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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 19:00
@Mantrailer
Ja ich weiß,ansonsten hast du ja nix beizutragen!
@lentilky

Der Anwalt der Nebenklage sagte gerade,er ist als Totschläger schon bezeichnet worden.
Die Familie kann das Urteil anfechten und evtl. doch noch zu Ihrem Recht kommen.
Nur,die müssen den Anwalt selber zahlen!


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

11.06.2012 um 19:01
Tja, da kann man dann natürlich wieder anfangen zu diskutieren, warum überhaupt solche Taten verjähren können? Früher ist z.B. auch Mord nach 30 Jahren verjährt, das wurde erst aufgehoben, als die NS-Regime-Taten zu verjähren drohten, also irgendwann in den 70er Jahren hat man das erst geändert, bis dahin ist auch Mord nach 30 Jahren verjährt!!! Heute kämpfen viele Initiativen bisher äußerst wenig erfolgreich dafür, dass auch weitere Straftaten von der Verjährung ausgenommen werden, z.B. sexueller Missbrauch / Vergewaltigung, da sich viele Opfer erst nach Jahren trauen, das anzuzeigen oder z.B. bei Missbrauch in der Kindheit sich manche auch erst nach Jahren dran erinnern / bewusst werden, da ist es dann aber oft schon verjährt! Totschlag ist auch so eine Sache, wo ich denke, warum verjährt sowas? Ist ja nicht so, als wäre es ein Unfall mit Todesfolge! Ich finde, alles ab "schwere Körperverletzung" darf eigentlich niemals verjähren, denn sobald man einem anderen Menschen absichtlich schweres Leid zufügt, hat man Schuld auf sich geladen und sollte damit nicht ungeschoren durchkommen, auch wenn man es schafft, Jahrzehntelang deshalb nicht belangt zu werden, weil bis dato die Beweise fehlten. Hier sieht man mal wieder, wie unbefriedigend die Rechtslage in so einem Fall für die Gesellschaft ist! Das nenne ich kein Urteil "im Namen des Volkes" - es gehören Gesetzesänderungen her!


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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11.06.2012 um 19:03
@Comtesse
Du sprichst mir aus der Seele!


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11.06.2012 um 19:04
@Cleo1956
Ich habe den Eindruck du verwechselst Gerechtigkeit mit Rache. Das Urteil und vor allem die URTEILSBEGRÜNDUNG erscheint mir gerecht, denn es wurde klargestellt dass er sie getötet hat. Dass man die Situation wie es zum Tod gekommen ist nicht ausreichend beurteilen kann ist klar, ob das nun Vorsatz war oder ob sie sich erst gestritten haben und er ausgerastet ist lässt sich halt nicht feststellen. Die Aussage, die im Raum steht, dass er seinem Vater gegenüber zumindest zeitweise zu ihr stehen wollte ist nicht einfach so zu widerlegen.

Ich finde jedenfalls dass es ein gerechtes Urteil ist, dass der Totschlag leider verjährt ist, da kann das Gericht nichts dafür. Und dass man ihn unbedingt im Knast sehen will hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun sondern nur mit Rache.

Er hat seine Strafe erhalten, er ist als Totschläger einer schwangeren Frau gebrandmarkt. Mir persönlich reicht das an Gerechtigkeit. Der Familie des Opfers sicher nicht, aber die denken eben eher an Rache.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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11.06.2012 um 19:05
Das Landgericht Trier sprach den Landwirt aus der Eifel vom Vorwurf des Mordes frei, zeigte sich aber von der Schuld des Mannes überzeugt. Der 51-Jährige habe seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Weil Totschlag im Gegensatz zu Mord aber bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden. Der Landwirt, der im Prozess beharrlich geschwiegen hatte, verließ das Gericht als freier Mann.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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11.06.2012 um 19:08
@shirleyholmes
Jemand lockt sein Opfer in einen abgelegenen Schuppen und erdrosselt sie von hinten.Das ist Totschlag? Dann sitzen aber zu viele wegen Mord im Knast. Mir reicht es für heute hier!


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11.06.2012 um 19:09
@Comtesse
Darüber kann man diskutieren. Es gibt gewiss gute Gründe, die für die Aufhebung der Verjährung von bspw. Totschlag oder schwerem sexuellen Missbrauch sprechen. (Eine Verlängerung der Fristen über den Zeitraum von dreißig Jahren hinaus ist m.W. nicht möglich.)


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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11.06.2012 um 19:16
gehen davon aus, dass der Mann einen Totschlag begangen hat, dieser sei allerdings verjährt. Im Gegensatz zu Mord verjährt Totschlag nach 30 Jahren. Der 51-Jährige habe seine schwangere Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich eines Totschlags schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz in


30 Jahre sind doch noch nicht rum,nach meiner Rechnung wäre das im November.


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11.06.2012 um 19:19
@shirleyholmes
Zitat von shirleyholmesshirleyholmes schrieb:Er hat seine Strafe erhalten, er ist als Totschläger einer schwangeren Frau gebrandmarkt.
Also wenn das die gerechte Strafe für den Mord/Totschlag an einer unschuldigen Frau, und eines noch unschuldigeren Kindes ist...

Aber du hast schon Recht, wenn man einen Mord nicht eindeutig nachweisen kann, sollte man den Verdächtigen nicht verurteilen. Was ich aber trotzdem schlimm finde ist, dass er sich querstellt, also die Aussage komplett verweigert, und dafür im Endeffekt dann noch belohnt wird!


