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Mord an Stefanie P. aus Wien

258 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Rucksack, Zerstückelt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Stefanie P. aus Wien

01.08.2012 um 20:05
Da ich selber aus Wien komme u. aktuell wieder dort wohne, habe ich den Fall auch mitbekommen.
So wie das ganze Szenario im ersten Post beschrieben wurde, glaube ich es auch....
Aber ob man solch eine Person Lebenslang ins Gefängnis stecken sollte, bleibt für mich fraglich, weil ich doch der Meinung bin, das Philip K. psychisch krank ist. Alleine schon die Tatsache das er sie zerstückelt u. ihr sogar die Nase abgeschnitten hat spricht finde ich dafür.
Das Urteil ist ja schon rechtskräftig und wie schon erwähnt, Berufung abgelehnt.
Da kann man sowieso nichts mehr dran ändern


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Mord an Stefanie P. aus Wien

01.08.2012 um 20:20
Philipp Korotin hat einen folgenschweren Fehler begangen, ich denke mal nicht, daß er das gewollt hat. Leider passieren schlimme Verbrechen, weil Täter betrunken und/oder berauscht waren.

Was die NEWS Journalistin Martina Prewein anbetrifft, so möchte ich nur soviel sagen, daß diese den Zeugen Oliver Daniel übelst verleumdet hat. In ihren NEWS Berichten hatte sie ihm schwerste Straftaten und jahrelange Gefängnisaufenthalte angedichtet. Alles gelogen! In einem Medienstrafverfahren vor dem Landesgericht Wien wurde NEWS zur Zahlung von 4.000 € Schmerzensgeld verurteilt.

Martina Prewein hatte den Oliver Daniel 12 x wegen angeblicher Bedrohungen und Stalkings angezeigt, alle Strafanzeigen wurden wegen Substanzlosigkeit eingestellt. Nachzulesen ist alles auf der Facebookseite des Oliver Daniel:

https://www.facebook.com/pages/Investigativer-Journalismus-Oliver-Daniel-Dikas/235586229843587


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Mord an Stefanie P. aus Wien

01.08.2012 um 20:26
@waldi

Dafür dass du Oliver D. nur von früher kennst, weil du vor Jahren mal mit ihn zusammen gearbeitet hast, bist du aber ganz schön auf dem Laufenden. ;)


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Mord an Stefanie P. aus Wien

01.08.2012 um 20:53
@DieGraefin:

Wir haben wieder Kontakt, ich habe den Oliver vor 3 Wochen in Wien getroffen :)

Außerdem steht ja alles auf seiner Facebookseite, also kann sich da doch jeder informieren.


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Mord an Stefanie P. aus Wien

01.08.2012 um 20:56
Informieren schon, aber Werbung für jemanden machen, der mir nach eigenen Angaben immer etwas suspekt war, komischer Sinneswandel.


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Mord an Stefanie P. aus Wien

01.08.2012 um 21:00
Naja, wir haben uns lange Zeit unterhalten, ich war 4 Tage beim Oliver in Wien und er hatte mir über dies und das berichtet. Wir waren ja nicht im schlechten auseinandergegangen, der Olii verließ damals Hamburg, weil er in seiner Heimatstadt Frankfurt ein Etablissement übernommen hat.


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Mord an Stefanie P. aus Wien

04.08.2012 um 08:54
Wegen den vielen Spekulationen


IM NAMEN DER REPUBLIK

Durch die am 29. April 2011 auf dem Fernsehsender „Puls 4“ und zumindest seit Ende Mai 2011 auf der Website www.puls4.com erfolgten Veröffentlichungen einer Videodokumentation mit dem Titel „Österreichs schockierendste Verbrechen – Der Fall Stefanie P.“ wurde jeweils in einem Medium in Bezug auf Oliver DIKAS der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 111 Absatz 1, Absatz 2 StGB hergestellt, indem der Eindruck erweckt wurde, er könnte Mittäter des Philipp K. angelasteten Mordes an Stefanie P. sein. Für die dadurch erlittene Kränkung wurde die „Puls 4 TV GmbH & Co KG“ nach § 6 Absatz 1 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an Oliver DIKAS verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien, Gerichtsabteilung 31
Wien, 24. Jänner 2012 Mag. Dr. Stefan Apostol, Richter


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Mord an Stefanie P. aus Wien

11.08.2012 um 20:08
@WaldiDammer
Habe gerade mal auf den Link geklickt (http://www.buchgesichter.de/events/10974-biografie_ueber_martina_prewein (Archiv-Version vom 29.08.2012)). Da steht: "1 Teilnehmer, 0 Interessierte".

