Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger
11.06.2012 um 20:30Die Mordmerkmale (§ 211 StGB) sind viel schwerer nachzuweisen, als ein Totschlag (§ 212 StGB). Ich nehme an, dass das Gericht beides geprüft hat, also ob Mord oder Totschlag vorliegt. Und es sich auch darüber Gedanken gemacht hat, dass es zwischen Mord und Totschlag ein schweres Delikt gibt, dass sich Totschlag in einem besonders schweren Fall nennt, welches erst nach 30 Jahren verjährt. Das ändert aber nichts an das Sache. Denn er wurde freigesprochen.