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11.06.2012 um 19:20
Fragt sich auch, wann die Verjährungsfrist noch eingehalten wäre? Wahrscheinlich stoppt nur eine rechtskräftige Verurteilung die Verjährungsfrist. Da er nun nicht mehr wegen Totschlag verurteilt werden kann innerhalb der Frist, ist er also frei. Hätte man auf Totschlag statt auf Mord plädiert, wäre er demnach jetzt noch zu verurteilen gewesen? Ich steh gerade auf dem Schlauch!


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11.06.2012 um 19:24
@Comtesse
Genau so ist es. So wie ich es sehe, könnte man ihn rein theoretisch nun noch wegen Totschlags anklagen. Da der entscheidende Zeitpunkt für das Ende des potentiellen Verjährungszeitraumes allerdings das Inkrafttreten des Urteils (und nicht etwa der Beginn des Prozesses o.ä.) ist, wird man es wohl nicht schaffen - das Urteil müsste bis November rechtskräftig sein.


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11.06.2012 um 19:34
Totschlag verjährt nach 20 Jahren..


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11.06.2012 um 19:36
@modafzs
Stimmt - Du hast vollkommen recht!! Danke!


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11.06.2012 um 19:46
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Also wenn das die gerechte Strafe für den Mord/Totschlag an einer unschuldigen Frau, und eines noch unschuldigeren Kindes ist...
Ich hätte ihn sicher auch lieber im Gefängnis gesehen und würde ihn wirklich mal gerne im Hellen treffen aber ein Fehlurteil ist es sicher nicht. Wohl eher eine herbe Niederlage und vielleicht Fehleinschätzung der Staatsanwaldschaft.

Übrigens verjährt Totschlag in schweren Fällen wohl erst nach 30 Jahren wenn auch dort lebenslang möglich wäre.


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11.06.2012 um 19:55
Oh Gott habe den Staatsanwalt grad in den Wald gestellt. Sorry ^^


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11.06.2012 um 19:56
Ist natürlich nicht schön, aber gesetzlich wohl einwandfrei. Das Gericht kann sich über Gesetze - der Unterschied zwischen Totschlag und Mord, und die Regeln zur Verjährung - auch nicht hinweg setzen, Gott sei Dank. Schuld ist in meinen Augen der Zeuge, der geholfen hat die Leiche zu beseitigen und Jahrzehnte lang geschwiegen hat. Aber als kleiner Trost: Unbestraft wird sowohl der Täter und Zeuge bei weitem nicht davon kommen. Auch ohne Schuldspruch weiß nun jeder was die beiden getan haben und ihr soziales Leben dürfte für immer vorbei sein....


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11.06.2012 um 20:17
@lentilky schrieb:
Zitat von lentilkylentilky schrieb:Ist mir auch alles total unverständlich. Man hätte ihn doch wegen Totschlags verurteilen müssen und dann hätte die Haft wegen der Verjährung nicht vollstreckt werden können. Aber dass man ihm noch gleich den Anwalt und die Gerichtskosten schenkt? Da fehlen mir auch die Worte. Das klingt ganz nach:"Joa, Mord war es nicht, Totschlag vielleicht, ist aber alles nicht nachzuweisen, deshalb gehen sie ruhig heim. Ach so, wir zahlen natürlich alles."
Daher habe ich mir ja die Frage erlaubt: "Was ist mit Totschlag in einem besonders schweren Fall?" Und weil keiner den Sinn der Frage verstanden hat, habe ich die Frage kurzerhand selbst beantwortet. Denn Totschlag im besonders schweren Fall verjährt erst nach 30 Jahren. Es sind aber erst 29 Jahre seit der Tat am 04.11.1982 vergangen. Das Gericht hat vermutlich auch darüber nachgedacht, aber es musste ihn halt freisprechen, weil ihm die Tat nicht nachzuweisen war. Vermutlich steht ihm neben der Prozesskostenerstattung auch noch eine Haftenschädigung zu. Aber ich bin kein Rechtsexperte.


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11.06.2012 um 20:25
Zitat von ScipperScipper schrieb:Das Gericht hat vermutlich auch darüber nachgedacht, aber es musste ihn halt freisprechen, weil ihm die Tat nicht nachzuweisen war.
Demgegenüber steht die Urteilsbegründung
Zitat von shirleyholmesshirleyholmes schrieb:Das Gericht zeigte sich zwar überzeugt, dass K. seine schwangere Ex-Freundin getötet hat. Allerdings sei nach so langer Zeit nicht mehr mit Sicherheit festzustellen, wie genau es zu der Tötung kam, hieß in der Urteilsbegründung. Die Mordmerkmale Heimtücke oder niedrige Beweggründe seien deshalb nicht mit Sicherheit nachzuweisen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Richter gehen davon aus, dass K. einen Totschlag begangen hat - dieser sei allerdings verjährt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/lolita-brieger-freispruch-fuer-wegen-mordes-angeklagten-ex-freund-a-838181.html


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11.06.2012 um 20:27
servus
mal trotz des traurigen Thread Titel etwas OT- zwei zanken hier so schön, daß es vielleicht angebracht ist, sie wenn auch nur virtuel zu verheiraten. Dann könnten ja die Flitterwochen zum ausdiskutieren genutzt werden. ;)
Sagt mal was @Cleo1956 und @Mantrailer


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11.06.2012 um 20:29
@bayernwastl
Sehr gute Idee, ich streue auch Blümchen ^^


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