Irgendwie passt das zu Deinem Büchlein und der Werbung dafür, oder? ;)


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Mord an Stefanie P. aus Wien

13.08.2012 um 22:54
@Kc
Kann man den User nicht einfach sperren? :D Er hat sich ja für nix anderes angemeldet, ist ja ein reiner Werbeaccount...


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Mord an Stefanie P. aus Wien

13.08.2012 um 22:56
@Mantrailer

Ist wohl in Arbeit :D


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Mord an Stefanie P. aus Wien

13.08.2012 um 22:56
@Kc
Okidoki :D


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Mord an Stefanie P. aus Wien

29.09.2012 um 07:08
http://www.krone.at/Oesterreich/Frueherer_Kronzeuge_im_Mordfall_Stefanie_P._verhaftet-Reporterin_bedroht-Story-335796
Im Juni erhob die Staatsanwaltschaftschaft Wien Anklage wegen gefährlicher Drohung, nachdem Oliver D. im Internet die Privatadresse der Reporterin veröffentlicht, 10.000 Euro für Offenbarungen aus ihrem Privatleben geboten und sie mit Morddrohungen bedacht hatte.
:D

Der "Olli" sollte es zugeben.


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Mord an Stefanie P. aus Wien

29.09.2012 um 07:29
http://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/art58,618507
Philipp K. Der vor Gericht sagen wird, dass er „Steffi nicht umbrachte“;
dass er das kurz nach seiner Verhaftung getätigtes Teil-Geständnis (damals hatte er zu Protokoll gegeben, das Mädchen „unabsichtlich im Zuge eines Sex-Spiels mit Messer“ getötet zu haben) nur deshalb machte, weil ihm Oliver D. dies so befohlen und bei „Zuwiderhandlung“ den Tod der Mutter angedroht hätte.


Privatdetektiv und Oliver D. im Zeugenstand


Eine Fehde vor Gericht lieferten sich ein Münchner Privatdetektiv und Oliver D., einen Bekannten des Angeklagten. Der Privatdetektiv, den Verteidiger Ernst Schillhammer stellig gemacht hatte, erklärte im Zeugenstand, er habe im Auftrag der Großmutter des Angeklagten dessen „Lebenslauf“ und „Persönlichkeitsprofil“ recherchiert. „Alles, was er auf Facebook postet, ist gelogen. Er ist kein Akademiker, hat nicht einmal Abitur“, so der Detektiv aus München. „Glauben, Sie, dass er der Einzige ist, der auf Facebook nicht die Wahrheit sagt?“, warf Richterin Sonja Weis ein. Er habe auch mit den Eltern gesprochen, setzte der Zeuge fort. Diese würden sich vor Oliver D. fürchten und hätten ihm eingeschärft, ihrem Sohn keinesfalls ihre aktuelle Anschrift und Telefonnummer weiterzugeben, da dieser „ins Drogen- und Verbrechermilieu“ abgeglitten sei.

Oliver D. ließ sich im Zeugenstand sogleich über den zuvor befragten Detektiv aus („Der Lackaffe!“) und versicherte, dieser „lüge“ und habe niemals mit seinen Eltern geredet.

Oliver D. versicherte neuerlich, mit dem inkriminierten Verbrechen nichts zu tun zu haben.

Die Angaben der Mutter des Angeklagten, die am vergangenen Donnerstag Gegenteiliges
behauptet und betont hatte, Oliver D. habe seine Beteiligung einem Mann mit einem kroatisch klingenden Namen auch gestanden, tat dieser als „Larifari“ ab:

„Ich hab’ diesbezüglich niemandem was gesagt. Ich bin doch nicht blöd.“

“ Im Übrigen wundere er sich, „was das Ganze für das Verfahren überhaupt soll“, bemerkte Oliver D. mit einem Seitenblick auf Philipp K. „Dem kann doch der liebe Gott nicht mehr helfen. Der Mann ist erledigt“, sagte er abschließend über den Angeklagten.



