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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 20:30
Die Mordmerkmale (§ 211 StGB) sind viel schwerer nachzuweisen, als ein Totschlag (§ 212 StGB). Ich nehme an, dass das Gericht beides geprüft hat, also ob Mord oder Totschlag vorliegt. Und es sich auch darüber Gedanken gemacht hat, dass es zwischen Mord und Totschlag ein schweres Delikt gibt, dass sich Totschlag in einem besonders schweren Fall nennt, welches erst nach 30 Jahren verjährt. Das ändert aber nichts an das Sache. Denn er wurde freigesprochen.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 20:31
Unfassbar, dass dieser schreckliche Mensch auch noch über sein Opfer hergezogen ist:

"Josef soll laut einer Zeugin behauptet haben, er habe ihr 20 000 Mark gegeben für die Abtreibung, sie sei dann in Holland geblieben, arbeite dort als Prostituierte und nehme Drogen. In Wirklichkeit lag Lolita nur 400 Meter von ihrem Elternhaus entfernt."

"Im Prozess sagte er nichts. Nur in seinen Telefonaten, abgehört von den Ermittlern, gewährte er einen Blick in sein Inneres, unfreiwillig. Lolita nannte er nie beim Namen, stattdessen sprach er wie über einen Gegenstand: "das Frauenmensch", hieß sie für ihn, oder nur "es". Ihre Familie? "Gesindel"."

Was ist das für ein abartiger Bock?

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-jahre-nach-mord-freispruch-im-fall-lolita-brieger-1.1379758


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 20:42
@bayernwastl
Eine schöne Idee!
Ich persönlich würde @Cleo1956 natürlich keinen Wunsch abschlagen. Ich meine aber, sie äußerte sich kürzlich mal nach dem Motto "Immer sind's die Ehemänner - gut, dass ich keinen hab!"

Für unsere gemeinsame Zukunft sehe ich demnach schwarz. ;)


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11.06.2012 um 20:55
Ich kann zwar verstehen warum das Gericht ihn freisprach (es steht ja in den Berichten), aber ich begreife nicht, warum man ihm die Tat nicht als Totschlag in einem besonderes schweren Fall anlasten konnte oder wollte. Der Unterschied: Mord erfordert besondere Merkmale, die nach 29 Jahren nur sehr schwer nachzuweisen sind, während der Totschlag im besonders schweren Fall im Strafmaß fast auch an den Mord heranreicht (siehe dazu § 212 Abs. 2 StGB), aber erst nach 30 Jahren verjährt. Wenn die Tat am 4. November 1982 geschah, wäre dieses Delikt erst am 3. November 2012 verjährt. Man hätte nach meiner laienhaften Meinung auch auf Totschlag im besonders schweren Fall plädieren können in der Anklage, aber man wollte das offenbar nicht. Die Anklage lautete auf Mord. Das hatte aber den Hacken, dass die Mordmerkmale (siehe § 211 StGB) nach 29 Jahren kaum noch nachweisbar sind.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 21:00
PS: Es scheint, dass man ihm die Tat nicht nachweisen konnte, egal wie man sie rechtlich definiert.


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11.06.2012 um 21:01
Na ja, bei Mord müssen eben die Mordmerkmale erfüllt sein. In Betracht wären hier Heimtücke und niedere Beweggründe gekommen. Die lassen sich laut Gericht aber nicht nach so langer Zeit in der Intensität nachweisen, die man zur Verurteilung bräuchte.
Beim Totschlag in einem besonders schweren Fall müssen es den Mordmerkmalen vergleichbare Tatumstände sein. Ich denke auch hier wird es an der Beweiskraft hinken. Hier wird doch immer ins Feld geführt, dass eben nicht klar ist, ob es sich nicht um einen spontanen Streit gehandelt habe und er sie praktisch im Affekt erwürgt habe. Ich halte das ja auch für Schwachsinn, aber das interessiert leider nicht. Jedenfalls nicht das Gericht. Wäre doch sehr wünschenswert, wenn der BGH diesen Rechtsfehler erkennt und dann zumindest einen Totschlag im besonder schweren Fall annimmt. Aber ich bezweifele das sehr stark.
Seit ich jedenfalls gelesen habe, dass er sein Opfer auch noch verhöhnt hat, wünsche ich ihm noch viel mehr, dass er an anderer Stelle eine gerechte Strafe bekommt.


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11.06.2012 um 21:04
Unfassbar ist für mich auch, dass er die Familie seines Opfers bis heute als "Gesindel" verhöhnt. Wer ist denn bitte Gesindel? Doch eher ein feiger Frauen- und Kindermörder und seine ihn deckende Familie!
Und heute hat er ein 5jähriges Kind...während sein anderes jetzt 29 Jahre alt wäre. Widerlicher Sack!


