ebenfalls noch.
Um den aufzulösen ist man wieder auf Zeugen angewiesen. Und dass Mami der Polizei sagt, ja, Sohnemann war in meinem Wagen auf dem Fest, wenns um Mordverdacht geht, wag ich für > 50% der Fälle zu bezweifeln. Eine liebe Mami verneint das
;)