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Mord an Stefanie P. aus Wien

29.09.2012 um 07:44
„Dem kann doch der liebe Gott nicht mehr helfen." ... :D


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Mord an Stefanie P. aus Wien

15.01.2014 um 19:30
17. Jänner 2012 14:47

Beschwerde abgewiesen

Studentin zerstückelt: Mord-Urteil bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat den Schuldspruch gegen Philipp K bestätigt.

Im Fall der von ihrem Ex-Freund in Wien-Hietzing gewaltsam zu Tode gebrachten und zerstückelten Studentin Stefanie P. hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Mordes bestätigt. Wie OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Dienstag aerklärte, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde des 23-jährigen Philipp K. in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen.

Ob es bei der vom Erstgericht verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe sowie der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt, hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu befinden. "Die Akten sind bereits dem OLG zur Entscheidung übermittelt worden", sagte Kirchbacher.

Philipp K. war am 11. Mai 2011 nach einer aufsehenerregenden Hauptverhandlung schuldig erkannt worden, in der Nacht auf den 2. Juli 2010 seine damals 21 Jahre alte Ex-Freundin in seiner Wohnung erstochen und anschließend zerteilt zu haben. Die einzelnen Leichenteile warf er dann in Müllcontainer in seiner Wohnhaus-Anlage. Die Höchststrafe hatte das Erstgericht mit der "besonders grausamen, rücksichtlosen und für das Opfer qualvollen Vorgangsweise" begründet. Stefanie P. sei nach einem "minutenlangen Todeskampf" gestorben.

Bluttat bis zuletzt bestritten

Der Angeklagte Philipp K. hatte bis zuletzt die Bluttat bestritten. Er behauptete, mit Stefanie P. einen harmonischen Abend verbracht zu haben, ehe er gegen 23.00 Uhr infolge erheblichen Alkoholkonsums eingeschlafen sei. Als er im Morgengrauen erwachte, habe er die von fremder Hand getötete Stefanie P. neben sich vorgefunden: "Das Erste, was ich gesehen habe, war, dass die ganze Wohnung voller Blut war. Ich bin dann auf und hab' mich umgesehen. Und da lag die Steffi da. Und sie war tot. Ich werde diesen Anblick nie vergessen. Sie ist irrsinnig entstellt gewesen."

Die Studentin war den gerichtsmedizinischen Feststellungen zufolge an einer tiefen Stich-bzw. Schnittwunde in den Hals gestorben, nachdem der Täter der zu diesem Zeitpunkt Gefesselten zuvor nicht unmittelbar lebensbedrohliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich zugefügt hatte. Der Tod dürfte zwei bis drei Minuten nach Eröffnung der Halsschlagader erfolgt sein. Möglicherweise war Stefanie P. noch am Leben, als ihr zweimal tief in die Nase geschnitten wurde. Demgegenüber war sie laut Gerichtsmediziner "eher in der agonalen Phase, wo das Leben ausgehaucht wird", als ihr ein Ohr abgeschnitten wurde.

Jedenfalls postmortal wurde dem Opfer eine Tätowierung mit dem Schriftzug "Philipp" aus dem Bauch geschnitten. Dasselbe traf auf Verunstaltungen der primären Geschlechtsmerkmale zu.

Aus Angst, fälschlicherweise als Mordverdächtiger festgenommen zu werden, habe er die sterblichen Überreste seiner Ex-Freundin "entsorgt", die einen Unbekannten in die Wohnung gelassen habe müssen, während er schlief, lautete die Verantwortung des 23-Jährigen vor den Geschworenen. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er angegeben,

die 21-Jährige im Zuge einer gestellten Vergewaltigung versehentlich mit einem Messer erstochen zu haben.

Diese Version änderte Philipp K., nachdem ein Gutachten vorgelegt wurde, demzufolge der Torso der Getöteten 200 Messerstiche aufwies.