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Cleo1956 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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11.06.2012 um 21:06
@Scipper
Hat die SA evtl.einen schweren Fehler gemacht?

@Mantrailer ,@bayernwastl

Ich denke,eine Verbindung würde schon aufgrund unserer unterschiedlichen Hunde in die Hose gehen....meiner mag auch keine Anschwärzer! :)


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Cleo1956 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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11.06.2012 um 21:08
""Was ist das für ein abartiger Bock?
Widerlicher Sack!""

@lentilky
Ich mußte ja ein wenig schmunzeln :)......aber Recht hast du!


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11.06.2012 um 21:17
@Cleo1956

Ich denke nicht, dass der Staatsanwalt einen Fehler gemacht hat, aber ich selbst hätte an seiner Stelle nur Anklage wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall erhoben, weil der nach so vielen Jahren leichter als ein Mord nachzuweisen ist und erst am 4. November 2012 verjährt wäre.

Auf Totschlag im besonderes schweren Fall steht lebenslänglich (§ 212 Abs. 2 StGB). Ich nehme aber an, dass die Beweise auch dafür nicht ausreichten. Obgleich der Kronzeuge durchaus sehr genaue Angaben gemacht hat und weitere Indizien und Sachbeweise vorlagen (z.B. der Eisendraht).


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Cleo1956 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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11.06.2012 um 21:17
Totschlag in einem besonders schweren Fall müßte doch die Schwangerschaft darstellen,oder ist das nicht relevant? Diese Tatsache scheint auch keinen zu interessieren.


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11.06.2012 um 21:22
@Cleo1956

Eben drum, es sind ja zwei Menschen durch die Tat ums Leben gekommen: Mutter und Kind !!!


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11.06.2012 um 21:33
@Cleo1956

Vermutlich spielt die Anzahl der Todesopfer keine Rolle bei Totschlag im besonders schweren Fall. Es kommt dabei auf irgendwas an, aber ich weiß es nicht auswendig. Das Problem scheint zu sein, dass man ihm die Tat nicht nachweisen konnte, egal ob man von Mord oder nur von Totschlag ausgeht.


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11.06.2012 um 21:43
Dass er von Lolita und ihrer Familie so abfällig sprach / spricht, kann auch Selbstschutz sein. Indem er sie degradiert auf ein "es", depersonalisiert er sie ja und kann so vielleicht vor sich selbst besser damit klar kommen, dass er sie getötet hat, weil ein "es" ist ja kein Mensch, sondern eher ein Tier, und Tiere töten, damit haben Bauern ja auch keine Gewissensnöte.


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11.06.2012 um 21:49
so letztmalig OT
@Cleo1956
@Mantrailer
Gut, also einigen wir uns darauf das beide Hunde zum Chinesen kommen. Dann könnt ihr unbelastet loslegen. ;)

servus


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11.06.2012 um 21:53
@Comtesse

Er sprach angeblich (Presseberichte aus Prüm) am Telefon nur von dem "Fraamensch" !!!
Das ist nach meinen Sprachverständnis des Eifel-Dialektes ein abwertenden Ausdruck !!!


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11.06.2012 um 21:56
@Comtesse
Im moselfränkischen Sprachraum ist es absolut üblich Frauen mit "et" (es) oder "dat" (das) zu bezeichnen. Ich kenne das auch so von meiner Verwandtschaft. Auch wenn eine Mutter von ihrer Tochter spricht, hört man "et Anneliese" oder "dat Sabine".


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11.06.2012 um 22:03
@bayernwastl

Ich glaube, mein Hund schmeckt niemanden. Man schaue sich meinen Avatar nochmal genau an. ;)


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11.06.2012 um 22:04
@Wikinaut

Ich verstehe Moselfränkisch und habe sogar ein Wörterbuch dieser uralten Sprache. Meines Wissens bedeutet "Fraamensch" zwar nur Frauensperson, aber es klingt abwertend. Die genaue und wörtliche Übersetzung von Frau lautet im Moselfränkischen "Fraa" und nicht "Fraamensch" (Frau und Mensch).


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11.06.2012 um 22:13
Dat Fraamensch - das ist eindeutig ein abwertender Ausdruck oder er ist scherzhaft gemeint, aber in dem Fall wohl nicht, denn immerhin ging es um eine Person, die seit Jahren vermisst wurde. Man muss ja sehen wer das sagte. Streng genommen hätte er, wenn er denn so gerne sein Eifeler Platt sprach, sagen müssen: dat Mädschie (Mädchen) es weggelaaf - aber gewiss nicht: dat Fraamensch ...


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