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Mord an Stefanie P. aus Wien

15.01.2014 um 19:34
Studentin zerstückelt: Angeklagter war "total glücklich"

04.05.2011 | 16:46 | (DiePresse.com)

Der Ex-Freund schwärmt von seiner Beziehung zum Opfer. Nicht er habe die Studentin erstochen, sondern ein Unbekannter, den sie in seine Wohnung gelassen hat.

Wenige Stunden, bevor Stefanie P. starb, habe er mit seiner Ex-Freundin die Möglichkeit besprochen, die Beziehung wieder aufzunehmen. Das sagte Philipp K. am zweiten Tag im Prozess um die am 2. Juli 2010 erstochene und zerstückelte Studentin. "Wir haben überlegt, vielleicht starten wir wieder eine gemeinsame Zukunft. Wir waren einfach happy und haben uns super verstanden. Ich war total glücklich", gab der 23-Jährige, der die junge Frau umgebracht haben soll, am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu Protokoll.

Er denke seit neun Monaten jeden Abend darüber nach, wie Steffi ums Leben gekommen sein könnte, erklärte der Angeklagte. Seine Schlussfolgerung: Sie müsse, während er infolge erheblichen Alkoholgenusses auf der Couch eingeschlafen sei, jemanden in die Wohnung gelassen haben. "Ich kann es mir nur so erklären, dass Steffi den einen oder anderen reingelassen hat. Wenn die Steffi nur ein bissl was getrunken hat, ist sie leider so, dass sie sehr schnell jemandem vertraut", sagte Philipp K.

Angeklagter verdächtigt Freund

Die 21-Jährige habe, als sie kurz aus der Wohnung und Bier holen ging, jemanden getroffen und "raufgeholt, weil ich weggetrickert bin", konkretisierte der Angeklagte seine Vermutung. "Vielleicht wollte dieser Mann mit ihr schlafen und ist ausgezuckt, weil sie nicht wollte." Philipp K. zeigte sich in diesem Zusammenhang überzeugt, dass auch sein älterer Freund Oliver D., den er zu sich eingeladen gehabt hatte, zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung und "dabei" war.

Nachdem Stefanie P. von fremder Hand zu Tod gebracht und zerteilt worden war, hätten der bzw. die Unbekannten beschlossen, ihm dieses Verbrechen in die Schuhe zu schieben, mutmaßte der Angeklagte weiter. Nur deshalb habe man ihn im Schlaf nicht umgebracht.

Beim Aufwachen im Morgengrauen habe er dann Steffis sterbliche Überreste vorgefunden: "Ihr Kopf lag näher zum Bett, ihre Beine lagen in der Richtung der Couch und ihre Arme lagen daneben." Er wisse nicht mehr, "in welcher Reihenfolge ich zusammengeräumt habe. Die Situation war so irreal, dass ich kein Zeitgefühl gehabt habe", sagte Philipp K.

Er habe aus Furcht, fälschlicherweise für den Mörder gehalten zu werden, die sterblichen Überreste beseitigt, den Boden aufgewaschen, die Möbel zurechtgerückt und die blutigen Messer in den Geschirrspüler gegeben und so die Spuren des angeblich von fremder Hand begangenen Verbrechens verwischen wollen. Beim "Billa" ums Eck kaufte Philipp K. sogar Klebeband nach, weil die Rolle, die er hatte, praktisch aufgebracht war, da mit dieser Stefanie P. offenbar gefesselt worden sei: "Ich wollte einfach wieder einen Normalzustand zu Hause erreichen. Dazu gehört auch, dass ich die Dinge kaufe, die nicht mehr zu Hause sind."

Mutter des Opfers spricht von schädlichem Einfluss

Als Stefanies Mutter in den Zeugenstand trat, wurde es spannend. Die 50-jährige Frau hatte im Vorfeld erklärt, dem 23-Jährigen, der laut Anklage ihre Tochter ermordet und zerstückelt haben soll, in die Augen sehen zu wollen. Daher bestand sie darauf, ihre Aussage in seiner Anwesenheit zu machen.

Wie die Zeugin darlegte, hatte Stefanie P. Philipp K. als "Liebe ihres Lebens" bezeichnet. Sie sei diesem hörig gewesen, habe regelmäßig Alkohol zu trinken begonnen. Der Freund habe insofern einen schädlichen Einfluss gehabt.

Darauf meldete sich der Angeklagte zu Wort, der die Wiederbegegnung mit Steffis Mutter nach außen hin souverän meisterte: "Ich verstehe Ihre Vorwürfe, Frau P. Aber bitte glauben Sie nicht,

ich hab' die Steffi dazu gebracht, zu trinken und Medikamente zu nehmen. Sie war leider halt in mancher Hinsicht auch ein labiles Mädchen. Ich habe versucht, auch ein Fangnetz zu sein."

Ex-Freundin: "Er war oft aggressiv"

Als Zeugin befragt wurde auch die Studentin, die von Herbst 2009 bis Frühsommer 2010 die Freundin des Angeklagten war. Sie hatte keine Ahnung, dass jener nebenbei auch bei Stefanie P. schlief: "Irgendwie kann er das, anderen Menschen etwas vorspielen." Sie habe mit ihm Schluss gemacht, weil sie seine "Alkoholexzesse" nicht mehr aushielt: "Er war dann oft aggressiv, hat geschimpft." Beim Sex sei er allerdings nie gewalttätig geworden und habe auch keine Vorlieben in Richtung SM an den Tag gelegt, so die 20-Jährige.


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Mord an Stefanie P. aus Wien

15.01.2014 um 19:40
Lebenslange Haft im Fall Stefanie P.

Der 23-Jährige, der wegen eines brutalen Mordes an seiner Freundin angeklagt war, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach dem Schuldspruch wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der 23-Jährige, der in der Nacht auf den 2. Juli 2010 seine Ex-Freundin Stefanie P. in seiner Wohnung in Wien-Hietzing erstochen und zerstückelt haben soll, ist in der Nacht auf Mittwoch im Straflandesgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Schuldspruch wegen Mordes und Störung der Totenruhe fiel einstimmig aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Ernst Schillhammer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

In der Urteilsbegründung verwies Richterin Sonja Weis auf die "besonders grausame, rücksichtlose und für das Opfer qualvolle Vorgangsweise". Stefanie P. sei nach einem "minutenlangen Todeskampf" gestorben. Dem Gericht sei "in den letzten Jahren und Jahrzehnten kaum ein vergleichbares abscheuliches Verbrechen untergekommen".

Perfides Verhalten

Das Nachtatverhalten - er hatte gemäß dem nicht rechtskräftigen Urteil die Leiche zerteilt und in mehrere Müllcontainer in seiner Wohnhausanlage geworfen - bezeichnete Weis als "nahezu perfide". All dies habe es "erforderlich gemacht, der Höchststrafe vorzugehen".

Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher begründete die Richterin mit der dem Angeklagten bescheinigten Persönlichkeitsstörung, die "mit kausal für das fürchterliche Verbrechen" gewesen sei.

Der Täter bewahrte bei der Urteilsverkündung Ruhe und blieb nach außen hin emotional unbewegt. Auf die Frage, ob er das Urteil verstanden habe, antwortete er mit einem knappen "Ja".

Die zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alte Studentin war den gerichtsmedizinischen Feststellungen zufolge an einer tiefen Stich-bzw. Schnittwunde in den Hals gestorben, nachdem der Täter der zu diesem Zeitpunkt Gefesselten zunächst nicht unmittelbar lebensbedrohliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich zugefügt hatte. Der Tod dürfte zwei bis drei Minuten nach Eröffnung der Halsschlagader erfolgt sein. Möglicherweise war Stefanie P. noch am Leben, als ihr zweimal tief in die Nase geschnitten wurde. Demgegenüber war sie laut Gerichtsmediziner "eher in der agonalen Phase, wo das Leben ausgehaucht wird", als ihr ein Ohr abgeschnitten wurde. Jedenfalls postmortal wurde dem Opfer eine Tätowierung mit dem Schriftzug "Philipp" aus dem Bauch geschnitten. Dasselbe traf auf Verunstaltungen der primären Geschlechtsmerkmale zu.

Der Angeklagte hatte vor Gericht versichert, mit dem inkriminierten Verbrechen nichts zu tun zu haben. Er habe mit Stefanie P. den Abend verbracht und sei gegen 23.00 Uhr infolge erheblichen Alkoholkonsums eingeschlafen. Als er im Morgengrauen erwachte, habe er die von fremder Hand getötete Stefanie P. neben sich vorgefunden: "Das Erste, was ich gesehen habe, war, dass die ganze Wohnung voller Blut war. Ich bin dann auf und hab' mich umgesehen. Und da lag die Steffi da. Und sie war tot. Ich werde diesen Anblick nie vergessen. Sie ist irrsinnig entstellt gewesen."

Er sei "ein paar Schritte zu ihr gegangen", schilderte der Angeklagte weiter: "Das war in der Situation irreal." Er habe sich "wie in einem schlechten Traum" gefühlt, zumal man dem Leichnam den Kopf, und beide Arme abgetrennt hatte. Der Torso wies 200 Schnitt-und Stichverletzungen auf.

Aus Angst, fälschlicherweise als Mordverdächtiger festgenommen zu werden, habe er die sterblichen Überreste seiner Ex-Freundin "entsorgt", die jemanden in die Wohnung gelassen habe müssen, während er schlief, so die Verantwortung des 23-Jährigen vor den Geschworenen. Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte er angegeben gehabt, die 21-Jährige im Zuge einer gestellten Vergewaltigung versehentlich mit einem Messer erstochen zu haben. Diese Version änderte er erst nach rund fünf Monaten U-Haft.


"Denken Sie an Stefanie P., wie sie nackt und gefesselt am Bett liegt und dem Mörder hilflos ausgeliefert ist, Stiche ins Gesicht und in den Oberkörper bekommt und nach einem Stich in den Hals langsam verblutet",


hatte Staatsanwalt Hannes Wandl in seinem Schlussplädoyer den Geschworenen mit in die Beratung über die Schuldfrage gegeben. "Der ganze Akt ist voll mit Zweifeln und Widersprüchen", hielt dem Verteidiger Ernst Schillhammer entgegen. Es sei "völlig falsch, dass es nur Philipp K. gewesen sein kann. Außer dass er dort gewesen ist, gibt es keinen Beweis", meinte der Anwalt in seinem Schlussvortrag.

Die Polizei habe in diesem Fall engagiert, aber einseitig ermittelt: "Die Ermittlungen sind in eine Richtung gegangen." Man habe sich "auf die erste Hypothese, die einem einfällt, fixiert". Für die Beamten sei von Beginn an kein anderer als sein Mandant als Täter infrage gekommen, bemängelte Schillhammer.


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Mord an Stefanie P. aus Wien

15.01.2014 um 19:44
Mordfall Stefanie P.: "Er hat eine sexbesessene, aggressive Seite"

Im Prozess zum brutalen Mord in Hietzing wiegen die Vorwürfe gegen den jungen Angeklagten schwer. Der Staatsanwalt ersuchte die Geschworenen, sich vom Äußeren des Angeklagten,

der optisch an einen Mustergymnasiasten vor der Tanzstunde erinnerte, nicht täuschen zu lassen.

“Er hat eine hochgradig auffallende Persönlichkeitsstörung. Er ist nicht in der Lage, sich in die Gesellschaft einzuordnen. Er ist selbstverliebt und hat einen Zug zu gewalttätigem Auftreten. Er hat eine egoistische, sexbesessene, aggressive Seite, die Sie hier nicht zu sehen bekommen werden. Stefanie P. hat sie zu spüren bekommen.”

Die 21-Jährige dürfte dem erfolglosen Jus-Studenten – er legte keine einzige Prüfung ab und wollte daher im Wintersemester 2010 auf Medizin umsatteln – verfallen gewesen sein. Die beiden hatten einander 2004 kennengelernt, von 2007 bis Jänner 2009 war sie seine Freundin. Danach, als er mit einer anderen jungen Frau liiert war, fungierte Stefanie P. als seine “Geliebte auf Abruf”, wie Staatsanwalt Hannes Wandl in seinem Plädoyer ausführte:

“Sie hatte zu kommen, wann es ihm beliebt, und zu gehen, wann er wollte.”

Der Ankläger schilderte die 21-Jährige als “psychisch labil”,

Philipp K. habe es verstanden, “das für sich auszunutzen”, und die junge Frau in ein “psychisches Abhängigkeitsverhältnis” gebracht.

Sex-Video als Beweismaterial gegen Philipp K.

Als sich der junge Mann im Juni 2010 von seiner aktuellen Freundin trennte – diese machte laut Staatsanwalt nicht zuletzt deshalb Schluss, weil ihr Philipp K. zu gewalttätig war -, kam es wieder verstärkt zu Treffen mit Stefanie P., wobei die sexuelle Komponente im Vordergrund stand. Auch dabei soll der mittlerweile 23-Jährige wieder Gewalt ausgeübt haben. Wie der Staatsanwalt ankündigte, wird im weiteren Prozessverlauf ein Sex-Video abgespielt werden, das die

sichtlich alkoholisierte Stefanie P. bei geschlechtlichen Handlungen mit Philipp K. und einem seiner Freunde zeigt, wobei zu sehen sein soll, dass

die Frau damit nicht bzw. nur bedingt einverstanden war.

Am 1. Juli besuchte Stefanie P. ihren Ex-Freund in seiner Ein-Zimmer-Wohnung in Wien-Hietzing. Um 21.45 Uhr telefonierte sie dort noch mit ihrer Großtante, rund eine halbe Stunde später mit ihrer Mutter. Dazwischen besorgte sie in einer nahe gelegenen Tankstelle Bier bzw. Zigaretten. Zwischen 22.30 Uhr und Mitternacht wurde sie dem Staatsanwalt zufolge getötet. “Sie war bei der Tat nackt und mit Klebebändern gefesselt und widerstandsunfähig”, betonte der Anklagevertreter.

Stefanie P. scheinbar mir Messer gefoltert

Vor den tödlichen Stichen dürfte Philipp K. der Gefesselten der Anklage zufolge mit einem Küchenmesser oberflächliche Schnittwunden im Gesicht und an der Brust zugefügt haben, ehe er ihr tödliche Stichverletzungen im Hals-, Brust- und Bauchbereich beibrachte. Der Leichnam wurde mit rund 200 weiteren Wunden verunstaltet, weshalb neben Mord auch Störung der Totenruhe angeklagt ist. Unter anderem wurde eine Tätowierung am Unterbauch – ein Herz mit dem Schriftzug “Philipp” – herausgeschnitten. Der Leiche wurden der Kopf und beide Oberarme abgetrennt. Die sterblichen Überreste soll Philipp K. in zwei Müllsäcke gestopft und am nächsten Morgen in einem Müllcontainer in seiner Wohnhausanlage deponiert haben.

Vor allem das Nachtatverhalten spricht für den Staatsanwalt dafür,

dass Philipp K. nicht – wie von diesem zuletzt behauptet – derart alkoholisiert war, dass er einschlief und in der nur 23 Quadratmeter großen Wohnung nichts von der Tötung und Zerteilung seiner Ex-Freundin mitbekam. Um 0.40 Uhr stornierte Philipp K. per E-Mail seine Mitgliedschaft bei einem Gay-Escort-Service, wo er als Callboy gearbeitet hatte.

Liebesnachricht auf Facebook

Um 0.45 Uhr löschte er mit einer Shredder-Software Daten auf seinem Computer. Um 5.36 Uhr schickte er laut Anklage auf das Handy der Toten folgende SMS: “Gerade hat mich mein Wecker aufgeweckt. Schade, dass du gestern Nacht noch gegangen bist :-). Wäre gern neben dir aufgewacht. Vielleicht sehen wir uns bald wieder.”

Um 7.30 Uhr hinterließ er schließlich auf dem Facebook-Profil der Verstorbenen folgende Nachricht: “War echt schön gestern, hoffe, du hast meine SMS schon gelesen. Wie gesagt, freu mich schon auf ein Wiedersehen. Bussi.”


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Mord an Stefanie P. aus Wien

06.03.2014 um 15:42
Knalleffekt im Mordfall Pagels

http://kurier.at/chronik/wien/knalleffekt-im-mordfall-pagels/54.618.091

Am 11. Mai 2011 wurde der ehemalige Jusstudent Philipp Korotin von den Geschworenen am Wiener Landesgericht einstimmig wegen Mordes verurteilt. Er hat seine "Nebenfreundin" Stefanie Pagels in der Auhofstraße ermordet und zerstückelt, lautete der Urteilsspruch.

Doch das könnte ein Fehlurteil gewesen sein.


Zwei neue Zeugenaussagen, eine DNA-Spur und ein Gutachten des bekannten Gerichtspsychiaters Reinhard Haller – die dem KURIER und dem Nachrichtenmagazin News exklusiv vorliegen – deuten daraufhin, dass sich das spektakuläre Verbrechen womöglich ganz anders abgespielt hat. "Wäre das alles beim Prozess so vorgelegen, dann hätte ich einen Freispruch garantieren können", ist sich Korotin-Anwalt Nikolaus Rast sicher. Denn neue Details versprechen Spannung wie in einer Folge Columbo oder CSI Miami.

Korotin betonte im Prozess, dass er nicht wisse, wer die 21-jährige Pagels getötet habe. Er sei in der Früh aus einem Delirium aufgewacht und habe die mit mehr als 200 Stichen übersäte und zerteilte Leiche nur am Morgen im Müll entsorgt.

Eine der neuen Zeugenaussagen stammt ausgerechnet vom Nebenbuhler von Korotin um die Gunst der jungen Frau. Dieser sagt nun in einer von einer renommierten Detektei aufgezeichneten Gespräch, dass, kurz bevor die Polizei vor Ort war, ein Rucksack aus dem Wohnhaus geworfen wurde. Ein junger Mann und eine junge Frau ("die sahen wie Drogensüchtige aus") haben diesen an sich genommen und seien dann davon gelaufen.
Zwei DNA-Spuren

Das stimmt wiederum überein mit zwei Gummihandschuhen, die neben den Leichenteilen im Hausmüll gefunden wurden – auf diesen ist die DNA von Pagels sowie von einem unbekannten Mann und einer unbekannten Frau. Diese DNA-Spuren bekommen damit plötzlich ein ganz anderes Gewicht.

Doch was hätte das Paar in der Wohnung gesucht? Von Anfang an gab es Vermutungen, die Bluttat sei gefilmt worden. Dafür spricht auch, dass ein eckiger Teil der Matratze am Fußende nicht von Blut getränkt war. Dort war offenbar etwas gestanden. Vielleicht eine Kamera?

Damit kommt ein weiterer Zeuge ins Spiel, der bei dem Prozess im Jahre 2011 nicht ausgesagt hat. In einer vor wenigen Tagen unterschriebenen eidesstattlichen Erklärung gibt dieser an, dass Pagels eine Art Pornovideo für das Internet drehen wollte. Mitorganisator sollte ein Mann sein, der später als Kronzeuge ins Spiel kommt und vor Gericht angab, Pagels nicht gekannt zu haben. Sogar von einem angeblichen Tötungsplan an der jungen Studentin habe er vor der Tat gehört, behauptet der neue Zeuge. Er habe Pagels deshalb eindringlich gewarnt.
Tötung auf Video

Der merkwürdigen Zufälle nicht genug, ist im Internet mittlerweile ein Video aufgetaucht, das die Tötung eines Mannes zeigt. Die Details sind grauenhaft, aber fast ident mit jenen 200 Stichwunden, die Pagels aufweist. Die Messerschnitte und -stiche wurden gleich ausgeführt. Dieses so genannte Snuff-Video schaut echt aus. Vor Jahren hatte der Spiegel bereits berichtet, dass es in Deutschland eine Szene gibt, die für solche Videos bezahlt.

Der Kronzeuge, der Teile seines Lebens laut eigenen Angaben im Rotlicht in Norddeutschland verbracht hat, beschäftigt sich auf seiner Facebookseite auf jeden Fall noch immer mit der Bluttat. Erst vor einigen Monaten postete er dort: "Die ,Auftraggeber’ haben große Kasse gemacht und laufen frei rum, während einer den Rest seines Lebens in einem räudigen, abgefuckten Knast verbringen muss." Und: "Korotin ist das Werkzeug des Teufels, aber ihm alleine gebührt die Ehre nicht."


Gruß, Doverex


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Mord an Stefanie P. aus Wien

06.03.2014 um 17:35
Oh, es tut sich doch noch was? Wer ist der Kronzeuge?


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